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Donnerstag, 31. 08. 2006
 

Attestierung von Urlaubsorten

Durch den Regierungsbeschluss Nr. 867/2006 wurden neue Normen und Kriterien für die Attestierung von Urlaubsorten (sta]iuni turistice) genehmigt. Die Regierungsverordnung (Ordonanta Guvernului) Nr. 58/1998 über die Organisation und die Abwicklung touristischer Tätigkeiten in Rumänien definiert Urlaubsorte als Ortschaften oder Teile von Ortschaften, in denen die Erwerbstätigkeit ausschließlich auf den Tourismus ausgerichtet ist. Die Attestierung der Urlaubsorte wird vom Ministerium für Transport- und Bauwesen sowie Tourismus durch die Nationale Tourismusbehörde (Autoritatea Nationalã pentru Turism) auf Antrag der jeweiligen Kommunalverwaltungsbehörden vorgenommen und durch Regierungsbeschluss genehmigt. Ein Anhang des Regierungsbeschlusses Nr. 867/2006 enthält eine Liste der bereits attestierten Urlaubsorte. Es handelt sich um 37 Urlaubsorte nationalen Ranges (de interes national) und um 45 Urlaubsorte lokalen Ranges (de interes local). Die Kommunalräte der bereits attestierten Urlaubsorte müssen binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses Nr. 867/2006 der Nationalen Tourismusbehörde die Dokumentation vorlegen, die auf Grund der neuen Normen und Kriterien für die Attestierung von Urlaubsorten erforderlich ist. In den bereits bestehenden Urlaubsorten muss der zuständige Kreisrat innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses Nr. 867/2006 in zentraler Lage leicht zugängliche touristische Informationszentren einrichten.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 609/13. Juli 2006)


Informations- und Beratungszentren für Jugendliche

Veröffentlicht wurde das Gesetz Nr. 333/2006 über die Gründung von Informations- und Beratungszentren für Jugendliche. Derartige Zentren werden im Rahmen der Nationalen Jugendbehörde (Autoritatea Na]ionalã pentru Tineret) ins Leben gerufen. Sie werden den Kreisjugenddirektionen unterstellt sein. Ihre Aufgabe ist die Erteilung von Auskünften und die Beratung in jugendspezifischen Bereichen. Informations- und Beratungszentren für Jugendliche sollen in den Kreisvororten und, falls als nötig erachtet, auch in anderen Ortschaften eingerichtet werden.

Die Dienstleistungen, die in diesen Einrichtungen Jugendlichen im Alter von 14 bis 35 Jahren angeboten werden, sind kostenlos und allgemein zugänglich, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung. Für die Bereitstellung von jugendspezifischen Informationen werden die Jugendinformations- und -beratungszentren jeweils über einen kostenlosen Internet-Zugang verfügen. Die Mittel, die für die Gründung, die Ausstattung und das Funktionieren dieser Beratungsstellen nötig sind, werden von der Nationalen Jugendbehörde zur Verfügung gestellt. Das Gesetz Nr. 333/2006 wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 629/20. Juli 2006)


Wiedergutmachungsgesetz novelliert

Das Parlament hat das Dekret-Gesetz Nr. 118/1990 über die Rechte von Personen, die ab 6. März 1945 aus politischen Gründen von der kommunistischen Diktatur verfolgt wurden bzw. nach dem 23. August 1944 ins Ausland deportiert wurden oder in Gefangenschaft gerieten, durch das Gesetz Nr. 349/2006 mit einem neuen Artikel ergänzt, dem zufolge Personen, auf die sich das Dekret-Gesetz Nr. 118/1990 bezieht, bei Erreichen des gesetzlich festgelegten Rentenalters ihre berufliche Tätigkeit für eine Zeitspanne fortsetzen können, die der Zeitspanne entspricht, in der die betreffende Person ihrer Freiheit beraubt war. Die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit geschieht auf Antrag, mit Einwilligung des Arbeitgebers.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 640/25. Juli 2006)


Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit

Das Gesetz Nr. 319/2006 über Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit wird am 1. Oktober 2006 in Kraft treten. Zum gleichen Zeitpunkt wird das Arbeitsschutzgesetz Nr. 90/1996 außer Kraft gesetzt. Grundsätzlich soll das neue Gesetz in allen öffentlichen und privaten Tätigkeitsbereichen angewandt werden. Angeführt werden die Verpflichtungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bezüglich Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit. Die für diese Bereiche zuständige Behörde ist das Ministerium für Arbeit, soziale Solidarität und Familie. Die Institution der Arbeitsinspektion (Inspec]ia Muncii) kontrolliert die Anwendung der Gesetzgebung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit. Das Gesetz Nr. 319/2006 setzt die einschlägige EU-Richtlinie aus dem Jahr 1989 ins nationale rumänische Recht um.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 646/26. Juli 2006)


Rumänischer Beitrag für neues NATO-Hauptquartier

Rumänien wird sich an den Kosten für den Bau des neuen Hauptquartiers des Nordatlantikpaktes (NATO) beteiligen. Der Regierungsbeschluss Nr. 980/2006 verfügt, dass die dafür nötigen Geldmittel aus dem Staatshaushalt über die Budgets der beim NATO-Hauptquartier in Brüssel vertretenen rumänischen öffentlichen Institutionen - Verteidigungsministerium, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Verwaltungs- und Innenministerium, Auslandsinformationsdienst (SIE), Rumänischer Informationsdienst (SRI), Amt des nationalen Registers für Informationen, die als Staatsgeheimnis eingestuft sind (ORNISS) - bereitgestellt werden. Durch den gleichen Regierungsbeschluss wurde das diesjährige Budget des rumänischen Außenministeriums mit der Summe von 901.000 neuen Lei (RON) aus der Budgetreserve der Regierung aufgestockt. Es handelt sich um den Beitrag für die Jahre 2005 und 2006, den Rumänien für die Errichtung des neuen NATO-Hauptquartiers aufbringen wird. Rumänien ist seit dem Jahr 2004 vollwertiges NATO-Mitglied.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 672/4. August 2006)


Wert der Lebensmittelbezugsscheine erhöht

Der Wert der Lebensmittelbezugsscheine (Essenbons/tichete de masã) wurde durch eine von Arbeitsminister Gheorghe Barbu unterzeichnete Anordnung erhöht und wird ab September d.J. 7,41 neue Lei (RON) betragen. Zuletzt war ein Lebensmittelbezugsschein 7,15 Lei wert. Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Lebensmittelbons ist das Gesetz Nr. 142/1998, das Arbeitgebern ermöglicht, ihren Angestellten pro Arbeitstag eine Nahrungszulage in Form dieser Coupons zu gewähren. Damit können die Bezieher in Restaurants, Kantinen und Lebensmittelgeschäften, die mit den Firmen, die diese Bons vertreiben, entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen haben, entweder den Gegenwert der bestellten Speisen bezahlen oder Nahrungsmittel einkaufen. Die durch die Lebensmittelbezugsscheine verursachten Kosten können von der Profitsteuer abgesetzt werden, während die Arbeitnehmer für den Gegenwert der Essenbons keine Einkommenssteuer entrichten müssen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 675/7. August 2006)

(adz/ww)