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Attestierung von Urlaubsorten
Durch den Regierungsbeschluss Nr. 867/2006 wurden neue Normen
und Kriterien für die Attestierung von Urlaubsorten (sta]iuni
turistice) genehmigt. Die Regierungsverordnung (Ordonanta
Guvernului) Nr. 58/1998 über die Organisation und die
Abwicklung touristischer Tätigkeiten in Rumänien
definiert Urlaubsorte als Ortschaften oder Teile von Ortschaften,
in denen die Erwerbstätigkeit ausschließlich auf
den Tourismus ausgerichtet ist. Die Attestierung der Urlaubsorte
wird vom Ministerium für Transport- und Bauwesen sowie
Tourismus durch die Nationale Tourismusbehörde (Autoritatea
Nationalã pentru Turism) auf Antrag der jeweiligen
Kommunalverwaltungsbehörden vorgenommen und durch Regierungsbeschluss
genehmigt. Ein Anhang des Regierungsbeschlusses Nr. 867/2006
enthält eine Liste der bereits attestierten Urlaubsorte.
Es handelt sich um 37 Urlaubsorte nationalen Ranges (de interes
national) und um 45 Urlaubsorte lokalen Ranges (de interes
local). Die Kommunalräte der bereits attestierten Urlaubsorte
müssen binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses
Nr. 867/2006 der Nationalen Tourismusbehörde die Dokumentation
vorlegen, die auf Grund der neuen Normen und Kriterien für
die Attestierung von Urlaubsorten erforderlich ist. In den
bereits bestehenden Urlaubsorten muss der zuständige
Kreisrat innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses
Nr. 867/2006 in zentraler Lage leicht zugängliche touristische
Informationszentren einrichten.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 609/13. Juli 2006)
Informations- und Beratungszentren für Jugendliche
Veröffentlicht wurde das Gesetz Nr. 333/2006 über
die Gründung von Informations- und Beratungszentren für
Jugendliche. Derartige Zentren werden im Rahmen der Nationalen
Jugendbehörde (Autoritatea Na]ionalã pentru Tineret)
ins Leben gerufen. Sie werden den Kreisjugenddirektionen unterstellt
sein. Ihre Aufgabe ist die Erteilung von Auskünften und
die Beratung in jugendspezifischen Bereichen. Informations-
und Beratungszentren für Jugendliche sollen in den Kreisvororten
und, falls als nötig erachtet, auch in anderen Ortschaften
eingerichtet werden.
Die Dienstleistungen, die in diesen Einrichtungen Jugendlichen
im Alter von 14 bis 35 Jahren angeboten werden, sind kostenlos
und allgemein zugänglich, unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung. Für die Bereitstellung
von jugendspezifischen Informationen werden die Jugendinformations-
und -beratungszentren jeweils über einen kostenlosen
Internet-Zugang verfügen. Die Mittel, die für die
Gründung, die Ausstattung und das Funktionieren dieser
Beratungsstellen nötig sind, werden von der Nationalen
Jugendbehörde zur Verfügung gestellt. Das Gesetz
Nr. 333/2006 wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 629/20. Juli 2006)
Wiedergutmachungsgesetz novelliert
Das Parlament hat das Dekret-Gesetz Nr. 118/1990 über
die Rechte von Personen, die ab 6. März 1945 aus politischen
Gründen von der kommunistischen Diktatur verfolgt wurden
bzw. nach dem 23. August 1944 ins Ausland deportiert wurden
oder in Gefangenschaft gerieten, durch das Gesetz Nr. 349/2006
mit einem neuen Artikel ergänzt, dem zufolge Personen,
auf die sich das Dekret-Gesetz Nr. 118/1990 bezieht, bei Erreichen
des gesetzlich festgelegten Rentenalters ihre berufliche Tätigkeit
für eine Zeitspanne fortsetzen können, die der Zeitspanne
entspricht, in der die betreffende Person ihrer Freiheit beraubt
war. Die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit geschieht
auf Antrag, mit Einwilligung des Arbeitgebers.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 640/25. Juli 2006)
Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit
Das Gesetz Nr. 319/2006 über Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit
wird am 1. Oktober 2006 in Kraft treten. Zum gleichen Zeitpunkt
wird das Arbeitsschutzgesetz Nr. 90/1996 außer Kraft
gesetzt. Grundsätzlich soll das neue Gesetz in allen
öffentlichen und privaten Tätigkeitsbereichen angewandt
werden. Angeführt werden die Verpflichtungen der Arbeitgeber
und der Arbeitnehmer bezüglich Arbeitssicherheit und
Arbeitsgesundheit. Die für diese Bereiche zuständige
Behörde ist das Ministerium für Arbeit, soziale
Solidarität und Familie. Die Institution der Arbeitsinspektion
(Inspec]ia Muncii) kontrolliert die Anwendung der Gesetzgebung
in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit.
Das Gesetz Nr. 319/2006 setzt die einschlägige EU-Richtlinie
aus dem Jahr 1989 ins nationale rumänische Recht um.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 646/26. Juli 2006)
Rumänischer Beitrag für neues NATO-Hauptquartier
Rumänien wird sich an den Kosten für den Bau des
neuen Hauptquartiers des Nordatlantikpaktes (NATO) beteiligen.
Der Regierungsbeschluss Nr. 980/2006 verfügt, dass die
dafür nötigen Geldmittel aus dem Staatshaushalt
über die Budgets der beim NATO-Hauptquartier in Brüssel
vertretenen rumänischen öffentlichen Institutionen
- Verteidigungsministerium, Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten, Verwaltungs- und Innenministerium, Auslandsinformationsdienst
(SIE), Rumänischer Informationsdienst (SRI), Amt des
nationalen Registers für Informationen, die als Staatsgeheimnis
eingestuft sind (ORNISS) - bereitgestellt werden. Durch den
gleichen Regierungsbeschluss wurde das diesjährige Budget
des rumänischen Außenministeriums mit der Summe
von 901.000 neuen Lei (RON) aus der Budgetreserve der Regierung
aufgestockt. Es handelt sich um den Beitrag für die Jahre
2005 und 2006, den Rumänien für die Errichtung des
neuen NATO-Hauptquartiers aufbringen wird. Rumänien ist
seit dem Jahr 2004 vollwertiges NATO-Mitglied.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 672/4. August 2006)
Wert der Lebensmittelbezugsscheine erhöht
Der Wert der Lebensmittelbezugsscheine (Essenbons/tichete
de masã) wurde durch eine von Arbeitsminister Gheorghe
Barbu unterzeichnete Anordnung erhöht und wird ab September
d.J. 7,41 neue Lei (RON) betragen. Zuletzt war ein Lebensmittelbezugsschein
7,15 Lei wert. Die rechtliche Grundlage für die Gewährung
von Lebensmittelbons ist das Gesetz Nr. 142/1998, das Arbeitgebern
ermöglicht, ihren Angestellten pro Arbeitstag eine Nahrungszulage
in Form dieser Coupons zu gewähren. Damit können
die Bezieher in Restaurants, Kantinen und Lebensmittelgeschäften,
die mit den Firmen, die diese Bons vertreiben, entsprechende
Vereinbarungen abgeschlossen haben, entweder den Gegenwert
der bestellten Speisen bezahlen oder Nahrungsmittel einkaufen.
Die durch die Lebensmittelbezugsscheine verursachten Kosten
können von der Profitsteuer abgesetzt werden, während
die Arbeitnehmer für den Gegenwert der Essenbons keine
Einkommenssteuer entrichten müssen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 675/7. August 2006)
(adz/ww)
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