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Außenministerium erhält neuen Amtssitz
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten wird
einen neuen Amtssitz erhalten. Durch den Regierungsbeschluss
Nr. 1059/1996 war dem rumänischen Außenministerium
ein am Herãstrãu-See in Bukarest gelegenes,
im öffentlichen Eigentum des Staates befindliches Grundstück
(Dr.-Mina-Minovici-Allee 1) für spezifische Aktivitäten
des Bukarester Diplomatenklubs zur Verwaltung übergeben
worden. Dieser vor zehn Jahren verabschiedete Beschluss ist
nun durch einen neuen Regierungsbeschluss (Nr. 1003/2006)
mit einem Paragraphen ergänzt worden, dem zufolge das
Außenministerium eine 1,4 ha große Parzelle des
Grundstückes in der Dr.-Mina-Minovici-Allee 1 für
den Bau eines eigenen Amtssitzes verwenden wird. Gegenwärtig
befindet sich der Sitz des rumänischen Außenministeriums
in der Modrogan-Allee 14 in Bukarest.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 701/16. August 2006)
Soziale Integration der Ausländer
Die Regierungsverordnung (Ordonanta Guvernului) Nr. 44/2004
über die soziale Integration der Ausländer, die
eine Form des Schutzes in Rumänien erworben haben, erfuhr
durch die Regierungsverordnung Nr. 41/2006 eine gründliche
Novellierung, die zur Folge hat, dass dieser Normativakt nun
auch auf Ausländer mit Aufenthaltsrecht in Rumänien
sowie auf Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes anwendbar
ist. Personen, die diesen Kategorien angehören, gelangen,
auf Antrag und kostenlos, in den Genuss von Kursen zum Erlernen
der rumänischen Sprache sowie von Veranstaltungen, die
der kulturellen Anpassung und Beratung dienen. Bei den territorialen
Dienststellen der Nationalen Behörde für Flüchtlinge
(Oficiul National pentru Refugiati) wird je ein Informations-
und Beratungsbüro eingerichtet, wo Ausländer der
genannten Kategorien hinsichtlich ihrer Rechte in Rumänien
und der konkreten Mittel und Wege, diese Rechte wahrzunehmen,
aufgeklärt werden können. Die Regierungsverordnung
Nr. 41/2006 wird 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung
im Staatsanzeiger in Kraft treten. Ebenfalls innerhalb dieses
Zeitraumes wird die Regierung die Durchführungsbestimmungen
für die Regierungsverordnung Nr. 44/2004 unter Berücksichtigung
der neuen Bestimmungen in der Regierungsverordnung Nr. 41/2006
abändern und ergänzen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 714/21. August 2006)
Fünfprozentige Erhöhung der Renten
Durch die Regierungsverordnung Nr. 42/2006 wurde eine Umschichtung
des durch das Gesetz Nr. 380/2005 genehmigten Budgets der
staatlichen Sozialversicherungen für das Jahr 2006 vorgenommen.
Die neue Regierungsverordnung verfügt, dass der Wert
des sogenannten Rentenpunktes (punct de pensie), der der Berechnung
der Renten im öffentlichen Rentensystem zugrunde liegt,
ab 1. September d.J. 339,3 neue Lei (RON) beträgt. Laut
Gesetz Nr. 380/2005 entsprach ein Rentenpunkt ab 1. Januar
2006 dem Wert von 323,1 Lei. Das heißt, dass der Rentenpunkt
am 1. September d.J. eine fünfprozentige Erhöhung
erfahren hat, und die Folge davon ist, dass alle Renten, die
auf Grund des am 1. April 2001 in Kraft getretenen Gesetzes
Nr. 19/2000 über das öffentliche Rentensystem und
andere Sozialversicherungsrechte berechnet wurden, ab September
entsprechend erhöht werden. Die Renten, die vor dem 1.
April 2001 in Zahlung gingen (auf Grund des bis dahin gültigen
Rentengesetzes Nr. 3/1977), werden bei dieser Rentenerhöhung
nur dann berücksichtigt, wenn sie nicht höher sind
als der Wert, der sich auf Grund ihrer Berechnung nach dem
neuen Rentengesetz Nr. 19/2000 ergeben hätte.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 723/23. August 2006)
Unterstützung für Waldeigentümer-Vereinigungen
Um die Gründung von Vereinigungen privater Waldeigentümer
zu fördern, sollen derartige kollektive Strukturen hinsichtlich
der Anschaffung der Logistik unterstützt werden, die
zwecks Verwaltung und effiziente Bewirtschaftung der Wälder
nötig ist. Diesbezügliche wie auch weitere Verfügungen
enthalten die per Regierungsbeschluss Nr. 1071/2006 genehmigten
methodologischen Normen für die Gewährung, Verwendung
und Kontrolle der Summen, die den Waldeigentümern für
die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Forste zur Verfügung
gestellt werden. Die Summen für Investitionen in die
Logistik der Waldeigentümer-Vereinigungen werden in einer
einmaligen Zahlung gewährt, nachdem diese Vereinigungen
im Register der Vereinigungen und Stiftungen beim jeweils
zuständigen Amtsgericht eingetragen wurden. Die Höhe
der Zuwendung aus dem Staatshaushalt richtet sich nach der
Größe der gemeinsam bewirtschafteten Waldflächen
(bis 100 ha - 500 neue Lei; 100-200 ha - 1500 Lei; 200-500
ha - 2500 Lei; über 500 ha - 3500 Lei).
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 723/23. August 2006)
Subventionen für soziale Einrichtungen
Vereine und Stiftungen, die soziale Einrichtungen (Altenheime,
Kinderheime u.ä.) unterhalten, erhielten im Jahr 2005
aus dem Staatshaushalt über das Ministerium für
Arbeit, soziale Solidarität und Familie Subventionen
im Gesamtwert von mehr als 4,2 Millionen neuen Lei (rund 1,2
Millionen Euro). Die Unterstützung derartiger privater
Initiativen im Bereich der Sozialfürsorge durch den Staat
wird durch das Gesetz Nr. 34/1998 geregelt. Dieses Gesetz
verfügt, dass die Liste der auf diesem Wege subventionierten
Vereine und Stiftungen sowie das Quantum der jeweils gewährten
Subvention jährlich im Staatsanzeiger veröffentlicht
werden. Die Liste für das Jahr 2005 führt insgesamt
74 geförderte Einrichtungen an. Dazu gehören das
Diakonische Werk der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien
mit dem Sitz in Hermannstadt/Sibiu (201.600 neue Lei), der
Evangelische Diakonieverein Mediasch (40.320 neue Lei) und
die Adam-Müller-Guttenbrunn-Stiftung mit dem Sitz in
Temeswar/Timisoara (126.482 neue Lei).
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 725/24. August 2006)
(adz/ww)
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