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Donnerstag, 7. 09. 2006
 

Außenministerium erhält neuen Amtssitz

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten wird einen neuen Amtssitz erhalten. Durch den Regierungsbeschluss Nr. 1059/1996 war dem rumänischen Außenministerium ein am Herãstrãu-See in Bukarest gelegenes, im öffentlichen Eigentum des Staates befindliches Grundstück (Dr.-Mina-Minovici-Allee 1) für spezifische Aktivitäten des Bukarester Diplomatenklubs zur Verwaltung übergeben worden. Dieser vor zehn Jahren verabschiedete Beschluss ist nun durch einen neuen Regierungsbeschluss (Nr. 1003/2006) mit einem Paragraphen ergänzt worden, dem zufolge das Außenministerium eine 1,4 ha große Parzelle des Grundstückes in der Dr.-Mina-Minovici-Allee 1 für den Bau eines eigenen Amtssitzes verwenden wird. Gegenwärtig befindet sich der Sitz des rumänischen Außenministeriums in der Modrogan-Allee 14 in Bukarest.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 701/16. August 2006)


Soziale Integration der Ausländer

Die Regierungsverordnung (Ordonanta Guvernului) Nr. 44/2004 über die soziale Integration der Ausländer, die eine Form des Schutzes in Rumänien erworben haben, erfuhr durch die Regierungsverordnung Nr. 41/2006 eine gründliche Novellierung, die zur Folge hat, dass dieser Normativakt nun auch auf Ausländer mit Aufenthaltsrecht in Rumänien sowie auf Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes anwendbar ist. Personen, die diesen Kategorien angehören, gelangen, auf Antrag und kostenlos, in den Genuss von Kursen zum Erlernen der rumänischen Sprache sowie von Veranstaltungen, die der kulturellen Anpassung und Beratung dienen. Bei den territorialen Dienststellen der Nationalen Behörde für Flüchtlinge (Oficiul National pentru Refugiati) wird je ein Informations- und Beratungsbüro eingerichtet, wo Ausländer der genannten Kategorien hinsichtlich ihrer Rechte in Rumänien und der konkreten Mittel und Wege, diese Rechte wahrzunehmen, aufgeklärt werden können. Die Regierungsverordnung Nr. 41/2006 wird 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft treten. Ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes wird die Regierung die Durchführungsbestimmungen für die Regierungsverordnung Nr. 44/2004 unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen in der Regierungsverordnung Nr. 41/2006 abändern und ergänzen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 714/21. August 2006)


Fünfprozentige Erhöhung der Renten

Durch die Regierungsverordnung Nr. 42/2006 wurde eine Umschichtung des durch das Gesetz Nr. 380/2005 genehmigten Budgets der staatlichen Sozialversicherungen für das Jahr 2006 vorgenommen. Die neue Regierungsverordnung verfügt, dass der Wert des sogenannten Rentenpunktes (punct de pensie), der der Berechnung der Renten im öffentlichen Rentensystem zugrunde liegt, ab 1. September d.J. 339,3 neue Lei (RON) beträgt. Laut Gesetz Nr. 380/2005 entsprach ein Rentenpunkt ab 1. Januar 2006 dem Wert von 323,1 Lei. Das heißt, dass der Rentenpunkt am 1. September d.J. eine fünfprozentige Erhöhung erfahren hat, und die Folge davon ist, dass alle Renten, die auf Grund des am 1. April 2001 in Kraft getretenen Gesetzes Nr. 19/2000 über das öffentliche Rentensystem und andere Sozialversicherungsrechte berechnet wurden, ab September entsprechend erhöht werden. Die Renten, die vor dem 1. April 2001 in Zahlung gingen (auf Grund des bis dahin gültigen Rentengesetzes Nr. 3/1977), werden bei dieser Rentenerhöhung nur dann berücksichtigt, wenn sie nicht höher sind als der Wert, der sich auf Grund ihrer Berechnung nach dem neuen Rentengesetz Nr. 19/2000 ergeben hätte.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 723/23. August 2006)


Unterstützung für Waldeigentümer-Vereinigungen

Um die Gründung von Vereinigungen privater Waldeigentümer zu fördern, sollen derartige kollektive Strukturen hinsichtlich der Anschaffung der Logistik unterstützt werden, die zwecks Verwaltung und effiziente Bewirtschaftung der Wälder nötig ist. Diesbezügliche wie auch weitere Verfügungen enthalten die per Regierungsbeschluss Nr. 1071/2006 genehmigten methodologischen Normen für die Gewährung, Verwendung und Kontrolle der Summen, die den Waldeigentümern für die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Forste zur Verfügung gestellt werden. Die Summen für Investitionen in die Logistik der Waldeigentümer-Vereinigungen werden in einer einmaligen Zahlung gewährt, nachdem diese Vereinigungen im Register der Vereinigungen und Stiftungen beim jeweils zuständigen Amtsgericht eingetragen wurden. Die Höhe der Zuwendung aus dem Staatshaushalt richtet sich nach der Größe der gemeinsam bewirtschafteten Waldflächen (bis 100 ha - 500 neue Lei; 100-200 ha - 1500 Lei; 200-500 ha - 2500 Lei; über 500 ha - 3500 Lei).
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 723/23. August 2006)


Subventionen für soziale Einrichtungen

Vereine und Stiftungen, die soziale Einrichtungen (Altenheime, Kinderheime u.ä.) unterhalten, erhielten im Jahr 2005 aus dem Staatshaushalt über das Ministerium für Arbeit, soziale Solidarität und Familie Subventionen im Gesamtwert von mehr als 4,2 Millionen neuen Lei (rund 1,2 Millionen Euro). Die Unterstützung derartiger privater Initiativen im Bereich der Sozialfürsorge durch den Staat wird durch das Gesetz Nr. 34/1998 geregelt. Dieses Gesetz verfügt, dass die Liste der auf diesem Wege subventionierten Vereine und Stiftungen sowie das Quantum der jeweils gewährten Subvention jährlich im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Die Liste für das Jahr 2005 führt insgesamt 74 geförderte Einrichtungen an. Dazu gehören das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien mit dem Sitz in Hermannstadt/Sibiu (201.600 neue Lei), der Evangelische Diakonieverein Mediasch (40.320 neue Lei) und die Adam-Müller-Guttenbrunn-Stiftung mit dem Sitz in Temeswar/Timisoara (126.482 neue Lei).
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 725/24. August 2006)

(adz/ww)