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Freitag, 5. 1. 2007
 

Salvaspeo-Dienststellen für Höhlenrettung

Die Kreisräte, in deren Zuständigkeitsbereich sich Höhlen befinden, deren Betreten das Leben von Touristen und Besuchern in Gefahr bringen kann, haben die Pflicht, öffentliche Dienststellen für Höhlenrettung (Salvaspeo) einzurichten. Dies verfügt das Gesetz Nr. 402/2006 über die Vorbeugung von Unfällen und die Organisation der Rettungsaktivitäten im Bereich unterirdischer Höhlen. Eine Salvaspeo-Kreismannschaft besteht aus mindestens 15 Mitgliedern, die Speläologen (Höhlenforscher) sind und als Höhlenretter attestiert wurden. Das neue Höhlenrettungs-Gesetz ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 915/10. November 2006)


"Serbisches" Kompensationsgesetz


Rumänische Staatsbürger, die durch die Anwendung rumänisch-jugoslawischer Vereinbarungen aus den 1920-er Jahren geschädigt wurden, sollen entschädigt werden. Entsprechende Verfügungen enthält das kürzlich verabschiedete Gesetz Nr. 393/2006, das Bezug nimmt auf das am 24. November 1923 in Belgrad unterzeichnete und durch das Gesetz Nr. 138/1924 ratifizierte Protokoll bezüglich einiger Donau-Inseln und des Tausches von Gemeinden zwischen Rumänien und Jugoslawien sowie auf die am 5. Juli 1924 in Belgrad unterzeichnete und durch das Gesetz Nr. 13/1927 ratifizierte Konvention zwischen Rumänien und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen bezüglich des Regimes der im Grenzgebiet liegenden Immobilien.

Entschädigungsberechtigt werden auch die gesetzlichen und testamentarischen Erben der ehemaligen Eigentümer sein, falls sie die rumänische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Gesuche auf Gewährung von Entschädigungen oder Kompensationen für Immobilien, die auf Grund der genannten Vereinbarungen an Jugoslawien fielen, müssen binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 393/2006 bei den Kommissionen abgegeben werden, die im Rahmen der Kreispräfekturen für die Anwendung des Gesetzes Nr. 9/1998 über die Gewährung der Süddobrudscha-Kompensationen eingerichtet wurden.

Die Nationale Behörde für die Restitution verstaatlichten Eigentums (Autoritatea Nationalã pentru Restituirea Proprietãtilor) wird Durchführungsbestimmungen für das Gesetz Nr. 393/2006 ausarbeiten, die durch Regierungsbeschluss genehmigt werden sollen. Das neue Entschädigungsgesetz Nr. 393/2006 wird 90 Tage nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (das wird der 18. Februar 2007 sein) in Kraft treten. (Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 938/20. November 2006)


Versicherungen in der Landwirtschaft

Das Landwirtschaftsministerium hat durch eine Anordnung die Liste jener von ihm anerkannten Versicherungsgesellschaften genehmigt, die im Landwirtschaftsjahr 2006/2007 landwirtschaftliche Kulturen, Viehbestände, Geflügel, Bienenstöcke und Fischbestände versichern werden. Es handelt sich um folgende elf Gesellschaften: AGRAS ASIGURARE REASIGURARE - S.A., ASIBAN - S.A., Asigurarea Româneascã - ASIROM - S.A., Societatea Comercialã de Asigurare-Reasigurare ASTRA - S.A., GENERALI Asigurãri - S.A., OMNIA-SIG - S.A., ALLIANZ TIRIAC Asigurãri - S.A., F.A.T.A. - Asigurãri Agricole - S.A., B.C.R. ASIGURARI - S.A., CARPATICA ASIG - S.A. und UNITA - S.A.

Bekanntlich werden Landwirte, die ihre Kulturen und/oder ihre Viehbestände bei den vom Landwirtschaftsministerium anerkannten Versicherungsgesellschaften versichert haben, auf Grund einschlägiger Verfügungen im Gesetz Nr. 381/2002 über die Gewährung von Entschädigungen im Falle von Naturkatastrophen in der Landwirtschaft durch die Subventionierung der anfallenden Versicherungsprämien aus dem Staatshaushalt unterstützt. Diese Subvention beträgt zur Zeit 50 Prozent des Wertes der Versicherungsprämie.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 959/29. November 2006)


Nationaler Verdienstorden für Dr. Fritz Frank

Dr. Fritz Frank, Ehrenobmann der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Österreich, ist per Dekret der nationale Verdienstorden dritter Klasse (Komturkreuz) verliehen worden. Dr. Frank wurde als Sohn von aus Bistritz/Bistri]a stammenden Eltern in Klausenburg/Cluj-Napoca geboren und studierte Rechtswissenschaften in Budapest und Graz. Nach der Promotion arbeitete er beim Großunternehmen VOEST im Exportbereich. Als Abteilungsdirektor wurde er pensioniert. 1988 wurde er zum Bundesobmann der Landmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Österreich gewählt. Als er 75-jährig auf dieses Amt verzichtete, wählte ihn die gleiche Organisation zu ihrem Ehrenobmann. Im Text des von Staatspräsident Traian Bãsescu unterzeichneten und von Premierminister Cãlin Popescu-Tãriceanu gegengezeichneten Dekretes heißt es, die Ordensverleihung sei ein Zeichen der Anerkennung für den außerordentlichen Beitrag, den Dr. Fritz Frank für die Entwicklung der Beziehungen im kulturellen Bereich zwischen Rumänien und der Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen in Österreich erbracht hat.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 964/30. November 2006)


Ermäßigungen für Schüler und Studenten

Schüler und Studenten gelangen ab nun in den Genuss einer 75-prozentigen Reduzierung des Preises von Eintrittskarten für Museen, Konzerte, Theater-, Opern- oder Filmvorstellungen und andere kulturelle oder Sportveranstaltungen, die von öffentlichen Institutionen organisiert werden. Bisher lag diese Ermäßigung bei 50 Prozent. Die neue Regelung ist das Ergebnis der Novellierung eines Paragraphen des Unterrichtsgesetzes Nr. 84/1995, die vom Parlament durch die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 428/2006 vorgenommen wurde.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 965/30. November 2006)

(adz/ww)