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Salvaspeo-Dienststellen für Höhlenrettung
Die Kreisräte, in deren Zuständigkeitsbereich sich
Höhlen befinden, deren Betreten das Leben von Touristen
und Besuchern in Gefahr bringen kann, haben die Pflicht, öffentliche
Dienststellen für Höhlenrettung (Salvaspeo) einzurichten.
Dies verfügt das Gesetz Nr. 402/2006 über die Vorbeugung
von Unfällen und die Organisation der Rettungsaktivitäten
im Bereich unterirdischer Höhlen. Eine Salvaspeo-Kreismannschaft
besteht aus mindestens 15 Mitgliedern, die Speläologen
(Höhlenforscher) sind und als Höhlenretter attestiert
wurden. Das neue Höhlenrettungs-Gesetz ist am 1. Januar
2007 in Kraft getreten.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 915/10. November 2006)
"Serbisches" Kompensationsgesetz
Rumänische Staatsbürger, die durch die Anwendung
rumänisch-jugoslawischer Vereinbarungen aus den 1920-er
Jahren geschädigt wurden, sollen entschädigt werden.
Entsprechende Verfügungen enthält das kürzlich
verabschiedete Gesetz Nr. 393/2006, das Bezug nimmt auf das
am 24. November 1923 in Belgrad unterzeichnete und durch das
Gesetz Nr. 138/1924 ratifizierte Protokoll bezüglich
einiger Donau-Inseln und des Tausches von Gemeinden zwischen
Rumänien und Jugoslawien sowie auf die am 5. Juli 1924
in Belgrad unterzeichnete und durch das Gesetz Nr. 13/1927
ratifizierte Konvention zwischen Rumänien und dem Königreich
der Serben, Kroaten und Slowenen bezüglich des Regimes
der im Grenzgebiet liegenden Immobilien.
Entschädigungsberechtigt werden auch die gesetzlichen
und testamentarischen Erben der ehemaligen Eigentümer
sein, falls sie die rumänische Staatsbürgerschaft
besitzen. Die Gesuche auf Gewährung von Entschädigungen
oder Kompensationen für Immobilien, die auf Grund der
genannten Vereinbarungen an Jugoslawien fielen, müssen
binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 393/2006
bei den Kommissionen abgegeben werden, die im Rahmen der Kreispräfekturen
für die Anwendung des Gesetzes Nr. 9/1998 über die
Gewährung der Süddobrudscha-Kompensationen eingerichtet
wurden.
Die Nationale Behörde für die Restitution verstaatlichten
Eigentums (Autoritatea Nationalã pentru Restituirea
Proprietãtilor) wird Durchführungsbestimmungen
für das Gesetz Nr. 393/2006 ausarbeiten, die durch Regierungsbeschluss
genehmigt werden sollen. Das neue Entschädigungsgesetz
Nr. 393/2006 wird 90 Tage nach seiner Veröffentlichung
im Staatsanzeiger (das wird der 18. Februar 2007 sein) in
Kraft treten. (Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 938/20. November
2006)
Versicherungen in der Landwirtschaft
Das Landwirtschaftsministerium hat durch eine Anordnung die
Liste jener von ihm anerkannten Versicherungsgesellschaften
genehmigt, die im Landwirtschaftsjahr 2006/2007 landwirtschaftliche
Kulturen, Viehbestände, Geflügel, Bienenstöcke
und Fischbestände versichern werden. Es handelt sich
um folgende elf Gesellschaften: AGRAS ASIGURARE REASIGURARE
- S.A., ASIBAN - S.A., Asigurarea Româneascã
- ASIROM - S.A., Societatea Comercialã de Asigurare-Reasigurare
ASTRA - S.A., GENERALI Asigurãri - S.A., OMNIA-SIG
- S.A., ALLIANZ TIRIAC Asigurãri - S.A., F.A.T.A. -
Asigurãri Agricole - S.A., B.C.R. ASIGURARI - S.A.,
CARPATICA ASIG - S.A. und UNITA - S.A.
Bekanntlich werden Landwirte, die ihre Kulturen und/oder ihre
Viehbestände bei den vom Landwirtschaftsministerium anerkannten
Versicherungsgesellschaften versichert haben, auf Grund einschlägiger
Verfügungen im Gesetz Nr. 381/2002 über die Gewährung
von Entschädigungen im Falle von Naturkatastrophen in
der Landwirtschaft durch die Subventionierung der anfallenden
Versicherungsprämien aus dem Staatshaushalt unterstützt.
Diese Subvention beträgt zur Zeit 50 Prozent des Wertes
der Versicherungsprämie.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 959/29. November 2006)
Nationaler Verdienstorden für Dr. Fritz Frank
Dr. Fritz Frank, Ehrenobmann der Landsmannschaft der Siebenbürger
Sachsen in Österreich, ist per Dekret der nationale Verdienstorden
dritter Klasse (Komturkreuz) verliehen worden. Dr. Frank wurde
als Sohn von aus Bistritz/Bistri]a stammenden Eltern in Klausenburg/Cluj-Napoca
geboren und studierte Rechtswissenschaften in Budapest und
Graz. Nach der Promotion arbeitete er beim Großunternehmen
VOEST im Exportbereich. Als Abteilungsdirektor wurde er pensioniert.
1988 wurde er zum Bundesobmann der Landmannschaft der Siebenbürger
Sachsen in Österreich gewählt. Als er 75-jährig
auf dieses Amt verzichtete, wählte ihn die gleiche Organisation
zu ihrem Ehrenobmann. Im Text des von Staatspräsident
Traian Bãsescu unterzeichneten und von Premierminister
Cãlin Popescu-Tãriceanu gegengezeichneten Dekretes
heißt es, die Ordensverleihung sei ein Zeichen der Anerkennung
für den außerordentlichen Beitrag, den Dr. Fritz
Frank für die Entwicklung der Beziehungen im kulturellen
Bereich zwischen Rumänien und der Gemeinschaft der Siebenbürger
Sachsen in Österreich erbracht hat.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 964/30. November 2006)
Ermäßigungen für Schüler und Studenten
Schüler und Studenten gelangen ab nun in den Genuss einer
75-prozentigen Reduzierung des Preises von Eintrittskarten
für Museen, Konzerte, Theater-, Opern- oder Filmvorstellungen
und andere kulturelle oder Sportveranstaltungen, die von öffentlichen
Institutionen organisiert werden. Bisher lag diese Ermäßigung
bei 50 Prozent. Die neue Regelung ist das Ergebnis der Novellierung
eines Paragraphen des Unterrichtsgesetzes Nr. 84/1995, die
vom Parlament durch die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 428/2006
vorgenommen wurde.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 965/30. November 2006)
(adz/ww)
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