Suspendierung
der Verkehrszulassung
Das Parlament hat die Dringlichkeitsverordnung der Regierung
Nr. 189/2005 für die Festlegung einiger Maßnahmen
bezüglich der für den Verkehr zugelassenen Fahrzeuge
durch das Gesetz Nr. 432/2006 in novellierter Form genehmigt.
Ursprünglich sah die Dringlichkeitsverordnung Nr. 189/2005
vor, dass die Verkehrszulassung von Fahrzeugen ab 1. April
2006 von Rechts wegen suspendiert wird, falls die Gültigkeitsfrist
der technischen Überprüfung (inspec]ie tehnicã
periodicã - ITP) oder der Haftpflichtversicherung seit
mehr als 90 Tagen abgelaufen ist. Die Suspendierung sollte
den Eigentümern der Fahrzeuge durch die für Führerscheine
und Fahrzeugscheine zuständige Behörde schriftlich
zur Kenntnis gebracht werden.
Da aber bei der Umsetzung dieser Verfügungen sehr viele
Fehler verzeichnet wurden – viele Fahrzeughalter, die
einen gültigen ITP-Stempel und eine gültige Haftpflichtversicherung
hatten, erhielten trotzdem die behördliche Mitteilung
über die Suspendierung der Verkehrszulassung ihres Autos
-, wurde die Anwendung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 189/2005
zeitweilig ausgesetzt. Nun, nach ihrer Genehmigung per Gesetz,
dürften die zuständigen Behörden wieder aktiv
werden.
Neu ist nun allerdings, dass bereits 15 Tage, nachdem die
Gültigkeitsfrist der ITP-Überprüfung oder der
Haftpflichtversicherung abgelaufen ist, die Fahrzeugscheine
der in dieser Situation befindlichen Fahrzeuge von Rechts
wegen suspendiert werden. Annulliert wird auch die Verkehrszulassung
von Fahrzeugen, deren Eigentümer den alten, auf Grund
des Dekretes Nr. 328/1966 ausgestellten Fahrzeugschein (certificat
de înmatriculare) bis zum 31. Oktober 2001 nicht umgetauscht
hatten, falls sie binnen 90 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes
Nr. 432/2006 (d.h. bis zum 9. März 2007) dessen Umtausch
nicht beantragen. Wer auf öffentlichen Verkehrswegen
ein Fahrzeug fährt, dessen Fahrzeugschein suspendiert
wurde, riskiert eine Ordnungsstrafe in Höhe von 3000
bis 5000 Lei.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 976/6. Dezember 2006)
Tag der tatarischen Ethnie
Das Parlament hat durch ein Gesetz (Nr. 453/2006) den 13.
Dezember zum Tag der tatarischen Ethnie in Rumänien erklärt.
Das Gesetz verfügt, dass in Ortschaften, in denen Tataren
leben, die Behörden der öffentlichen Kommunalverwaltung
die Organisation von künstlerisch-kulturellen Veranstaltungen,
die dem 13. Dezember gewidmet sind, unterstützen werden.
Das Rumänische Fernsehen und der Rumänische Hörfunk
können, im Rahmen spezieller Sendungen, Aspekte von derartigen
Veranstaltungen übertragen. Anlässlich der Volkszählung
vom Jahr 2002 haben 23.935 rumänische Staatsbürger
(0,11 Prozent der Bevölkerung) ihre Volkszugehörigkeit
(Ethnie) als tatarisch bezeichnet. Das Gesetz Nr. 453/2006
wurde von den Abgeordneten Aledin Amet (Demokratischer Verband
der türkisch-moslemischen Tataren in Rumänien) und
Emilian Frâncu (National-Liberale Partei) initiiert.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 995/13. Dezember 2006)
Prüfungsstoff für Religionslehrer
Durch eine von Erziehungsminister Mihail Hãrdãu
unterzeichnete Anordnung wurde die Thematik für den Wettbewerb
zur Besetzung freier Lehrerstellen im voruniversitären
Schulwesen für das Fach Evangelische Religion (Augsburgisches
Bekenntnis) genehmigt. Diese Thematik ist gültig für
die ab dem Jahr 2007 auf Landesebene veranstalteten Wettbewerbe
für die Besetzung vakanter Lehrerstellen. Der Anhang
dieser Ministerialanordnung führt die genehmigte Thematik
und die einschlägige Bibliographie in zwei Kapiteln (I.
Theologie, II. Allgemeine Didaktik und Methodik des Religionsunterrichts)
und jeweils mehreren Unterkapiteln an.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 996/14. Dezember 2006)
Hermannstadt-Gedenkmünze
Die Nationalbank Rumäniens hat für numismatische
Zwecke eine Gedenkmünze aus Silber mit dem Nominalwert
von 5 Lei, die der Nominierung von Hermannstadt/Sibiu zur
„Europäischen Kulturhauptstadt“ des Jahres
2007 gewidmet ist, prägen lassen. Die Münze wiegt
31,103 Gramm und hat einen Durchmesser vom 37 mm. Die Vorderseite
zeigt zwei Hartenecktürme (den Zimmermannsturm und den
Töpferturm) und das Landeswappen. Auf der Rückseite
sind u.a. das Hermannstädter Wappen und vier repräsentative
Gebäude der Stadt - das Brukenthal-Museum, der Ratturm,
das Schatzkästlein und das Luxemburg-Haus – sowie
die Silhouette des Fogarascher Gebirges abgebildet. Die Hermannstadt-Gedenkmünze
wird über die Zweigstellen Bukarest, Klausenburg/Cluj-Napoca,
Jassy/Iasi und Temeswar/Timisoara der Nationalbank in Umlauf
gesetzt.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 1004/18. Dezember 2006)
Erhöhter Brutto-Mindestlohn
Durch einen Regierungsbeschluss (Nr. 1825/2006) wurde der
garantierte Brutto-Mindestlohn im Land (salariul de bazã
minim brut pe tarã garantat în platã)
mit Wirkung ab 1. Januar 2007 auf 390 Lei für ein komplettes
Arbeitsprogramm von 170 Stunden im Monatsdurchschnitt im Jahr
2007 erhöht. Das entspricht einem garantierten Stunden-Mindestlohn
von 2,294 Lei. Bisher betrug der von der Regierung garantierte
Mindestlohn 330 Lei, was einen Mindest-Stundenlohn von 1,95
Lei ergab. Die Festlegung von Gehältern in individuellen
Arbeitsverträgen unter Missachtung der neuen Regelung
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeldern
in Höhe von 1000 bis 2000 Lei geahndet.
Außer dem von der Regierung festgelegten Mindestlohn
gibt es noch den Mindestlohn, den die Gewerkschaften und die
Arbeitgeber-Organisationen im kollektiven Arbeitsvertrag auf
Landesebene für die Jahre 2007-2010 vereinbart haben.
Dieser Mindestlohn, der für den Wirtschaftsbereich verpflichtend
ist, beträgt ab Jahresanfang 440 Lei (bisher 370 Lei).
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 1025/22. Dezember 2006)
(adz/ww) |