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Donnerstag, 18. 1. 2007
 

Suspendierung der Verkehrszulassung

Das Parlament hat die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 189/2005 für die Festlegung einiger Maßnahmen bezüglich der für den Verkehr zugelassenen Fahrzeuge durch das Gesetz Nr. 432/2006 in novellierter Form genehmigt. Ursprünglich sah die Dringlichkeitsverordnung Nr. 189/2005 vor, dass die Verkehrszulassung von Fahrzeugen ab 1. April 2006 von Rechts wegen suspendiert wird, falls die Gültigkeitsfrist der technischen Überprüfung (inspec]ie tehnicã periodicã - ITP) oder der Haftpflichtversicherung seit mehr als 90 Tagen abgelaufen ist. Die Suspendierung sollte den Eigentümern der Fahrzeuge durch die für Führerscheine und Fahrzeugscheine zuständige Behörde schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

Da aber bei der Umsetzung dieser Verfügungen sehr viele Fehler verzeichnet wurden – viele Fahrzeughalter, die einen gültigen ITP-Stempel und eine gültige Haftpflichtversicherung hatten, erhielten trotzdem die behördliche Mitteilung über die Suspendierung der Verkehrszulassung ihres Autos -, wurde die Anwendung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 189/2005 zeitweilig ausgesetzt. Nun, nach ihrer Genehmigung per Gesetz, dürften die zuständigen Behörden wieder aktiv werden.

Neu ist nun allerdings, dass bereits 15 Tage, nachdem die Gültigkeitsfrist der ITP-Überprüfung oder der Haftpflichtversicherung abgelaufen ist, die Fahrzeugscheine der in dieser Situation befindlichen Fahrzeuge von Rechts wegen suspendiert werden. Annulliert wird auch die Verkehrszulassung von Fahrzeugen, deren Eigentümer den alten, auf Grund des Dekretes Nr. 328/1966 ausgestellten Fahrzeugschein (certificat de înmatriculare) bis zum 31. Oktober 2001 nicht umgetauscht hatten, falls sie binnen 90 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 432/2006 (d.h. bis zum 9. März 2007) dessen Umtausch nicht beantragen. Wer auf öffentlichen Verkehrswegen ein Fahrzeug fährt, dessen Fahrzeugschein suspendiert wurde, riskiert eine Ordnungsstrafe in Höhe von 3000 bis 5000 Lei.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 976/6. Dezember 2006)

Tag der tatarischen Ethnie

Das Parlament hat durch ein Gesetz (Nr. 453/2006) den 13. Dezember zum Tag der tatarischen Ethnie in Rumänien erklärt. Das Gesetz verfügt, dass in Ortschaften, in denen Tataren leben, die Behörden der öffentlichen Kommunalverwaltung die Organisation von künstlerisch-kulturellen Veranstaltungen, die dem 13. Dezember gewidmet sind, unterstützen werden. Das Rumänische Fernsehen und der Rumänische Hörfunk können, im Rahmen spezieller Sendungen, Aspekte von derartigen Veranstaltungen übertragen. Anlässlich der Volkszählung vom Jahr 2002 haben 23.935 rumänische Staatsbürger (0,11 Prozent der Bevölkerung) ihre Volkszugehörigkeit (Ethnie) als tatarisch bezeichnet. Das Gesetz Nr. 453/2006 wurde von den Abgeordneten Aledin Amet (Demokratischer Verband der türkisch-moslemischen Tataren in Rumänien) und Emilian Frâncu (National-Liberale Partei) initiiert.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 995/13. Dezember 2006)

Prüfungsstoff für Religionslehrer

Durch eine von Erziehungsminister Mihail Hãrdãu unterzeichnete Anordnung wurde die Thematik für den Wettbewerb zur Besetzung freier Lehrerstellen im voruniversitären Schulwesen für das Fach Evangelische Religion (Augsburgisches Bekenntnis) genehmigt. Diese Thematik ist gültig für die ab dem Jahr 2007 auf Landesebene veranstalteten Wettbewerbe für die Besetzung vakanter Lehrerstellen. Der Anhang dieser Ministerialanordnung führt die genehmigte Thematik und die einschlägige Bibliographie in zwei Kapiteln (I. Theologie, II. Allgemeine Didaktik und Methodik des Religionsunterrichts) und jeweils mehreren Unterkapiteln an.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 996/14. Dezember 2006)

Hermannstadt-Gedenkmünze

Die Nationalbank Rumäniens hat für numismatische Zwecke eine Gedenkmünze aus Silber mit dem Nominalwert von 5 Lei, die der Nominierung von Hermannstadt/Sibiu zur „Europäischen Kulturhauptstadt“ des Jahres 2007 gewidmet ist, prägen lassen. Die Münze wiegt 31,103 Gramm und hat einen Durchmesser vom 37 mm. Die Vorderseite zeigt zwei Hartenecktürme (den Zimmermannsturm und den Töpferturm) und das Landeswappen. Auf der Rückseite sind u.a. das Hermannstädter Wappen und vier repräsentative Gebäude der Stadt - das Brukenthal-Museum, der Ratturm, das Schatzkästlein und das Luxemburg-Haus – sowie die Silhouette des Fogarascher Gebirges abgebildet. Die Hermannstadt-Gedenkmünze wird über die Zweigstellen Bukarest, Klausenburg/Cluj-Napoca, Jassy/Iasi und Temeswar/Timisoara der Nationalbank in Umlauf gesetzt.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 1004/18. Dezember 2006)

Erhöhter Brutto-Mindestlohn

Durch einen Regierungsbeschluss (Nr. 1825/2006) wurde der garantierte Brutto-Mindestlohn im Land (salariul de bazã minim brut pe tarã garantat în platã) mit Wirkung ab 1. Januar 2007 auf 390 Lei für ein komplettes Arbeitsprogramm von 170 Stunden im Monatsdurchschnitt im Jahr 2007 erhöht. Das entspricht einem garantierten Stunden-Mindestlohn von 2,294 Lei. Bisher betrug der von der Regierung garantierte Mindestlohn 330 Lei, was einen Mindest-Stundenlohn von 1,95 Lei ergab. Die Festlegung von Gehältern in individuellen Arbeitsverträgen unter Missachtung der neuen Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeldern in Höhe von 1000 bis 2000 Lei geahndet.

Außer dem von der Regierung festgelegten Mindestlohn gibt es noch den Mindestlohn, den die Gewerkschaften und die Arbeitgeber-Organisationen im kollektiven Arbeitsvertrag auf Landesebene für die Jahre 2007-2010 vereinbart haben. Dieser Mindestlohn, der für den Wirtschaftsbereich verpflichtend ist, beträgt ab Jahresanfang 440 Lei (bisher 370 Lei). (Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 1025/22. Dezember 2006)

(adz/ww)