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Freitag, 23. 3. 2007
 

Autobahn Bukarest – Kronstadt

Die Regierung hat das Gesetz Nr. 486/2006 über den Staatshaushalt für das Jahr 2007 durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 6/2007 in mehreren Punkten novelliert. Unter anderem wurde der Anhang über das Budget des Ministeriums für Transporte, Bauarbeiten und Tourismus mit dem technischen Merkblatt für das Investitionsprojekt der Autobahn Bukarest – Kronstadt/Brasov ergänzt. Dieses Merkblatt enthält die wichtigsten technischen Angaben über die geplante Autobahn. Sie wird 173 km lang sein. Vorgesehen sind 14 Verkehrsknotenpunkte. Es müssen 156 Brücken und Überführungen sowie 17 Tunnel gebaut werden. Die Bauzeit wird mit fünf Jahren angegeben. Aus dem Staatshaushalt sollen für dieses Projekt insgesamt rund 6,3 Milliarden Lei (etwa 1,87 Milliarden Euro) aufgebracht werden. In der Präambel der Dringlichkeitsverordnung Nr. 6/2007 wird die Ergänzung des Staatshaushaltsgesetzes für das Jahr 2007 mit dem Merkblatt für die Autobahn Bukarest – Kronstadt damit begründet, dass der Abschnitt Bukarest – Ploiesti zum IX. Paneuropäischen Verkehrskorridor gehört, der auf rumänischem Gebiet 432 km lang ist, dass an einem 15 km langen Streckenabschnitt mittels einer Finanzierung aus ISPA/FEDER-Fonds gearbeitet wird und dass die ungesicherte Eigenfinanzierung zum Nichterfüllen der Verpflichtungen führen würde, die Rumänien als Mitgliedsstaat der Europäischen Union eingegangen ist. Der IX. Paneuropäische Verkehrskorridor verbindet Nordeuropa mit Südeuropa. Die Haupttrasse führt von Helsinki über Sankt Petersburg, Kiew, Chisinau, Ploiesti, Bukarest und Dimitrowgrad nach Alexandroupoli am Ägäischen Meer.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 129/22. Februar 2007)


Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg


Durch den Regierungsbeschluss Nr. 202/2007 wurde die Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungs- und Innenministerium Rumäniens und dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg (Bundesrepublik Deutschland) genehmigt. Diese Erklärung war von Alexandru Mircea, Staatssekretär im rumänischen Verwaltungs- und Innenministerium, und dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech am 30. Oktober 2006 in Bukarest unterzeichnet worden. Das gemeinsame Dokument sieht die Intensivierung und Entwicklung der gegenwärtigen engen Zusammenarbeit in allen Bereichen polizeilicher Tätigkeit sowie hinsichtlich einiger Aspekte des Katastrophen- und Brandschutzes vor. Die Zusammenarbeit soll auf Grund je eines jährlich vereinbarten Anwendungsprogramms erfolgen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 160/7. März 2007)


Für mehr Sicherheit in den Schulen

Das Parlament hat das Gesetz Nr. 35/2007 über die Erhöhung der Sicherheit in den Schuleinheiten, das von sieben sozialdemokratischen Abgeordneten initiiert worden war, verabschiedet. Das neue Gesetz weist dem Kreispräfekten Kompetenzen bei der Koordination der Tätigkeiten zu, die die Erhöhung der Sicherheit in den Schulen bezwecken. Verantwortlichkeiten kommen diesbezüglich den Behörden der öffentlichen Kommunalverwaltung, den Schul- und den Kreispolizeiinspektoraten sowie den Schulen selber zu. Das Gesetz macht es den zuständigen Behörden zur Pflicht, für jeden Kreis einen Rahmenplan (sistem-cadru) auszuarbeiten und zu billigen, der den Schutz der Unterrichtseinheiten und die Sicherheit der Schüler und der Lehrkräfte gewährleistet. In jeder Schule wird der Rat der Lehrkräfte, unter Hinzuziehung des repräsentativen Elternrates, eine Hausordnung verabschieden, in der genauestens festgelegt wird, unter welchen Bedingungen die Lehrkräfte, Schüler und Besucher die Schule betreten dürfen. Die Kreisräte und die Gemeinde- und Stadträte werden, auf Antrag der Verwaltungsräte der Schulen, die nötigen Finanzmittel für die Erhöhung der Sicherheit in den Schulen bereitstellen. Der Rat der Lehrkräfte wird mit dem Einverständnis des repräsentativen Elternrates und nach Konsultierung der Vertreter der Schülerschaft für die Schüler der jeweiligen Schule mindestens ein distinktives Zeichen (etwa: Abzeichen, Uniform etc.) festlegen. Die Präfekten werden zusammen mit den Schulinspektoraten, der Polizei und der Kommunalverwaltung vierteljährlich die Art und Weise überprüfen, in der die Sicherheit der Schulen gewährleistet wird. Die Notwendigkeit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 35/2007 haben die Initiatoren mit der besorgniserregend gestiegenen Zahl von Gewaltanwendungsfällen in Schulen begründet. Laut Motivenbericht zum Gesetzentwurf ist dieses Phänomen, soziologischen Erhebungen zufolge, eher in den Lyzeen und in Städten (und hier vor allem in den Schulen in peripherer Lage) und weniger in den Volksschulen (Grund- und Gymnasialstufe) und in ländlichen Siedlungen zu beobachten.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 165/8. März 2007)


Ein Prozent für das Rote Kreuz

Das Gesetz Nr. 139/1995, das die Tätigkeit der Nationalen Rote-Kreuz-Gesellschaft in Rumänien reglementiert, wurde durch das Gesetz Nr. 36/2007 novelliert. Die wichtigste Änderung dieses Gesetzes betrifft die Institutionen und Einrichtungen, die künstlerische Ereignisse, Unterhaltungsprogramme und Sportwettkämpfe organisieren. Ihnen wird die Pflicht auferlegt, für jede verkaufte Eintrittskarte für Konzerte, Vorstellungen, Filmvorführungen oder Sport-Veranstaltungen mit lokaler, nationaler oder internationaler Beteiligung den Gegenwert einer Rote-Kreuz-Marke zu erheben, der ein Prozent vom Preis der Eintrittskarte ausmacht und zu diesem hinzugerechnet wird. Bisher galt eine ähnliche Regelung, die aber nur in den Monaten Mai und September anzuwenden war, wobei der Wert der Rote-Kreuz-Marke 0,3 Prozent vom Preis der Eintrittskarte betrug. Die Fonds, die durch das Erheben des Gegenwertes der Rote-Kreuz-Marke einkommen, müssen vierteljährlich an die Nationale Rote-Kreuz-Gesellschaft überwiesen werden. Die Missachtung der diesbezüglichen gesetzlichen Verfügungen wird mit Geldstrafen in der Höhe von 2000 bis 5000 Lei belegt. Die Rote-Kreuz-Gesellschaft wurde durch das Gesetz Nr. 36/2007 desgleichen ermächtigt, auch in den Fahrschulen für Berufs- und Amateurchauffeure verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse zu organisieren. Die Novellierung des Rote-Kreuz-Gesetzes Nr. 139/1995 wurde vom nationalliberalen Abgeordneten Dan Horatiu Buzatu initiiert.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 165/8. März 2007)

(adz/ww)