| Autobahn
Bukarest – Kronstadt
Die Regierung hat das Gesetz Nr. 486/2006 über den Staatshaushalt
für das Jahr 2007 durch die Dringlichkeitsverordnung
Nr. 6/2007 in mehreren Punkten novelliert. Unter anderem wurde
der Anhang über das Budget des Ministeriums für
Transporte, Bauarbeiten und Tourismus mit dem technischen
Merkblatt für das Investitionsprojekt der Autobahn Bukarest
– Kronstadt/Brasov ergänzt. Dieses Merkblatt enthält
die wichtigsten technischen Angaben über die geplante
Autobahn. Sie wird 173 km lang sein. Vorgesehen sind 14 Verkehrsknotenpunkte.
Es müssen 156 Brücken und Überführungen
sowie 17 Tunnel gebaut werden. Die Bauzeit wird mit fünf
Jahren angegeben. Aus dem Staatshaushalt sollen für dieses
Projekt insgesamt rund 6,3 Milliarden Lei (etwa 1,87 Milliarden
Euro) aufgebracht werden. In der Präambel der Dringlichkeitsverordnung
Nr. 6/2007 wird die Ergänzung des Staatshaushaltsgesetzes
für das Jahr 2007 mit dem Merkblatt für die Autobahn
Bukarest – Kronstadt damit begründet, dass der
Abschnitt Bukarest – Ploiesti zum IX. Paneuropäischen
Verkehrskorridor gehört, der auf rumänischem Gebiet
432 km lang ist, dass an einem 15 km langen Streckenabschnitt
mittels einer Finanzierung aus ISPA/FEDER-Fonds gearbeitet
wird und dass die ungesicherte Eigenfinanzierung zum Nichterfüllen
der Verpflichtungen führen würde, die Rumänien
als Mitgliedsstaat der Europäischen Union eingegangen
ist. Der IX. Paneuropäische Verkehrskorridor verbindet
Nordeuropa mit Südeuropa. Die Haupttrasse führt
von Helsinki über Sankt Petersburg, Kiew, Chisinau, Ploiesti,
Bukarest und Dimitrowgrad nach Alexandroupoli am Ägäischen
Meer.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 129/22. Februar 2007)
Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg
Durch den Regierungsbeschluss Nr. 202/2007 wurde die Gemeinsame
Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungs-
und Innenministerium Rumäniens und dem Innenministerium
des Landes Baden-Württemberg (Bundesrepublik Deutschland)
genehmigt. Diese Erklärung war von Alexandru Mircea,
Staatssekretär im rumänischen Verwaltungs- und Innenministerium,
und dem baden-württembergischen Innenminister Heribert
Rech am 30. Oktober 2006 in Bukarest unterzeichnet worden.
Das gemeinsame Dokument sieht die Intensivierung und Entwicklung
der gegenwärtigen engen Zusammenarbeit in allen Bereichen
polizeilicher Tätigkeit sowie hinsichtlich einiger Aspekte
des Katastrophen- und Brandschutzes vor. Die Zusammenarbeit
soll auf Grund je eines jährlich vereinbarten Anwendungsprogramms
erfolgen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 160/7. März 2007)
Für mehr Sicherheit in den Schulen
Das Parlament hat das Gesetz Nr. 35/2007 über die Erhöhung
der Sicherheit in den Schuleinheiten, das von sieben sozialdemokratischen
Abgeordneten initiiert worden war, verabschiedet. Das neue
Gesetz weist dem Kreispräfekten Kompetenzen bei der Koordination
der Tätigkeiten zu, die die Erhöhung der Sicherheit
in den Schulen bezwecken. Verantwortlichkeiten kommen diesbezüglich
den Behörden der öffentlichen Kommunalverwaltung,
den Schul- und den Kreispolizeiinspektoraten sowie den Schulen
selber zu. Das Gesetz macht es den zuständigen Behörden
zur Pflicht, für jeden Kreis einen Rahmenplan (sistem-cadru)
auszuarbeiten und zu billigen, der den Schutz der Unterrichtseinheiten
und die Sicherheit der Schüler und der Lehrkräfte
gewährleistet. In jeder Schule wird der Rat der Lehrkräfte,
unter Hinzuziehung des repräsentativen Elternrates, eine
Hausordnung verabschieden, in der genauestens festgelegt wird,
unter welchen Bedingungen die Lehrkräfte, Schüler
und Besucher die Schule betreten dürfen. Die Kreisräte
und die Gemeinde- und Stadträte werden, auf Antrag der
Verwaltungsräte der Schulen, die nötigen Finanzmittel
für die Erhöhung der Sicherheit in den Schulen bereitstellen.
Der Rat der Lehrkräfte wird mit dem Einverständnis
des repräsentativen Elternrates und nach Konsultierung
der Vertreter der Schülerschaft für die Schüler
der jeweiligen Schule mindestens ein distinktives Zeichen
(etwa: Abzeichen, Uniform etc.) festlegen. Die Präfekten
werden zusammen mit den Schulinspektoraten, der Polizei und
der Kommunalverwaltung vierteljährlich die Art und Weise
überprüfen, in der die Sicherheit der Schulen gewährleistet
wird. Die Notwendigkeit der Verabschiedung des Gesetzes Nr.
35/2007 haben die Initiatoren mit der besorgniserregend gestiegenen
Zahl von Gewaltanwendungsfällen in Schulen begründet.
Laut Motivenbericht zum Gesetzentwurf ist dieses Phänomen,
soziologischen Erhebungen zufolge, eher in den Lyzeen und
in Städten (und hier vor allem in den Schulen in peripherer
Lage) und weniger in den Volksschulen (Grund- und Gymnasialstufe)
und in ländlichen Siedlungen zu beobachten.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 165/8. März 2007)
Ein Prozent für das Rote Kreuz
Das Gesetz Nr. 139/1995, das die Tätigkeit der Nationalen
Rote-Kreuz-Gesellschaft in Rumänien reglementiert, wurde
durch das Gesetz Nr. 36/2007 novelliert. Die wichtigste Änderung
dieses Gesetzes betrifft die Institutionen und Einrichtungen,
die künstlerische Ereignisse, Unterhaltungsprogramme
und Sportwettkämpfe organisieren. Ihnen wird die Pflicht
auferlegt, für jede verkaufte Eintrittskarte für
Konzerte, Vorstellungen, Filmvorführungen oder Sport-Veranstaltungen
mit lokaler, nationaler oder internationaler Beteiligung den
Gegenwert einer Rote-Kreuz-Marke zu erheben, der ein Prozent
vom Preis der Eintrittskarte ausmacht und zu diesem hinzugerechnet
wird. Bisher galt eine ähnliche Regelung, die aber nur
in den Monaten Mai und September anzuwenden war, wobei der
Wert der Rote-Kreuz-Marke 0,3 Prozent vom Preis der Eintrittskarte
betrug. Die Fonds, die durch das Erheben des Gegenwertes der
Rote-Kreuz-Marke einkommen, müssen vierteljährlich
an die Nationale Rote-Kreuz-Gesellschaft überwiesen werden.
Die Missachtung der diesbezüglichen gesetzlichen Verfügungen
wird mit Geldstrafen in der Höhe von 2000 bis 5000 Lei
belegt. Die Rote-Kreuz-Gesellschaft wurde durch das Gesetz
Nr. 36/2007 desgleichen ermächtigt, auch in den Fahrschulen
für Berufs- und Amateurchauffeure verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse
zu organisieren. Die Novellierung des Rote-Kreuz-Gesetzes
Nr. 139/1995 wurde vom nationalliberalen Abgeordneten Dan
Horatiu Buzatu initiiert.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 165/8. März 2007)
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