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Struktur
des Schuljahres 2007/2008
Durch eine Anordnung des Erziehung- und Forschungsministeriums
(Nr. 402/2007) wurde die Struktur des Schuljahres 2007/2008
im voruniversitären Unterricht festgelegt. Dieser Anordnung
zufolge dauert das I. Semester von Montag, dem 17. September
2007, bis Freitag, den 1. Februar 2008. Die zweiwöchigen
Weihnachtsferien beginnen Samstag, den 22. Dezember 2007,
und enden Sonntag, den 6. Januar 2008. Kindergärten und
Grundschulklassen haben auch in der Woche 29. Oktober –
4. November 2007 frei. Nach einwöchigen Semesterferien
(2.-10. Februar 2008) beginnt das II. Semester am 11. Februar
und dauert bis zum 13. Juni 2008. Zwischendurch gibt es eine
Woche Osterferien vom 26. April bis zum 4. Mai 2008. (Der
Ostersonntag 2008 fällt in der orthodoxen Kirche auf
den 27. April und bei den Katholiken und Protestanten auf
den 23. März). Die Sommerferien beginnen Samstag, den
14. Juni, und enden Sonntag, den 14. September 2008.
Das Schuljahr 2007/2008 hat 35 Schulwochen und zusammengerechnet
175 Schultage. Für die VIII. Klassen hat das Schuljahr
nur 34 Schulwochen (170 Schultage). Ihr letzter Schultag ist
Freitag, der 6. Juni 2008. Für etliche Schultypen gibt
es weitere Sonderregelungen.
Die Semesterarbeiten des ersten Semesters müssen in der
Regel bis zum 21. Dezember 2007 und jene des zweiten Semesters
bis zum 16. Mai 2007 geschrieben werden.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 193/21. März 2007)
Neuer Generalkonsul in Bonn
Durch einen Regierungsbeschluss wurde Vlad Vasiliu zum Generalkonsul
und Leiter des Generalkonsulats von Rumänien in Bonn
(Bundesrepublik Deutschland) ernannt. Der neue rumänische
Generalkonsul in Bonn ist 42 Jahre alt und Absolvent der Bukarester
Medizinfakultät „Carol Davila“. Er war Stipendiat
des Max-von-Pettenkofer-Instituts für Hygiene und medizinische
Mikrobiologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
und ist seit 1999 im diplomatischen Dienst tätig.
Durch den gleichen Regierungsbeschluss wurde Florin Voditã,
der bisherige rumänische Generalkonsul in Bonn –
seit dem Jahr 2002 im Amt –, in die Zentrale des rumänischen
Außenministeriums zurückgerufen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 201/26. März 2007)
Charta der Minderheitensprachen
Staatspräsident Traian Bãsescu hat ein Dekret
verabschiedet, durch das die Europäische Charta der Regional-
oder Minderheitensprachen dem Parlament zur Ratifizierung
vorgelegt wurde. Diese Charta ist ein Dokument des Europarates,
das im Jahr 1992 verabschiedet wurde und seit dem Jahr 1998
Geltungskraft hat. Sie bezweckt den Schutz sowie die Pflege
und Förderung der Regional- und Minderheitensprachen
als Ausdruck des kulturellen Reichtums Europas. Bisher haben
21 Staaten des Europarates und ein Nichtmitgliedstaat (Montenegro)
die Charta ratifiziert. Rumänien hat das Dokument im
Jahr 1995 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Den Entwurf des Ratifizierungsgesetzes (auf der Internetseite
der Abgeordnetenkammer, www.cdep.ro, einsehbar) hat die Regierung
ausgearbeitet. Der Motivenbericht (expunere de motive) ist
von Premierminister Cãlin Popescu-Tãriceanu
unterzeichnet. Der Gesetzentwurf definiert den Begriff Regional-
oder Minderheitensprachen als Sprachen der nationalen Minderheiten.
Er nennt 20 auf dem Gebiet Rumäniens gesprochene Sprachen
- Albanisch, Armenisch, Bulgarisch, Tschechisch, Kroatisch,
Deutsch, Griechisch, Italienisch, Jiddisch, Mazedonisch, Ma-gyarisch,
Polnisch, Romani, Russisch, Ruthenisch, Serbisch, Slowakisch,
Tatarisch, Türkisch und Ukrainisch -, für die die
Verfügungen der Charta Geltungskraft haben sollen.
Die allgemeinen Grundsätze des Schutzes der Minderheitensprachen,
die in Teil II (Artikel 7) der Charta angeführt werden,
sollen für zehn Sprachen (Albanisch, Armenisch, Griechisch,
Italienisch, Jiddisch, Mazedonisch, Polnisch, Romani, Ruthenisch,
Tatarisch) gelten. Für die anderen in Rumänien gesprochenen
Minderheitensprachen – dazu gehört auch das Deutsche
– sollen jeweils mindestens 35 konkrete Maßnahmen
zur Förderung des Gebrauchs dieser Sprachen im öffentlichen
Leben (Bildung, Justiz, Verwaltung, Medien, Kultur usw.),
die Teil III der Charta auflistet, umgesetzt werden. Zur Zeit
befindet sich der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Europäischen
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen auf der Tagesordnung
der Abgeordnetenkammer, die laut Verfassung binnen 45 Tagen
(bis zum 11. Mai d.J.) über den Entwurf befinden muss.
Federführend ist der Ausschuss für Menschenrechte,
Religionsgemeinschaften und Fragen der nationalen Minderheiten.
Da die Minderheitensprachen-Charta ein internationales Abkommen
ist, kommt dem Senat die Entscheidungsbefugnis bei der Ratifizierung
dieses Dokuments zu.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 208/28. März 2007)
Arbeit für Schüler und Studenten
Arbeitgeber, die während der Ferien Schüler und
Studenten anstellen, erhalten auf Antrag für jeden dieser
Angestellten aus dem Budget der Arbeitslosenversicherungen
einen monatlichen finanziellen Bonus, der 50 Prozent des garantierten
Bruttomindestlohns auf Landesebene beträgt. Dies verfügt
das Gesetz Nr. 72/2007 über die Stimulierung der Anstellung
von Schülern und Studenten. Der Bonus wird für höchstens
60 Arbeitstage pro Kalenderjahr und jeden angestellten Schüler/Studenten
gewährt. Die Differenz zwischen dem Bonus und dem Lohn
des angestellten Schülers/Studenten wird vom Arbeitgeber
aus eigenen Mitteln getragen. Das Gesetz Nr. 72/2007, das
von vier Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei (PSD)
initiiert wurde, tritt 30 Tage nach seiner Veröffentlichung
in Kraft. Innerhalb der gleichen Frist sollen das Arbeits-,
das Finanz- und das Erziehungsministerium der Regierung zwecks
Genehmigung Anwendungsbestimmungen für diesen Normativakt
vorlegen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 217/30. März 2007)
(adz/ww) |