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Freitag, 13. 4. 2007
 

Struktur des Schuljahres 2007/2008

Durch eine Anordnung des Erziehung- und Forschungsministeriums (Nr. 402/2007) wurde die Struktur des Schuljahres 2007/2008 im voruniversitären Unterricht festgelegt. Dieser Anordnung zufolge dauert das I. Semester von Montag, dem 17. September 2007, bis Freitag, den 1. Februar 2008. Die zweiwöchigen Weihnachtsferien beginnen Samstag, den 22. Dezember 2007, und enden Sonntag, den 6. Januar 2008. Kindergärten und Grundschulklassen haben auch in der Woche 29. Oktober – 4. November 2007 frei. Nach einwöchigen Semesterferien (2.-10. Februar 2008) beginnt das II. Semester am 11. Februar und dauert bis zum 13. Juni 2008. Zwischendurch gibt es eine Woche Osterferien vom 26. April bis zum 4. Mai 2008. (Der Ostersonntag 2008 fällt in der orthodoxen Kirche auf den 27. April und bei den Katholiken und Protestanten auf den 23. März). Die Sommerferien beginnen Samstag, den 14. Juni, und enden Sonntag, den 14. September 2008.

Das Schuljahr 2007/2008 hat 35 Schulwochen und zusammengerechnet 175 Schultage. Für die VIII. Klassen hat das Schuljahr nur 34 Schulwochen (170 Schultage). Ihr letzter Schultag ist Freitag, der 6. Juni 2008. Für etliche Schultypen gibt es weitere Sonderregelungen.
Die Semesterarbeiten des ersten Semesters müssen in der Regel bis zum 21. Dezember 2007 und jene des zweiten Semesters bis zum 16. Mai 2007 geschrieben werden.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 193/21. März 2007)

Neuer Generalkonsul in Bonn

Durch einen Regierungsbeschluss wurde Vlad Vasiliu zum Generalkonsul und Leiter des Generalkonsulats von Rumänien in Bonn (Bundesrepublik Deutschland) ernannt. Der neue rumänische Generalkonsul in Bonn ist 42 Jahre alt und Absolvent der Bukarester Medizinfakultät „Carol Davila“. Er war Stipendiat des Max-von-Pettenkofer-Instituts für Hygiene und medizinische Mikrobiologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ist seit 1999 im diplomatischen Dienst tätig.

Durch den gleichen Regierungsbeschluss wurde Florin Voditã, der bisherige rumänische Generalkonsul in Bonn – seit dem Jahr 2002 im Amt –, in die Zentrale des rumänischen Außenministeriums zurückgerufen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 201/26. März 2007)

Charta der Minderheitensprachen

Staatspräsident Traian Bãsescu hat ein Dekret verabschiedet, durch das die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt wurde. Diese Charta ist ein Dokument des Europarates, das im Jahr 1992 verabschiedet wurde und seit dem Jahr 1998 Geltungskraft hat. Sie bezweckt den Schutz sowie die Pflege und Förderung der Regional- und Minderheitensprachen als Ausdruck des kulturellen Reichtums Europas. Bisher haben 21 Staaten des Europarates und ein Nichtmitgliedstaat (Montenegro) die Charta ratifiziert. Rumänien hat das Dokument im Jahr 1995 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Den Entwurf des Ratifizierungsgesetzes (auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer, www.cdep.ro, einsehbar) hat die Regierung ausgearbeitet. Der Motivenbericht (expunere de motive) ist von Premierminister Cãlin Popescu-Tãriceanu unterzeichnet. Der Gesetzentwurf definiert den Begriff Regional- oder Minderheitensprachen als Sprachen der nationalen Minderheiten. Er nennt 20 auf dem Gebiet Rumäniens gesprochene Sprachen - Albanisch, Armenisch, Bulgarisch, Tschechisch, Kroatisch, Deutsch, Griechisch, Italienisch, Jiddisch, Mazedonisch, Ma-gyarisch, Polnisch, Romani, Russisch, Ruthenisch, Serbisch, Slowakisch, Tatarisch, Türkisch und Ukrainisch -, für die die Verfügungen der Charta Geltungskraft haben sollen.

Die allgemeinen Grundsätze des Schutzes der Minderheitensprachen, die in Teil II (Artikel 7) der Charta angeführt werden, sollen für zehn Sprachen (Albanisch, Armenisch, Griechisch, Italienisch, Jiddisch, Mazedonisch, Polnisch, Romani, Ruthenisch, Tatarisch) gelten. Für die anderen in Rumänien gesprochenen Minderheitensprachen – dazu gehört auch das Deutsche – sollen jeweils mindestens 35 konkrete Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs dieser Sprachen im öffentlichen Leben (Bildung, Justiz, Verwaltung, Medien, Kultur usw.), die Teil III der Charta auflistet, umgesetzt werden. Zur Zeit befindet sich der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen auf der Tagesordnung der Abgeordnetenkammer, die laut Verfassung binnen 45 Tagen (bis zum 11. Mai d.J.) über den Entwurf befinden muss. Federführend ist der Ausschuss für Menschenrechte, Religionsgemeinschaften und Fragen der nationalen Minderheiten.

Da die Minderheitensprachen-Charta ein internationales Abkommen ist, kommt dem Senat die Entscheidungsbefugnis bei der Ratifizierung dieses Dokuments zu.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 208/28. März 2007)

Arbeit für Schüler und Studenten

Arbeitgeber, die während der Ferien Schüler und Studenten anstellen, erhalten auf Antrag für jeden dieser Angestellten aus dem Budget der Arbeitslosenversicherungen einen monatlichen finanziellen Bonus, der 50 Prozent des garantierten Bruttomindestlohns auf Landesebene beträgt. Dies verfügt das Gesetz Nr. 72/2007 über die Stimulierung der Anstellung von Schülern und Studenten. Der Bonus wird für höchstens 60 Arbeitstage pro Kalenderjahr und jeden angestellten Schüler/Studenten gewährt. Die Differenz zwischen dem Bonus und dem Lohn des angestellten Schülers/Studenten wird vom Arbeitgeber aus eigenen Mitteln getragen. Das Gesetz Nr. 72/2007, das von vier Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei (PSD) initiiert wurde, tritt 30 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Innerhalb der gleichen Frist sollen das Arbeits-, das Finanz- und das Erziehungsministerium der Regierung zwecks Genehmigung Anwendungsbestimmungen für diesen Normativakt vorlegen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 217/30. März 2007)

(adz/ww)