Bericht
zur Leibeigenschaft der Roma
Durch einen Regierungsbeschluss (Nr. 546/2007) wurde die Bildung
der Kommission für das Studium der Leibeigenschaft der
Roma genehmigt. Diese Kommission ist der Regierungsbehörde
für Roma-Angelegenheiten (Agentia Nationalã pentru
Romi) beigeordnet. Sie hat die Aufgabe, die Periode der Leibeigenschaft
der Roma auf rumänischem Gebiet gründlich und interdisziplinär
zu erforschen. Die Kommission besteht aus 12 Mitgliedern,
die auf Vorschlag der Nationalen Agentur für Roma vom
Premierminister ernannt werden.
Das Sekretariat der Kommission für das Studium der Leibeigenschaft
der Roma wird von der genannten Roma-Agentur und dem Zentrum
für Roma-Studien bei der Geschichtsfakultät der
Bukarester Universität gestellt. Die Kommission wird
technisches Personal und Experten vertraglich verpflichten,
darunter Anthropologen und aufs alte rumänische Recht
spezialisierte Rechtshistoriker sowie Experten für die
Geschichte der Roma im Mittelalter und in der Moderne wie
auch für lateinische und kyrillische Paläographie.
Die Kosten für die Gründung und die Tätigkeit
der Kommission für das Studium der Leibeigenschaft der
Roma wurden auf 315.000 neue Lei veranschlagt. Der Schlussbericht
der Kommission soll der Öffentlichkeit im Dezember dieses
Jahres vorgestellt werden.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 390/8. Juni 2007)
Novellierung des Unterrichtsgesetzes
Die Bestimmungen des Unterrichtsgesetzes Nr. 84/1995, die
sich auf das private Schulwesen (învãtãmântul
particular), d.h. auf Erziehungsanstalten in freier Trägerschaft
beziehen, wurden durch das Gesetz Nr. 160/2007 abgeändert
und ergänzt. Grundsätzlich verfolgt diese Novellierung
die komplette Gleichstellung des privaten und des staatlichen
verpflichtenden Schulwesens im voruniversitären Bereich.
Im Einzelnen wird verfügt, dass ab dem Schuljahr 2007/2008
die Schüler und Lehrkräfte im voruniversitären
privaten und konfessionellen verpflichtenden Schulwesen die
gleichen Rechte wie ihre Kollegen im voruniversitären
staatlichen verpflichtenden Schulwesen haben.
Im voruniversitären privaten und konfessionellen Schulwesen
kann der Rat der Lehrkräfte (consiliul profesoral) der
jeweiligen Schule darüber befinden, ob Lehrkräfte
(auch in leitender Position) nach Erreichen des legalen Rentenalters
ihre Arbeitsstelle behalten oder nicht behalten dürfen.
Ein gleichfalls neu hinzugekommener Paragraph legt fest, dass
die materielle Basis der Erziehungsanstalten im privaten und
konfessionellen Schulwesen das Privatvermögen der Gründer
dieser Schulen darstellt. Umformuliert wurde sodann ein Paragraph,
der das genossenschaftliche Schulwesen betrifft. Sämtliche
Vorschriften, Verpflichtungen und Rechte, die für das
voruniversitäre private verpflichtende Schulwesen gelten,
werden auch auf die Schuleinheiten des verpflichtenden Unterrichtswesens
in der Trägerschaft von Genossenschaften (unitãti
de învãtãmânt obligatoriu cooperatist)
angewendet. Das Gesetz Nr. 160/2007 wurde fraktionsübergreifend
von 50 Abgeordneten sämtlicher im Parlament vertretenen
Parteien initiiert.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 394/12. Juni 2007)
Kultureller Verdienstorden für Peter Weidhaas
Peter Weidhaas, ehemaliger langjähriger Direktor der
Frankfurter Buchmesse, der größten Buchmesse der
Welt, wurde durch ein von Staatspräsident Traian Bãsescu
unterzeichnetes Dekret der Kulturelle Verdienstorden im Komtursrang
(Ordinul Meritul Cultural în grad de Comandor) in der
Kategorie F („Förderung der Kultur”) verliehen.
Im Verleihungsdekret wird diese Auszeichnung als Ausdruck
der besonderen Wertschätzung für den erbrachten
Beitrag zur Entwicklung des Kulturdialogs und der internationalen
Buchmessen, zur Förderung der Werte der rumänischen
Kultur und Zivilisation gewertet. In Expertenkreisen gilt
Peter Weidhaas, Jahrgang 1938, unbestritten als der Vater
der modernen Buchmesse. Im Jahr 2004 ist im Suhrkamp Verlag
Frankfurt am Main sein Buch „Die Geschichte der Frankfurter
Buchmesse“ erschienen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 394/12. Juni 2007)
Instandsetzung mosaischer Kultstätten
Durch den Regierungsbeschluss Nr. 544/2007 wurde der Föderation
der jüdischen Gemeinschaften in Rumänien (Federatia
Comunitãtilor Evreiesti din România) über
das Kultusministerium, aus der Budgetreserve der Regierung
für dieses Jahr, der Betrag von 400.000 neuen Lei für
Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an mosaischen Kultstätten
zugewiesen. Der Anhang dieses Regierungsbeschlusses listet
die Immobilien auf, für deren Sanierung bzw. Reparatur
diese Geldmittel verwendet werden sollen. Es handelt sich
um den Coral-Tempel in Bukarest, um Synagogen in Dorohoi,
Câmpulung Moldovenesc, Bacãu, Großwardein/Oradea
und Großkarol/Carei sowie um Friedhofskapellen in Karlsburg/Alba
Iulia, Bacãu, Kronstadt/Brasov, Großwardein,
Sathmar/Satu Mare, Temeswar/Timisoara, Craiova und Klausenburg/Cluj-Napoca.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 396/12. Juni 2007)
Neue Verfügung für legislative Technik
Falls die Anwendung eines neuen Normativaktes von Durchführungsbestimmungen
abhängig ist, so muss im betreffenden Normativakt die
Zeitspanne angegeben werden, in deren Verlauf diese Durchführungsbestimmungen
ausgearbeitet werden und in Kraft treten sollen, wobei diese
Frist in der Regel nicht länger als 30 Tage ab dem Datum,
an dem der Normativakt Geltungskraft erhält, sein darf.
Diese Verfügung ist der Sinn und Zweck des kürzlich
verabschiedeten Gesetzes Nr. 173/2007. Sie stellt eine Ergänzung
des Gesetzes Nr. 24/2000 über die Normen legislativer
Technik für die Ausarbeitung von Normativakten dar. Diese
Normen sind beim Redigieren von Gesetzentwürfen, von
Regierungsverordnungen und Regierungsbeschlüssen, von
Anordnungen der Ministerien und Regierungsbehörden und
ebenso auch bei der Ausarbeitung von Akten mit normativem
Charakter, die von den Institutionen und Körperschaften
der öffentlichen Kommunalverwaltung verabschiedet werden,
zu beachten. Das Gesetz Nr. 173/2007 wurde von zwei PSD-Abgeordneten
(Minodora Cliveti, Mirela Adomnicãi) initiiert.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 406/18. Juni 2007)
(adz/ww)
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