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Montag, 9. 7. 2007
 

Bericht zur Leibeigenschaft der Roma

Durch einen Regierungsbeschluss (Nr. 546/2007) wurde die Bildung der Kommission für das Studium der Leibeigenschaft der Roma genehmigt. Diese Kommission ist der Regierungsbehörde für Roma-Angelegenheiten (Agentia Nationalã pentru Romi) beigeordnet. Sie hat die Aufgabe, die Periode der Leibeigenschaft der Roma auf rumänischem Gebiet gründlich und interdisziplinär zu erforschen. Die Kommission besteht aus 12 Mitgliedern, die auf Vorschlag der Nationalen Agentur für Roma vom Premierminister ernannt werden.

Das Sekretariat der Kommission für das Studium der Leibeigenschaft der Roma wird von der genannten Roma-Agentur und dem Zentrum für Roma-Studien bei der Geschichtsfakultät der Bukarester Universität gestellt. Die Kommission wird technisches Personal und Experten vertraglich verpflichten, darunter Anthropologen und aufs alte rumänische Recht spezialisierte Rechtshistoriker sowie Experten für die Geschichte der Roma im Mittelalter und in der Moderne wie auch für lateinische und kyrillische Paläographie. Die Kosten für die Gründung und die Tätigkeit der Kommission für das Studium der Leibeigenschaft der Roma wurden auf 315.000 neue Lei veranschlagt. Der Schlussbericht der Kommission soll der Öffentlichkeit im Dezember dieses Jahres vorgestellt werden.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 390/8. Juni 2007)

Novellierung des Unterrichtsgesetzes

Die Bestimmungen des Unterrichtsgesetzes Nr. 84/1995, die sich auf das private Schulwesen (învãtãmântul particular), d.h. auf Erziehungsanstalten in freier Trägerschaft beziehen, wurden durch das Gesetz Nr. 160/2007 abgeändert und ergänzt. Grundsätzlich verfolgt diese Novellierung die komplette Gleichstellung des privaten und des staatlichen verpflichtenden Schulwesens im voruniversitären Bereich. Im Einzelnen wird verfügt, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 die Schüler und Lehrkräfte im voruniversitären privaten und konfessionellen verpflichtenden Schulwesen die gleichen Rechte wie ihre Kollegen im voruniversitären staatlichen verpflichtenden Schulwesen haben.

Im voruniversitären privaten und konfessionellen Schulwesen kann der Rat der Lehrkräfte (consiliul profesoral) der jeweiligen Schule darüber befinden, ob Lehrkräfte (auch in leitender Position) nach Erreichen des legalen Rentenalters ihre Arbeitsstelle behalten oder nicht behalten dürfen. Ein gleichfalls neu hinzugekommener Paragraph legt fest, dass die materielle Basis der Erziehungsanstalten im privaten und konfessionellen Schulwesen das Privatvermögen der Gründer dieser Schulen darstellt. Umformuliert wurde sodann ein Paragraph, der das genossenschaftliche Schulwesen betrifft. Sämtliche Vorschriften, Verpflichtungen und Rechte, die für das voruniversitäre private verpflichtende Schulwesen gelten, werden auch auf die Schuleinheiten des verpflichtenden Unterrichtswesens in der Trägerschaft von Genossenschaften (unitãti de învãtãmânt obligatoriu cooperatist) angewendet. Das Gesetz Nr. 160/2007 wurde fraktionsübergreifend von 50 Abgeordneten sämtlicher im Parlament vertretenen Parteien initiiert.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 394/12. Juni 2007)


Kultureller Verdienstorden für Peter Weidhaas

Peter Weidhaas, ehemaliger langjähriger Direktor der Frankfurter Buchmesse, der größten Buchmesse der Welt, wurde durch ein von Staatspräsident Traian Bãsescu unterzeichnetes Dekret der Kulturelle Verdienstorden im Komtursrang (Ordinul Meritul Cultural în grad de Comandor) in der Kategorie F („Förderung der Kultur”) verliehen. Im Verleihungsdekret wird diese Auszeichnung als Ausdruck der besonderen Wertschätzung für den erbrachten Beitrag zur Entwicklung des Kulturdialogs und der internationalen Buchmessen, zur Förderung der Werte der rumänischen Kultur und Zivilisation gewertet. In Expertenkreisen gilt Peter Weidhaas, Jahrgang 1938, unbestritten als der Vater der modernen Buchmesse. Im Jahr 2004 ist im Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main sein Buch „Die Geschichte der Frankfurter Buchmesse“ erschienen.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 394/12. Juni 2007)

Instandsetzung mosaischer Kultstätten

Durch den Regierungsbeschluss Nr. 544/2007 wurde der Föderation der jüdischen Gemeinschaften in Rumänien (Federatia Comunitãtilor Evreiesti din România) über das Kultusministerium, aus der Budgetreserve der Regierung für dieses Jahr, der Betrag von 400.000 neuen Lei für Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an mosaischen Kultstätten zugewiesen. Der Anhang dieses Regierungsbeschlusses listet die Immobilien auf, für deren Sanierung bzw. Reparatur diese Geldmittel verwendet werden sollen. Es handelt sich um den Coral-Tempel in Bukarest, um Synagogen in Dorohoi, Câmpulung Moldovenesc, Bacãu, Großwardein/Oradea und Großkarol/Carei sowie um Friedhofskapellen in Karlsburg/Alba Iulia, Bacãu, Kronstadt/Brasov, Großwardein, Sathmar/Satu Mare, Temeswar/Timisoara, Craiova und Klausenburg/Cluj-Napoca.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 396/12. Juni 2007)

Neue Verfügung für legislative Technik

Falls die Anwendung eines neuen Normativaktes von Durchführungsbestimmungen abhängig ist, so muss im betreffenden Normativakt die Zeitspanne angegeben werden, in deren Verlauf diese Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet werden und in Kraft treten sollen, wobei diese Frist in der Regel nicht länger als 30 Tage ab dem Datum, an dem der Normativakt Geltungskraft erhält, sein darf. Diese Verfügung ist der Sinn und Zweck des kürzlich verabschiedeten Gesetzes Nr. 173/2007. Sie stellt eine Ergänzung des Gesetzes Nr. 24/2000 über die Normen legislativer Technik für die Ausarbeitung von Normativakten dar. Diese Normen sind beim Redigieren von Gesetzentwürfen, von Regierungsverordnungen und Regierungsbeschlüssen, von Anordnungen der Ministerien und Regierungsbehörden und ebenso auch bei der Ausarbeitung von Akten mit normativem Charakter, die von den Institutionen und Körperschaften der öffentlichen Kommunalverwaltung verabschiedet werden, zu beachten. Das Gesetz Nr. 173/2007 wurde von zwei PSD-Abgeordneten (Minodora Cliveti, Mirela Adomnicãi) initiiert.
(Monitorul Oficial, Teil I, Nr. 406/18. Juni 2007)


(adz/ww)