ACL wird Eilverordnung Nr. 55 und alle Übertritte anfechten

Klaus Johannis: Verfassungswidrigkeit ist offensichtlich

Klaus Johannis: Die PNL wird keine Überläufer aufnehmen. Foto: Hannelore Baier

Hermannstadt (ADZ) - Die ACL wird sowohl die Eilverordnung Nr. 55/2014 als auch jede einzelne Option eines gewählten Kommunalpolitikers, aufgrund dieser Verordnung das politische Lager zu wechseln, anfechten, gab Klaus Johannis am Mittwoch auf einer Pressekonferenz im ACL-Gebäude in Hermannstadt/Sibiu bekannt. Der Text des Erlasses wurde mit Fachleuten besprochen – zur politischen Ansicht, dass man den Erlass verabschiedet hat, um dem PSD-Kandidaten bei den Präsidentschaftswahlen einen Vorteil zu verschaffen, kommt der Schluss hinzu, dass sie verfassungswidrig ist. Dies sei offensichtlich, da die Verordnung, auf eine befristete Periode beschränkt, die Mandatsdauer nicht gleich behandelt und der Wille des Wählers missachtet wird.

Der ACL-Präsidentschaftskandidat warnte die Kollegen aus der Kommunalverwaltung, sich von dem Erlass verleiten zu lassen. Der Verfassungsgerichtshof werde ihn aufheben und die Kollegen könnten in den Status der Illegalität gelangen, was zum Verlust des Mandates führt. Er habe Signale aus dem Land erhalten, dass auf die Lokalpolitiker Druck ausgeübt wird, zur PSD überzutreten. Gefragt, ob auch Wechsel zur PNL beabsichtigt seien, sagte er: „Wir nehmen keine politischen Überläufer auf.“ Die ACL habe vor dem Verabschieden des Erlasses bekanntgegeben, dass sie das „Überläufertum“ und den Wahlbetrug nicht ermutigen.