Änderungen im Strafgesetz sind verfassungswidrig

Urteil der Verfassungsrichter beruht auf Einstimmigkeit

Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat die vom Parlament in einer Nacht- und Nebelaktion vorgenommenen und tags darauf verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzbuches am Mittwoch einstimmig für verfassungswidrig erklärt.

Die Verfassungsrichter gaben damit einer Verfassungsbeschwerde des Obersten Gerichtshofes nach, der darauf verwiesen hatte, dass die umstrittenen Änderungen durchaus die Schlussfolgerung zuließen, manche Bürger des Landes stünden über dem Gesetz. Aufgrund der Mitte Dezember verabschiedeten Änderungen hätte bei Amtsmissbrauch, Einflussnahme oder Bestechung nicht mehr nach den bisherigen Bestimmungen gegen Parlamentarier, Staatschef, Kommunalpolitiker, Behördenchefs und Freiberufler wie etwa Anwälte vorgegangen werden können, da sie aus der Gruppe der öffentlich Bediensteten ausgeklammert worden waren.

Auch hätte die für die Vermögenskontrolle der Politiker zuständige Integritätsbehörde ANI diese nicht mehr wegen Interessenskonflikts vor Gericht bringen können. Die von der Legislative abgesegneten Änderungen waren von den Botschaften Deutschlands, der Niederlande, Großbritanniens und der USA scharf kritisiert worden.

Das vom VG abgeschmetterte Gesetz wird nun ans Parlament zurückgesendet, das 45 Tage lang Zeit hat, die sogenannte „Super-Immunität“ der politischen Elite rückgängig zu machen.