Änderungen im Unternehmensgesetz

Bukarest (ADZ) - Firmen können automatisch oder auf Antrag der ANAF oder Gläubigern aufgelöst und aus dem Handelsregister gestrichen werden, wenn sie die Frist für die Hinterlegung der Jahresbilanzen um 60 Tage überschreiten. Die Änderungen im Unternehmensgesetz promulgierte Staatspräsident Klaus Johannis am Dienstag. Das Gesetz in seiner neuen Form betrifft Änderungen und Zusätze von Normativakten im Bereich der Eintragung beim Handelsregister und muss nur noch im Amtsblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz tritt schrittweise in Kraft, einige Novellierungen sind nach 3 Tagen gültig, andere nach 90 Tagen, anderer wiederum ab 7. Juli 2017.