Amtsenthebung von Präsident Băsescu verfassungsgemäß

Senatsvorsitzender Crin Antonescu wird Interimspräsident

Symbolfoto: sxc.hu

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Montag spät am Abend mehrere ungeduldig erwartete Urteile bekannt gegeben. Die Spannung war umso größer, als sich Staatschef Traian Băsescu am Nachmittag beim Gericht eingefunden hatte, um seine Eingabe zu verteidigen.

Diese Eingabe bezog sich darauf, dass es einen Rechtskonflikt zwischen dem Präsidenten und dem Parlament gebe, gegründet auf die Feststellung, dass eine neue Parlamentsmehrheit nicht wann immer den Präsidenten seines Amtes entheben könne. Die Eingabe wurde als inakzeptabel abgewiesen.

Ein zweites Urteil bezieht sich darauf, dass die Verfahren zur Amtsenthebung des Präsidenten Traian Băsescu eingehalten wurden. Laut Verfassung wird der Senatsvorsitzende Crin Antonescu zum Interimspräsidenten. Zurückgewiesen wurde auch die Eingabe von Senator Vasile Blaga, wonach seine Amtsenthebung am 3. Juli verfassungswidrig geschehen sei. Dasselbe Urteil gibt es auch zur Eingabe der ehemaligen Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer, Roberta Anastase. 

Das Gesetz, wonach das Verfassungsgericht über Beschlüsse des Parlaments nicht mehr urteilen kann, das vom Parlament am 25. Juni angenommen wurde, ist für verfassungswidrig erklärt worden. Die Eilverordnung der Regierung vom 4. Juli in derselben Sache ist von diesem Gerichtsurteil nicht betroffen.