Aufenthaltsrecht in der Schweiz bleibt begrenzt

Bukarest (ADZ) - Die Schweiz hat am Mittwoch die Einschränkungen für einen dauerhaften Aufenthalt rumänischer und bulgarischer Staatsbürger um ein weiteres Jahr verlängert. Der Bundesrat stimmte in Bern dafür, die Ausgabe langfristiger Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen bis Ende Mai 2019 weiterhin zu begrenzen; es sollen lediglich 996 Bewilligungen erteilt werden. Das Nicht-EU-Mitglied Schweiz hatte sich 2009 zwar mit Brüssel darauf geeinigt, Beschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt aufzuheben – allerdings wurde den Eidgenossen zugestanden, bis 2019 einseitig „Übergangsmaßnahmen“ ergreifen zu können.