Bergland: drei Mülldeponien auf EU-Liste

Auch Nachlässigkeiten in Karasch-Severin brachten Rumänien vor den EU-Gerichtshof

Im Skandal um mehrere Dutzend illegal benutzte bzw. nicht verplombte Mülldeponien Rumäniens, deretwegen die EU gegen Rumänien ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof eröffnet hat, spielt auch das Banater Bergland mit drei von der EU aufgelisteten Deponien eine (unrühmliche) Rolle.
Die städtischen Mülldeponien und die Lager von Industrie- und Bergbauabfällen, die bereits in den Beitrittsverhandlungen Rumäniens zur EU aufgelistet wurden, hätten bis am 16. Juli 2009 definitiv und ökologisch geschlossen, also verplombt werden müssen. Seither regnete es Mahnungen aus Brüssel, die auf die typisch balkanisch-byzantinische Art der Bukarester Regierungen ignoriert bzw. „behandelt“ wurden. Bis die Europäische Kommission im September 2015 eine zusätzlich begründete ultimative Mahnung an Rumänien richtete und die 109 „unkontrollierten“ Deponien aufzählte, die es umgehend umweltgerecht zu schließen gelte.
Die aufgezählten Abfalldeponien werden zwar offiziell nicht mehr genutzt, stellen aber dadurch, dass sie keiner ökologischen Schließung bzw. Verplombung unterzogen wurden, eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar, begründete die EU in ihrer ultimativen Mahnung ihr Vorgehen. Daraufhin gab es einige punktuelle Maßnahmen seitens der rumänischen Behörden, aufgrund derer 40 Deponien (schlecht und recht) gesichert werden konnten, aber bis Dezember 2016 war im Fall von 69 dieser Deponien überhaupt nichts unternommen worden. Daraufhin entschied die EU-Kommission, Rumänien vor den Europäischen Gerichtshof zu zitieren.
Drei der 69 von der EU-Kommission aufgezählten städtischen Müllablagerungsstätten befinden sich im Banater Bergland: Reschitza, Karansebesch und Herkulesbad. Alle drei waren im Projekt des Kreisrats Karasch-Severin über „Das integrierte Managementsystem der Abfälle im Verwaltungskreis Karasch-Severin“ vom Anfang des Jahrtausends, in dieser Reihenfolge, angeführt. Aber der Kreisrat vermochte es nicht, mit Effizienz etwas Konkretes zu unternehmen. Wir haben in dieser Zeitung wiederholt darüber berichtet, dass die Inbetriebnahme des Abfallmanagementsystems (mit seinen drei Zwischenlagern und dem End- und Aufarbeitungslager im reschitzanahen Lupak) immer wieder hinausgeschoben wird und dass es auch zur Stunde immer noch nicht funktioniert (der Übergabetermin ist schon um fast drei Jahre überzogen). Auch deshalb gelten die von der EU aufgelisteten drei Deponien unverändert als „illegale“ Deponien.
Fragt man allerdings beim Kreisrat Karasch-Severin gezielt nach, wie es denn um die drei von der EU reklamierten Deponien steht, behauptet man dort steif und fest, diese seien definitiv „ökologisch geschlossen“. Das mag wohl formell so sein (die Investmentarbeiten dazu wurden für abgeschlossen erklärt), aber die Leitungen der beiden Munizipien des Banater Berglands, Reschitza und Karansebesch, haben bis zum heutigen Tag die Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls der Arbeiten verweigert.
Der Grund: die Ausführung der Arbeiten sei „unentsprechend“ gewesen (ADZ berichtete eingehend über die Reschitzaer Deponie am Lupaker Berg und ihre Probleme, deretwegen die Stadtverwaltung eine Übernahme verweigert). In Reschitza beispielsweise, das seit den Endfünfzigerjahren über eine atypische Deponie in starker Hanglage verfügt hat, ist das Problem des Sickerwassers und seiner „Anreicherung“ bis zum Austritt aus der Deponie am Fuß des Lupaker Bergs ungelöst, einer der Gründe, weshalb der Reschitzaer Vizebürgermeister Vasile Paul sich konsequent und mit Argumenten weigert, das Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen.
Auf der jüngsten Tagung des Präfekturkollegiums in Reschitza bekräftigte Vizebürgermeister Paul noch einmal seine Entscheidung: „Wir haben es mit einer absolut desaströsen Ausführung zu tun. Nichts, oder fast nichts ist so gemacht worden, wie es das Projekt vorgesehen hat. Und das, was gemacht wurde, ist schlecht ausgeführt worden.“ Er zitierte die Zufahrt, den Zustand der Umzäunung, die viel zu schüttere Erdschicht, die die Deponie verpacken soll und die Regenwasserrigolen, die zum Teil höher liegen als das Gelände, das von ihnen entwässert werden soll.
Herkulesbad scheint die einzige Mülldeponie zu sein, auf welche die Reklamation der EU nur teilweise zutrifft. Hier hat die Kommunalverwaltung das Übernahmeprotokoll bereits im Sommer 2016 unterschrieben. Laut Petre Per], dem Umweltverantwortlichen des Rathauses, ist „unsere Mülldeponie ökologisiert und geschlossen. Das entsprechende Programm des Kreisrats ist hier erfolgreich abgeschlossen. Das Rathaus hat den Standort übernommen. Das Gelände ist begrünt, die ehemalige Mülldeponie schaut jetzt wie ein Park aus.“ Trotzdem: das Rathaus Herkulesbad hat hier rund um die Uhr Wächter abgestellt, um dem „Gewohnheitsrecht“ des Abladens von Müll entgegenzuwirken. Und ein Betrachten im Vorbeifahren zeigt: man kann keine technischen Lösungen für das Entweichen der auch noch nach Jahrzehnten sich bildenden Gase ausmachen.
Trotz der in Reschitza und Karansebesch herrschenden Probleme mit den Müllkippen informiert der Kreisrat das Präfekturkollegium schriftlich: „Die nichtkonformen Müllkippen in den acht Städten des Verwaltungskreises Karasch-Severin – Reschitza, Anina, Orawitza, Neumoldowa, Herkulesbad, Karansebesch, Ferdinandberg/O]elu Ro{u und Bokschan – sind geschlossen. Für alle acht städtischen Mülldeponien wurden am 16. Mai 2016 die Protokolle über den Abschluss der Arbeiten unterschrieben, wobei noch Termine vorgesehen sind für die Lösung von Streitpunkten/Unzufriedenheiten. Die Begradigung dieser Fehler, die allerdings keinen Einfluss auf das gute Funktionieren der Investition haben, ist Pflicht innerhalb der Periode zur Behebung der Defekte. Laut Vertrag dauert diese Periode ein Jahr nach Feststellung derselben.“
Uns und der Präfektur sind mindestens zwei Ortschaften bekannt, die eine Unterschrift zur Übernahme der Investition des Kreisrats verweigert haben: Reschitza und Karansebesch. Bleibt zu hoffen, dass die „Defekte“ und „Fehler“ tatsächlich bis am 16. Mai d.J. behoben werden. Gearbeitet daran wird zur Stunde, unseres Wissens, nirgends.