Berufungsgericht fordert von Regierung Teilwahlen

Urteil der Bukarester Instanz noch anfechtbar

Bukarest (ADZ) - Das Berufungsgericht Bukarest hat die Regierung Ponta am Donnerstag wegen Verletzung geltenden Wahlrechts für schuldig befunden und die Exekutive zur umgehenden Einberufung von Teilwahlen auf kommunaler sowie Parlamentsebene aufgefordert.

Nach dem Landgericht Klausenburg/Cluj ist die Bukarester Instanz nun schon die zweite, die die Linkskoalition wegen vorsätzlicher Verschleppung der in insgesamt 17 Parlamentswahlbezirken sowie mehreren Dutzend Wahlkreisen auf Kommunalebene anstehenden Teilwahlen verurteilt.

Wörtlich heißt es im Befund des hauptstädtischen Berufungsgerichts, dass „der Verklagte umgehend Teilwahlen einzuberufen hat“, wobei der „Verklagte“ kein anderer als die rumänische Regierung ist. Kläger ist die oppositionelle PNL, die damit einen zweiten Etappensieg vor Gericht im Kampf um die teils seit fast einem Jahr ausstehenden Teilwahlen erringt. Vom Urnengang versprechen sich die zurzeit in allen Wählervertrauen-Umfragen sowie Sonntagsfragen führenden Liberalen nämlich mehr Mandate auf kommunaler sowie Parlamentsebene, während die Linkskoalition ihre relativ komfortable Mehrheit nicht dahinschmelzen sehen will.

Das Urteil des Appellationsgerichts Bukarest ist noch nicht rechtskräftig; davor hatte Regierungschef Ponta bereits wiederholt klargestellt, Teilwahlen lediglich nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil ansetzen zu wollen.