Bürokratische Hürden

Kronstadt erwartet eine Änderung des Regierungsbeschlusses 972/2002

Die alten Stadtmauern, die Basteien und Wehrtürme sind eine touristische Sehenswürdigkeit Kronstadts, für die sich aber zur Zeit das Bürgermeisteramt nicht allein zuständig sieht.
Foto: Ralf Sudrigian

Kronstadt – Das Bürgermeisteramt Kronstadt/Braşov könne vorläufig nichts für die Wartung der Stadtmauern, Basteien und Wehrtürme unternehmen, weil diese in den Akten als zur öffentlichen Domäne des Kreises Kronstadt gehörend geführt werden. Der Sprecher des Bürgermeisteramtes Sorin Toarcea erinnerte in diesem Zusammenhang an ein Schreiben das bereits 2012 an den Kreisrat gerichtet wurde und in dem die Notwendigkeit einer Änderung des Regierungsbeschlusses 972/2002 unterstrichen wurde.

Durch diese Änderung sollten die mittelalterlichen Wehranlagen Kronstadts aus der öffentlichen Bestandsliste des Kreisrates gestrichen werden. Erst dann könne das Bürgermeisteramt, als alleiniger Eigentümer, in die Wartung und Verwaltung dieser Baudenkmäler eingreifen, selbstverständlich in Absprache mit dem Kreisrat. Toarcea erinnerte an die Tatsache, dass bis vor zwei Jahren der Kreisrat in manchen Wehrtürmen Investitionen (z.B. durch die Einrichtung eines modernen 3D-Museums) getätigt habe und die Firma Consilprest mit der Verwaltung einiger dieser Sehenswürdigkeiten beauftragt habe.

Damals habe der Kreisrat so gehandelt, als ob er sich als Eigentümer dieser Wehranlagen betrachte. Bis nicht geklärt werde, was für Investitionen getätigt und wie diese durchgeführt wurden, bis nicht eine rechtmäßige Übergabe erfolge, könne das Bürgermeisteramt nicht einseitig in dieser Angelegenheit handeln, denn das könnte auch rechtliche Konsequenzen haben. Die beiden Kreisratsmitglieder seitens des Kronstädter Forums, Caroline Fernolend und Wolfgang Wittstock, hatten in einer Pressekonferenz auf die Blockade hingewiesen, zu der es bei der Wartung dieser Baudenkmäler gekommen ist und das Bürgermeisteramt aufgefordert, als im Grundbuch eingetragener Eigentümer der Wehranlagen, die Verantwortung zu übernehmen und etwas in dieser Hinsicht zu unternehmen.