CSM begründet Ablehnung der Chefermittler-Kandidaten

„Unzulängliche Kenntnisse, keine Anklageschriften“

Symbolfoto: sxc.hu

Bukarest (ADZ) - Der Oberste Magistraturrat Rumäniens hat am Montag die Begründung seiner Ablehnung veröffentlicht, die er kürzlich den von Justizministerin Mona Pivniceru nominierten Kandidaten für die beiden Chefermittlerposten des Landes erteilt hat.

Im Fall des 41-jährigen Tiberiu Niţu, der sich für den Generalstaatsanwaltsposten beworben hatte, beanstandete der CSM „Leistungs- und Einsatzdefizite“ – in seiner 17-jährigen Karriere habe Niţu „keine einzige Anklageschrift gegen Korruptionsverdächtige, Steuerhinterzieher oder im Verdacht des Interessenskonflikts stehende Personen“ verfasst.

Dem Bewerber für den Chefermittlerposten der Antikorruptionsbehörde DNA, Ioan Irimie, bescheinigte der CSM „unzulängliche Kenntnisse“ – sowohl bezüglich der Sonderstaatsanwaltschaft als auch der europäischen Grundeinrichtungen, da der 58-Jährige die EU-Kommission mit dem Europäischen Rat verwechselt hatte. Während der zwei Jahre, binnen derer Irimie der Klausenburger DNA vorstand, habe er zudem in keinem einzigen Fall Anklage erhoben, so das Gremium.

Das Fazit des Obersten Magistraturrats ist weder für die Justizministerin noch für den Staatschef bindend, der bei der Ernennung der beiden Chefermittler das letzte Wort hat. Pivniceru kann ihre Vorschläge nun zurückziehen oder dem Präsidenten unterbreiten.