CSM-Empfehlung nach Eilerlass: „Alle Staatsanwälte bleiben im Amt“

EU-Kommission rügt jüngste Eilverordnung der Regierung

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Bukarest (ADZ) - Der Hohe Magistraturrat (CSM) hat am Mittwoch nach einer Dringlichkeitssitzung die Beibehaltung aller Staatsanwälte im Amt empfohlen, die laut jüngstem Eilerlass der Regierung ab sofort ihren Posten räumen müssten. Die Empfehlung des CSM ist zwar eindeutig, juristisch gesehen jedoch unverbindlich.

Nach eingehendem Studium des Erlasses betreffend die wichtigsten Staatsanwaltschaften des Landes habe man befunden, das dieser „nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft gelten“ könne; „nach unserer Interpretation muss niemand gehen“, der die bisher geltenden Kriterien für eine Einstellung erfüllt habe, erläuterte CSM-Vize Codruț Olaru. Ihren Hut nehmen müssen indes 48 abgeordnete Ermittler der General-, Militärstaatsanwaltschaft, DNA und DIICOT.

Justizminister Tudorel Toader, der der CSM-Sitzung beigewohnt hatte, sagte danach überraschend friedfertig, der „Interpretationsfähigkeit der Kollegen voll zu vertrauen“. Sein plötzliches Einlenken dürfte auf die harsche Kritik der EU-Kommission an seinem Erlass und auch an ihm selbst zurückzuführen sein: Die Kommission stellte in einer Pressemitteilung klar, dass der jüngste Eilerlass abermals Anlass zu großer Sorge biete, auch sei äußerst beunruhigend, dass Justizminister Toader die Empfehlungen des Magistraturrates „systematisch ignoriert“.

Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr bezeichnete den Wortlaut des umstrittenen Erlasses als „sehr konfus und ungenau“ und sagte, deshalb bei Ombudsmann Victor Ciorbea Verfassungsbeschwerde dagegen beantragen zu wollen. Mit ähnlichen Absichten sprachen auch USR und PNL bei dessen Sitz vor. Dort stellte sich allerdings heraus, dass sich Ciorbea zurzeit einen zweiwöchigen USA-Urlaub gönnt und seine Amtsbefugnisse an niemanden delegiert hat.