CVM-Bericht: EU-Kommission wegen Unabhängigkeit der Justiz in Sorge

Brüssel rügt Vorstöße zur politischen Unterordnung der Judikative

Bukarest (ADZ) - Die EU-Kommission hat am Mittwoch im Rahmen ihres Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM) neue Berichte zu den Entwicklungen in Rumänien und Bulgarien veröffentlicht, wobei das Nachbarland diesmal besser abschnitt.

In Bezug auf Rumänien sagte der für Rechtsstaatlichkeit zuständige Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, bei der Vorstellung des Berichts, dass die Reformen im Justiz- und Korruptionsbekämpfungsbereich hierzulande im laufenden Jahr zum Erliegen gekommen sind und Brüssel infolge der wiederholten legislativen Vorstöße um die Unabhängigkeit der rumänischen Judikative besorgt ist.

Die EU-Kommission sehe zwar „in manchen Bereichen Fortschritte, doch es bleibt immer noch viel zu tun“; Bukarest müsse die notwendigen Reformen fortsetzen und Rückschritte vermeiden, wenn man das Ziel der Beendigung des CVM während der Amtszeit der aktuellen Kommission erreichen wolle, warnte Timmermans, der klarstellte, dass Ende 2018 ein weiterer Fortschrittsbericht anstehen wird. In puncto Justizgesetze, insbesondere der Ernennungsverfahren der leitenden Staatsanwälte, empfiehlt Brüssel, vor der Verabschiedung von Änderungen den Segen der Venedig-Kommission einzuholen.

Betreffend die zu Jahresbeginn formulierten 12 Empfehlungen der Kommission an Bukarest hält der Bericht fest, dass davon lediglich „einige“ umgesetzt wurden, was „nicht ausreichend“ sei. Im Unterschied zu den früheren Berichten visiert der jüngste kaum die für Rechtspflege zuständigen Behörden (Gerichte, Staatsanwaltschaften), sondern hauptsächlich Regierung und Parlament, die erstmals verwarnt werden, dass „längst erledigte Angelegenheiten“ bzw. im Zuge der Beitrittsverhandlungen geschlossene Kapitel wiedereröffnet werden könnten.