Das gespaltene Wesen

Mihaela Popescus Spielfilmdebüt in den rumänischen Kinos

Der erste Spielfilm der jungen rumänischen Regisseurin Mihaela Popescu beginnt mit einer verstörenden Szene. Eine Frau tritt am frühen Morgen in einer Bukarester Stadtwohnung an das Bett eines schlafenden Paares, weckt den Mann, legt ihm ein Hundehalsband um, lässt ihn sich anziehen, führt ihn dann eine Straße entlang zum Eingang eines Parks, wo sie ihm das Halsband wieder abnimmt und ihn seine morgendliche Jogging-Runde drehen lässt. Auch auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle, dem Gericht eines Bukarester Stadtbezirks, ist der Mann, wie an einem unsichtbaren Halsband geführt, immer bei ihr. Schweigend nimmt er auf der Richterbank Platz, während jene mysteriöse Frau an seiner statt die anstehenden Strafverhandlungen führt.

Den ganzen Film über äußert dieser Mann kein einziges Wort, vielmehr manifestiert er sich nur durch hörbares Atmen und durch verschiedene impulsive, ja gewaltsame, aber immer stumme Reaktionen, die von der ihn kontrollierenden Frau entweder sofort unterbunden werden oder deren Folgen sie später bereinigt. So schmettert er etwa bei einem Streit mit seiner Lebensgefährtin ein Glas auf den Küchenboden und sein mysteriöses weibliches Alter Ego kehrt die Scherben anschließend zusammen. Oder als er mit seinem Auto einmal im Stau steht und mehrmals wild auf die Hupe drückt, versucht ihn das weibliche Wesen an seiner Seite energisch daran zu hindern und ihn zu einem sozial verträglicheren Benehmen zu bewegen.

Stets ist jenes weibliche Wesen in seiner Nähe: wenn er seinen an Demenz und an Durchblutungsstörungen leidenden Vater im Krankenhaus besucht; wenn er mit seiner Lebenspartnerin Streitigkeiten ausficht; wenn er alleine auf seinem Laufband in seiner Wohnung Sport treibt; wenn er den Gerichtsverhandlungen vorsitzt. Nur in Situationen des totalen Kontrollverlusts, etwa wenn er einmal in der Stadt einen Sexclub besucht oder ein anderes Mal seine Partnerin zu Hause vergewaltigt, fehlt die ansonsten permanent anwesende Begleiterin.

Während des gesamten Filmes beschäftigt den Zuschauer das Rätsel dieses gespaltenen Wesens. Handelt es sich um die Schilderung einer bipolaren oder dissoziativen Störung? Um die seelischen Hypostasen Animus und Anima aus der analytischen Psychologie von Carl Gustav Jung? Um eine filmische Variante des Doppelgängermotivs im Stile von Robert Louis Stevensons Novellenfiguren Dr. Jekyll und Mr. Hyde oder von Bertolt Brechts Dramengestalten Shen Te und Shui Ta aus dessen Theaterstück „Der gute Mensch von Sezuan“? Oder geht es ganz allgemein um die Unterdrückung der animalischen Seite im Menschen durch rationale Kontrolle, also um Triebunterdrückung und Triebverzicht?

Interessant ist, wie Mihaela Popescus Debüt diesen Konflikt zwischen Lust- und Realitätsprinzip, zwischen Aggression und Selbstdisziplin, zwischen triebhafter Gewalt und verstandesmäßiger Kontrolle filmisch gestaltet. Während das weibliche Alter Ego, verkörpert von Dorotheea Petre, häufig gezeigt wird, aus allen Perspektiven und oft auch in Nahaufnahmen, wird der Richter selbst, dargestellt von Cuzin Toma, eher selten ins Bild gerückt. Vielmehr schlüpft die Kamera (Marius Panduru) gleich-sam in seinen Kopf und schaut mit seinen Augen in die Welt hinaus, besonders deutlich etwa in den Szenen im Gerichtssaal oder beim Gang durch die verschiedenen Räumlichkeiten des Sexclubs.
Noch beeindruckender ist die Gestaltung des Tons (Sebastian Zsemlye). Raumtöne gleiten zuweilen ins Unhörbare, nehmen anderer-seits aber auch wieder überhand, etwa das Geräusch der Schritte auf dem Laufband, die von draußen in die Wohnung herein dringenden Laute oder der Lärm des Straßenverkehrs. Die Inszenierung der Großstadt Bukarest, etwa bei den Kamerafahrten durch einsame nächtliche Straßen oder auch in der langen Schlusssequenz des Films, gehört zu den Höhepunkten des Regiedebüts von Mihaela Popescu, die außerdem das Drehbuch für ihren Spielfilm schrieb wie auch dessen Schnitt besorgte.

Seine Weltpremiere erlebte dieser außergewöhnliche Film mit dem aus der juristischen Fachsprache stammenden Titel „În pronunțare“ (Vor der Urteilsfindung) im Rahmen der vom Verband der deutschen Filmkritik veranstalteten Woche der Kritik, die zeitgleich mit der Berlinale 2018 in der deutschen Hauptstadt stattfand. Die Veranstalter lobten an diesem „surrealen Filmdebüt“ die furchtlose Verschmelzung von geradlinigem Realismus und engagiertem gesellschaftlichen Interesse an institutionellen Strukturen (in diesem Falle an den Strukturen des Rechtssystems) mit einer „frei fließenden, fantastischen Erzählung um Geschlechterverhältnisse, Dominanz und Regeln des Zusammenlebens.“ Im Dezember vergangenen Jahres kam der sehenswerte Film dann auch in die rumänischen Kinos und wird derzeit dort mit englischen Untertiteln gezeigt.

Interessant ist nicht zuletzt der Filmtitel selbst, der einen bestimmten Moment im Verlauf eines Gerichtsprozesses bezeichnet, jenen Zeitpunkt nämlich, wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, die Plädoyers gehalten sind, der Angeklagte sein letztes Wort gesprochen hat und das Gericht sich zur Beratung zurückzieht, um das Urteil zu fällen, das im Anschluss daran verkündet wird. Einer der im Film gezeigten Strafprozesse, der sich mit einer Straftat befasst, bei der eine Frau im Fahrstuhl eines Wohnblocks Opfer sexueller Gewalt wurde, befindet sich in diesem Stadium der Urteilsfindung. Er bildet gewissermaßen den metaphorischen Vergleichspunkt, der die berufliche und die private Existenz des Richters miteinander verknüpft. Während der Angeklagte von Justizvollzugsbeamten aus dem Gericht in seine Haftzelle zurückgeführt wird, wird der Richter von seinem weiblichen Alter Ego die Treppen seines Wohnblocks empor geführt, bis er schließlich auf die Dachterrasse hinaustritt und deren niedere Brüstung besteigt. Auch hier ist das Urteil noch nicht gefällt, der Richter noch nicht gefallen.

Mihaela Popescus filmischem Experiment gelingt es, den Zuschauer gleichermaßen zu irritieren wie zu fesseln. Das gespaltene Wesen des Richters, sein doppeltes Erscheinungsbild bringt nicht nur psychologische Zwänge und strukturelle Gewalt zur Darstellung, sondern entwirft, unterstrichen durch diverse filmische Mittel, das bedrückende Bild einer Gesellschaft, die von Brutalität und Aggression beherrscht wird. So unbeschwert der Film in seinen Schlusssequenzen harmlose sommerliche Straßenszenen einfängt, so verstörend wirken diese, wenn man sie als Teil des Beweisverfahrens in einem Prozess betrachtet, in dem das endgültige Urteil über den Menschen als soziales Wesen noch nicht gesprochen ist.