Der Beginn bundesdeutscher Zahlungen an Bukarest für den Freikauf der Rumäniendeutschen

Dr. Ewald Garlepp und die Zentrale Rechtsschutzstelle des Auswärtigen Amtes (II)

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Teil eines Dokumentes aus dem CNSAS-Archiv: Innenminister Alexandru Drăghici genehmigt den „Kanal“ und die „Kombination“ mit Dr. Garlepp.

Großartige Devisen-Einnahmequelle

Die Verbindung zu Rechtsanwalt Ewald Garlepp erhielt von rumänischer Seite frühzeitig die Bezeichnung „Kanal“. Frühzeitig erkannte die rumänische Seite, dass dieser „Kanal“ zu einer großartigen Devisen-Einnahmequelle werden könnte. In einem Bericht an den rumänischen Innenminister Alexandru Drăghici schreibt Securitate-Major Vlad Frangulea am 9. August 1962:

„Durch die Maßnahmen, die unser Organ ergriffen hat, wurde ein Kanal geschaffen, über den Leute mit Angehörigen in der Bundesrepublik Deutschland verdeckt aus Rumänien herausgebracht werden können. Diese Möglichkeit könnten wir in Zukunft mit Erfolg nutzen, um unsere Agentur aus dem Rampenlicht zu nehmen, aber auch, um erhebliche Mengen an Devisen ins Land zu holen.“

Major Frangulea erwähnt an dieser Stelle die ersten beiden Ausreisefälle, die über die Verbindung  Porăstău – Dr. Garlepp gelaufen sind und die Rumänien Einnahmen von insgesamt 65.000 DM eingebracht haben, und fährt dann fort:

„Aus Informationen, die uns vorliegen, geht hervor, dass leider eine große Zahl von Ausreiseanträgen in die Bundesrepublik Deutschland – und hier spreche ich von Hunderten von Familien – von der Kommission für Pässe und Visa auf dem üblichen Weg gelöst wird.“

Mit „dem üblichen Weg“ meint Frangulea: Ausreisewillige stellen ihren Antrag, die zuständigen Stellen entscheiden darüber und im Falle eines positiven Bescheids geht Rumänien finanziell leer aus. Frangulea schreibt weiter:

„All das hat zur Folge, dass wir mit Garlepp nur wenige Abschlüsse tätigen, sodass sich die Zahl der Fälle in Grenzen hält.“ Der Securitate-Offizier nennt, wie schon seine Kollegen vor ihm, diese Abschlüsse mit Garlepp „Kombinationen“ und schreibt weiter: „Dadurch entgeht unserem Staat eine große Chance, Devisen einzunehmen, während gleichzeitig einige Leute in der Bundesrepublik Deutschland sowie allerlei Betrüger infolge der Genehmigung von Ausreiseanträgen auf dem üblichen Weg beträchtliche Gewinne erzielen.“ Sein Fazit: „Angesichts des neu geschaffenen Kanals zu Rechtsanwalt Garlepp schlagen wir vor, dass alle Fälle von rumänischen Staatsangehörigen deutscher Volkszugehörigkeit, die in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen wollen, in Richtung dieses Kanals gelenkt werden sollen. Gleichzeitig soll die ziemlich hohe Zahl von Familien, die die Ausreisegenehmigung auf dem üblichen Weg erhalten, reduziert werden.“
Der Vorschlag der Securitate wird noch am gleichen Tag, 9. August 1962, vom rumänischen Innenminister Alexandru Drăghici genehmigt.

Ausreisen über Dr. Garlepp

Wie viele Rumäniendeutsche ihre Ausreisegenehmigung in den 1960-er Jahren „auf dem üblichen Weg“ erhielten und wie viele über Dr. Garlepp ausreisten, ist schwer zu sagen. In einem Dokument des Auswärtigen Amtes vom 3. Mai 1963 heißt es:
„Dr. Garlepp hält es durchaus für möglich, dass die rumänischen Stellen die ihm gegebene Zusage auch förmlich aufrecht erhalten, dass zu 5 Personen, für die gezahlt wird, weitere 95 Personen ohne Auslösebeträge übersiedeln können.“

Am 15. Januar 1964 schreibt Dr. Garlepp an die Zentrale Rechtsschutzstelle im Auswärtigen Amt: „Die Rumänen haben laufend an Volksdeutsche Ausreisegenehmigungen auf humanitärer Basis erteilt, ohne hierfür Gebühren für die Erteilung der Ausreisegenehmigungen zu verlangen.
Die Bearbeitung von Aussiedlungsangelegenheiten gegen Zahlung von Gebühren hatte ich davon abhängig gemacht, dass durch diese Sonderaktion die Familienzusammenführung und Aussiedlung auf humanitärer Basis unter keinen Umständen beeinträchtigt werden darf. Dies war mir ausdrücklich bei Besprechungen in Bukarest zugesagt worden. (…) In meinem streng vertraulichen Bericht an Sie vom 16.12.1963 (…) habe ich festgestellt, dass, solange ich diese Sonderaktion betrieben habe, nicht einmal für 10 Prozent von der Gesamtzahl der Aussiedler vereinbarte Gebühren bezahlt werden mussten.“

In einem Papier vom 7. März 1968, das das damalige Bundesministerium für Vertriebene als „streng geheim“ einstuft, wird über die Zusammenarbeit zwischen Dr. Garlepp auf deutscher Seite und den rumänischen Anwälten Roman Porăstău und Crăciun Şerbănescu in der Zeit zwischen 1962 und 1964 berichtet. Wörtlich heißt es darin:

„Nach seinen Angaben hat Dr. Garlepp in diesem Zeitraum etwa 500 Deutsche für eine Auslöse von rund 2 ¼ Millionen DM herausgeholt. Ein kleinerer Teil davon waren politische Gefangene – auch einige Priester. Die Loskaufsummen zahlten die Zentrale Rechtsschutzstelle beim Auswärtigen Amt aus Bundesmitteln und teilweise kirchliche Verbände. Die Loskaufsummen für nicht in Haft befindliche und auch nicht aus der Haft entlassene Volksdeutsche – Familien und Einzelpersonen – wurden von den hier befindlichen Angehörigen aufgebracht. Die höchste Summe war etwa 40.000 DM.“

Nachdem die Ausgereisten in Deutschland eingetroffen waren, haben ihre Angehörigen versucht, das Geld, das sie an Garlepp gezahlt hatten, von Bundesministerien zurückzubekommen. Das hätten die angegangenen Bundesministerien abgelehnt, heißt es in dem oben zitierten Papier.
Über die Folgen, die die Zahlung von Ablösebeträgen nach sich zieht, war sich die Bundesregierung von Anfang an im Klaren. Nach einer Besprechung mit Garlepp am 3. Mai 1963 in Bonn kommen die für Familienzusammenführung und Aussiedlung zuständigen Fachleute des Auswärtigen Amtes zu dem Schluss:
„Wir stimmen überein, dass es, nachdem einmal Geld für die Übersiedlungsgenehmigung einer Anzahl Personen gezahlt worden ist, nicht möglich sein wird, über Familienzusammenführung hinaus Personen ohne finanzielle oder wirtschaftliche Gegenleistung herauszubekommen.“

Dr. Garlepps Auftraggeber

Ob Dr. Garlepp im Auftrag des Auswärtigen Amtes (AA) handelte oder nicht, war lange Zeit umstritten. Dr. Hüsch gegenüber wurde bestritten, dass es einen solchen Auftrag gab. Unterlagen, die ich in Archiven fand, belegen deutlich, dass Dr. Garlepp sehr wohl im Auftrag des AA tätig war. Ein Beleg dafür ist seine umfangreiche Korrespondenz mit der „Zentralen Rechtsschutzstelle“, die im AA angesiedelt war. Ein weiterer Beleg sind die direkten Hinweise auf seine Beauftragung in verschiedenen Archivunterlagen.

Am 3. Dezember 1962 fand im AA in Bonn eine Ressortbesprechung über die „Rückführung von Deutschen aus Rumänien“ statt, an der auch Dr. Garlepp teilnahm. In einem „Vermerk“ darüber vom 19. Dezember 1962 heißt es: „Dann berichtete Herr Dr. Garlepp über Angebote eines regulären Menschenauskaufes, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Rechtsschutzstelle gemacht wurden. Ihm wurde in einem konkreten Falle, der 76 Personen umfasste, von rumänischer Seite ein Vorschlag von 5000 DM pro Person gemacht. Bei Inhaftierten beträgt die Summe 7000 DM pro Person. Für eine größere Gruppe wurde ein Betrag von rund 600.000 DM verlangt. Herr Dr. Garlepp versicherte, dass auf diesem Wege heute jeder Deutsche aus Rumänien heraus gekauft werden kann, gleichgültig, ob er inhaftiert ist oder nicht.“

Ein weiterer Beleg dafür, dass Dr. Garlepp einen Auftrag des AA hatte, findet sich in einem Dokument vom 12. April 1966. In einer Besprechung im AA klagen die für die Familienzusammenführung zuständigen Ressortleiter darüber, dass Dr. Garlepp in Briefen an Aussiedlungswillige andeutet, er nehme wieder Aufträge zum Loskauf von Deutschen aus Rumänien entgegen. Wörtlich heißt es in dem „Vermerk“ über diese Besprechung: „Die Bundesregierung müsse sich aber von diesem Loskauf distanzieren. Aus diesem Grunde müsse sich das Auswärtige Amt von Dr. Garlepp trennen. Man könne die Aussiedlungswilligen bzw. deren Angehörige nicht daran hindern, alles zu versuchen, um aus Rumänien herauszukommen. Diese Arbeiten soll auch Dr. Garlepp weiterführen. Daran könne man ihn nicht hindern. Die Folge würde aber sein, dass Dr. Garlepp nicht mehr für das Auswärtige Amt tätig sein dürfe.“

Den deutlichsten Hinweis darauf, dass Dr. Garlepp im Auftrag des AA tätig war, enthält ein Schreiben vom 22. April 1963. Darin teilt der damalige Bundesaußenminister Gerhard Schröder (CDU) einem Bonner Bundestagsabgeordneten mit: „Rechtsanwalt Dr. Garlepp erfüllt die ihm vom Auswärtigen Amt, Zentrale Rechtsschutzstelle, übertragenen Aufgaben in Fortsetzung seiner Tätigkeit als Leiter der früheren Rechtsschutzstelle des Evangelischen Hilfswerks. Seine Tätigkeit umfasst in erster Linie den Rechtsschutz für die gegenwärtig in Rumänien inhaftierten etwa 160 Deutschen, zum großen Teil katholische und evangelische Geistliche, frühere Angehörige der Kirchenverwaltungen und ehemalige Mitglieder kirchlicher Organisationen, die im Rahmen der Verfolgungsmaßnahmen gegen das deutsche Volkstum und beide Kirchen – nach westlichen Grundsätzen unschuldig – sehr hohe Freiheitsstrafen verbüßen.(…) Im vergangenen Jahr (1962) haben die zuständigen rumänischen Stellen Herrn Dr. Garlepp durch die rumänische Staatsbank wissen lassen, die rumäniendeutschen Gefangenen könnten gegen Zahlung einer Buße und Erstattung der Gerichts- und Haftkosten im Gesamtbetrag von etwa DM 7000 für jeden Gefangenen begnadigt werden und die Genehmigung zur Ausreise aus Rumänien erhalten.“

Von wann bis wann Dr. Garlepp für die Zentrale Rechtsschutzstelle des AA tätig war, geht aus den Archivunterlagen, die mir vorliegen, leider nicht eindeutig hervor. Vieles spricht dafür, dass er seine Beauftragung im Jahre 1957 erhalten hat. Seine Tätigkeit für diese Stelle endete Anfang 1968, als der Rechtsanwalt und CDU-Politiker Dr. Heinz-Günther Hüsch von Gerd Lemmer, dem damaligen Staatssekretär im Bundesvertriebenenministerium, den Auftrag erhielt, sich fortan um die „Familienzusammenführung Rumänien“ zu kümmern.

Die Zentrale Rechtsschutzstelle

Die Zentrale Rechtsschutzstelle wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet. Sie arbeitete zunächst beim Bundesjustizministerium und wurde später dem AA unterstellt. Hier bestand sie von 1952 bis 1970. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörten Grundsatzfragen des Rechtsschutzes vor ausländischen Gerichten oder Behörden für Deutsche, die infolge des Krieges oder aufgrund der besonderen Verhältnisse in einzelnen Ländern in Schwierigkeiten geraten waren. Mit der Wahrnehmung des Rechtsschutzes waren verschiedene Anwälte beauftragt, für Rumänien, Polen und die damalige Tschechoslowakei war es Dr. Ewald Garlepp.

Auf dem Gebiet des Rechtsschutzes im Ostblock hatte Dr. Garlepp viel Erfahrung. 1949 wurde er Mitarbeiter der Rechtsschutzstelle des Evangelischen Hilfswerks in Stuttgart. Diese Rechtsschutzstelle war im Frühjahr 1947 gegründet worden und 1950 wurde Dr. Garlepp ihr Leiter. In dieser Funktion ist es ihm gelungen, den Rechtsschutz für die deutschen Gefangenen im Ostblock wesentlich auszubauen. Durch seine Tätigkeit erhielten über 5000 deutsche Gefangene im Ostblock Rechtsschutz. Er kümmerte sich aber nicht nur um die Inhaftierten, sondern auch um ihre Familienangehörigen in Westdeutschland. Nach der Auflösung der Rechtsschutzstelle des Evangelischen Hilfswerks im Jahre 1957 vereinbarten Bundesregierung und Evangelische Kirche, dass sich Dr. Garlepp weiterhin um den Rechtsschutz für deutsche Gefangene in Polen, der Tschechoslowakei und Rumänien kümmern sollte, von nun an als freier Rechtsanwalt. Als Vergütung wurden ein Pauschalhonorar und die Honorierung der einzelnen Fälle, die von ihm bearbeitet wurden, vereinbart.

Das Ende der Ära Garlepp

In deutschen Archiven habe ich keine Informationen gefunden, weshalb die Bundesregierung nicht mehr mit Dr. Garlepp zusammenarbeiten wollte. Ein Grund für den Verzicht auf die Kooperation  dürften die hohen Ablösebeträge gewesen sein, die er mit seinen rumänischen Gesprächspartnern ausgehandelt hatte. Ein anderer Grund mag das nicht mehr uneingeschränkte Vertrauen der Bundesregierung gewesen sein. Sie hat ihm nicht abgenommen, dass er wirklich so uneigennützig tätig war, wie er in seinen Schreiben an die „Zentrale Rechtsschutzstelle im Auswärtigen Amt“ immer betonte. Dass es Dr. Garlepp am Schluss mit der Loyalität nicht so genau nahm, ist in dem Buch „Acţiunea ‚Recuperarea‘ – Securitatea şi emigrarea germanilor din România (1962–1989)“ nachzulesen. Am 19. März 1968 hielt sich Dr. Garlepp zusammen mit Dr. Hüsch in Bukarest zu Verhandlungen mit der rumänischen Seite auf. Dort schlug er „Rechtsanwalt Alexandru Martinescu“, einem der rumänischen Verhandlungspartner, in drei „vertraulichen“ Schreiben vor, mit ihm geheime Vereinbarungen zu treffen, die über das mit Dr. Hüsch Vereinbarte hinausgehen.
Von diesen Briefen Dr. Garlepps hat Dr. Hüsch erst im Mai 2011 erfahren. Seine Reaktion überrascht nicht: „Ich bin sehr enttäuscht“, hat er mir geschrieben.

Schlussüberlegung

Im Dezember 2010 hatte ich bei einem Vortrag in Bad Kissingen gesagt, dass Rumäniens Präsident Traian Băsescu bereits im Jahre 2006 den Verkauf der Juden und der Deutschen durch das frühere kommunistische Regime verurteilte, dass aber Archivunterlagen zu diesem Thema in Rumänien noch nicht zugänglich seien. Umso erstaunter war ich, als im Sommer dieses Jahres in Bukarest ein Buch vorgestellt wurde, das auf gut 900 Seiten fast 480 Dokumente aus den Archiven des früheren Geheimdienstes Securitate just zu diesem Thema veröffentlicht. Das Buch trägt den Titel „Acţiunea ‚Recuperarea‘ – Securitatea şi emigrarea germanilor din România (1962–1989)“. Wenn das Einführungskapitel auch einige Fehler und Fehldeutungen enthält, so ist das Buch insgesamt doch eine Quellenedition von unschätzbarem Wert. Bei nüchterner Betrachtung muss man zugeben: Wir haben zwar in Deutschland mit der Aufarbeitung des Kapitels „Freikauf der Rumäniendeutschen in den Jahren des Kommunismus“ begonnen, mittlerweile sind die Rumänen aber weiter als wir. Sie haben eine riesige Zahl von Dokumenten zu diesem Thema aus den Securitate-Archiven offengelegt. In Deutschland werden wir durch das Archivgesetz ausgebremst. Es besagt, dass nur Unterlagen eingesehen werden dürfen, die 30 Jahre und älter sind. Aus heutiger Sicht heißt das: Alles, was nach 1981 geschehen ist, bleibt vorerst unter Verschluss.

Kommentare zu diesem Artikel

Leser, 17.12 2011, 21:29
Das Buch ist nicht komplett und nur die Zeilen und Passagen die sowohl der deutschen und rumänischen Seite, nicht schaden.
Mir tut es leid um die 100 RON für diese fast nicht aussagendes Buch. Das war unter der Regierung 1947-1989, für den interessierten Bürger zugänglich, durch die Staatsorgane.

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