Der Fall des Weltklasse-Handballers Hansi Schmidt (I)

Dr. Heinz Günther Hüsch über Härtefälle beim Freikauf und Bleibehilfen für Rumäniendeutsche

Der aus dem Banat stammende Handballer Hansi Schmidt feierte große Erfolge in der deutschen Nationalmannschaft.

Dr. Heinz-Günther Hüsch, Jahrgang 1929, ist Rechtsanwalt und war zwischen 1968 und 1989 der bundesdeutsche Verhandlungsführer beim Freikauf der Rumäniendeutschen. Seine Verhandlungspartner auf rumänischer Seite waren hohe Offiziere der Securitate. In den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit hat Dr. Hüsch sechs Ausreisevereinbarungen mit Rumänien getroffen. Wichtigste Bestandteile aller Vereinbarungen waren, dass sich Rumänien verpflichtete, in einem bestimmten Zeitraum – in der Regel waren es fünf Jahre – eine festgelegte Zahl von Deutschen ausreisen zu lassen, und dass sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete, für jeden Aussiedler einen genau festgelegten Ablösebetrag zu bezahlen. In Anlehnung an den Freikauf politischer Häftlinge aus der DDR wurden später auch die durch bundesdeutsche Zahlungen erreichten Ausreisen der Rumäniendeutschen als „Freikauf“ bezeichnet, auch wenn die beiden Vorgänge nur bedingt miteinander vergleichbar sind. 

Weil beide Staaten auf Geheimhaltung bestanden, waren über die deutsch-rumänischen Ausreisevereinbarungen lange Zeit viele Gerüchte, Spekulationen und Halbwahrheiten im Umlauf. 2009 hat sich Dr. Hüsch entschlossen, mit seinem Wissen an die Öffentlichkeit zu gehen und gewährte seither mehrere Interviews. In dem im Mai 2012 von Ernst Meinhardt geführten Gespräch geht es um Härtefälle allgemein und um den Fall des deutschen Weltklasse-Handballers Hansi Schmidt im Besonderen sowie um Hilfen für die in Rumänien Bleibenden. Die „Banater Post“ brachte das Interview in zwei Teilen am 10. Dezember 2012 bzw. bringt es am 5. Januar 2013. Im Folgenden drucken wir daraus jene Auszüge ab, die in den bisher in der ADZ veröffentlichten Interviews mit Dr. Hüsch nicht enthalten waren.
Am 24. September 2012 feierte Hans-Günther „Hansi“ Schmidt seinen 70. Geburtstag.

Der in Marienfeld/Teremia Mare im Banat geborene Schmidt gilt als einer der besten Handballer aller Zeiten. Seine größten sportlichen Erfolge feierte er in den 1960er und 1970er Jahren mit dem VfL Gummersbach. Ein Jahrzehnt lang war der Erfinder des verzögerten Sprungwurfs Schütze vom Dienst, sowohl beim VfL als auch in der deutschen Nationalmannschaft. Zuvor war Hansi Schmidt aber schon einer der besten Spieler des rumänischen Armeesportklubs Steaua Bukarest und der rumänischen Handball-Nationalmannschaft. 1963 nutzte er ein Turnier, um sich von seiner Mannschaft abzusetzen und in Deutschland zu bleiben. Die Medien im kommunistischen Rumänien verschwiegen die Schmach. Durch Radio Freies Europa war sie trotzdem in Windeseile in aller Munde. Lange Zeit verweigerten die Machthaber in Rumänien Schmidts Angehörigen die Ausreise nach Deutschland. Es bedurfte vieler Verhandlungen, bis es Dr. Hüsch gelang, sie zum Einlenken zu bewegen.


Herr Dr. Hüsch, in Ihrer mehr als 20jährigen Tätigkeit als deutscher Verhandlungsführer hatten Sie immer wieder besonders schwierige Ausreisefälle zu lösen, sogenannte Härtefälle. Einer davon war der Fall der Handball-Legende Hans-Günther Schmidt. Warum war das ein so schwieriger Fall?

Der Fall Hansi Schmidt war deswegen auch für mich etwas Besonderes, weil ich früher selbst Handballer war. In den 1960er und 1970er Jahren war Hansi Schmidt der weltbeste Handballer. Er war als Sportler total präsent, auch für mich. Im Frühjahr 1973 wurde ich beauftragt, mich dieses Falls anzunehmen. Es ging eigentlich nicht um Hansi Schmidt persönlich, sondern um seine Eltern.
Hansi Schmidt war rumänischer Handball-Nationalspieler. Im Herbst 1963 fand in Deutschland ein Handball-Turnier statt, zu dem auch eine rumänische Studenten-Auswahlmannschaft eingeladen wurde. Verstärkt wurde sie durch mehrere Nationalspieler, darunter durch Hansi Schmidt. Nach dem Endspiel, das die rumänische Mannschaft gewann, setzte sich Hansi Schmidt aus dem Kölner Mannschaftshotel ab und blieb in Deutschland. Zu der Zeit war Hansi Schmidt Angehöriger des rumänischen Militärs. Sein Verbleiben in Deutschland wurde von Rumänien als Fahnenflucht eingeordnet. In Abwesenheit wurde er zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. (Johann Steiner: „Hansi Schmidt – Weltklasse auf der Königsposition – Biographie eines Handballers“, Verlag Gilde & Köster, Troisdorf 2005, Seite 81 ff.)

Irgendwann bat Hansi Schmidt die Bundesregierung, seinen Eltern bei ihren Ausreisebemühungen aus Rumänien zu helfen. Für den Sport zuständig war damals Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP), der spätere Bundesaußenminister. In Genschers Ministerbüro arbeitete Dr. Klaus Kinkel (FDP). Dr. Kinkel, mein unmittelbarer Gesprächspartner im Bundesinnenministerium, trug mir die Bitte vor, den Fall Hansi Schmidt im Rahmen der Härtefälle aufzugreifen. Das hat in der Folgezeit zu mindestens 21 Verhandlungen geführt. Die Verhandlungen über diesen Fall haben nicht immer Stunden gedauert. Manchmal waren es nur zehn Minuten. Aber insgesamt haben wir mindestens 21 Mal über den Fall verhandelt.

Wie reagierten Ihre rumänischen Verhandlungspartner auf Ihren Vorstoß?

Es erwies sich zunächst, dass die rumänische Seite keine Kenntnis von der Sache hatte, obwohl die Eltern Schmidt Ausreiseanträge gestellt hatten. In der nächsten Verhandlung hat mir die rumänische Seite eröffnet, dass dieser Fall außerordentlich schwierig sei. Und in einer weiteren Verhandlung ist mir auch erklärt worden, warum der Fall so schwierig sei, nämlich wegen der Verurteilung Schmidts wegen Fahnenflucht. Die Rumänen hatten das Prinzip – das haben sie immer erklärt –, dass sie keinen Fall für eine Ausreise akzeptieren würden, wenn das Problem der Familienzusammenführung durch illegales Verhalten – nach rumänischem Recht – ausgelöst wurde. Hansi Schmidt wurde ein solches illegales Verhalten zur Last gelegt. Und nach dieser Definition hätte eigentlich eine Ausreise seiner Eltern nie in Betracht kommen können.

Im Frühjahr 1969 informierte die Rumänische Botschaft in Köln Hansi Schmidt darüber, dass sein Antrag auf Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit und auf dauerhaften Aufenthalt in Deutschland genehmigt wurde. Dennoch durften seine Familienangehörigen nicht ausreisen. Wie ist es weitergegangen?

Wir haben nicht locker gelassen, auch weil mich Genscher über Kinkel mehrfach gebeten hatte, an dem Fall dran zu bleiben. Ich selbst hatte daran aber auch ein Interesse, weil ich, wie gesagt, früher selbst Handball gespielt habe. Also, ich wollte Hansi Schmidt helfen und habe das den Rumänen gegenüber auch durchblicken lassen.
Irgendwann kam uns die Idee, das Problem auf dem Weg einer Amnestie zu lösen. Ich bin jetzt, nach fast vierzig Jahren, nicht sicher, ob ich sie eingeführt hatte oder ob ich auf eine Anmerkung der Rumänen aufgesprungen bin. Ich hatte für die Amnestie noch kein Geld angeboten, aber ich wäre ermächtigt gewesen, das zu tun. In der dann folgenden Besprechung – da liegen jetzt wieder Monate dazwischen – erklärte die rumänische Seite: „Amnestie ist möglich. Wir haben den Fall, weil Sie das wünschen, dem Generalsekretär Nicolae Ceau{escu vorgelegt. Nur er entscheidet darüber. Wie er entscheidet, wissen wir nicht. Es kann sein, dass es eine allgemeine Amnestie gibt. Es könnte auch eine spezielle Amnestie werden. Das liegt jetzt beim Präsidenten. Aber wir sichern Ihnen zu: Es liegt ihm vor.“ Bei einem Treffen im Frühjahr 1974 teilten mir meine Verhandlungspartner mit, Hansi Schmidts Familie möge bei den örtlichen Behörden die Ausreise beantragen.

Wie haben Sie von der Ausreiseerlaubnis für Hansi Schmidts Familie erfahren?

Am 18. Dezember 1974 um 10.15 Uhr im Hotel Intercontinental in Köln haben mir meine rumänischen Verhandlungspartner Gheorghiu alias Gheorghe Marcu und Popescu alias Adalbert Bucur erklärt – ich zitiere jetzt wörtlich aus meinem eigenen Protokoll: „Die Verwandten von Herrn Schmidt hätten gestern die (Ausreise-)Genehmigung erhalten. Es handelt sich um die Familie Schmidt, 2 Personen, und die Familie Pries, 3 Personen.“ Pries heißt die Familie von Hansi Schmidts Schwester. „Gleichzeitig mit dem Fall Schmidt seien noch zwei weitere Fälle geregelt (worden), für die Dr. Kinkel nicht interveniert habe. Er (Gheorghiu alias Marcu) möchte deutlich machen, dass dessen (Kinkels) Intervention für die Erledigung der Fälle Schmidt nicht ursächlich war. Man teile das Ganze Dr. Hüsch als Erstem mit, um ihm auch hier wieder zu zeigen, dass in den Angelegenheiten der Familienzusammenführung nur ein einziger Kontakt erfolgversprechend sein kann: die Verhandlungen mit Dr. Hüsch. Gheorghiu war freundlich und höflich. Er lenkte ein und suchte offensichtlich, den verheerenden Eindruck seiner Verhandlungen zwei Tage zuvor“ – da hatte es Krach gegeben – „zu verwischen. Er wolle nur noch wissen, was die rumänische Seite nunmehr zu erhalten habe.“ Damit meinte er die Abrechnung. „Dr. Hüsch bestätigte erneut, dass, wenn die Familien Schmidt tatsächlich eingetroffen sind, er die Rechnung für die Anschaffung eines Autoanalyzers in der Größenordnung von zirka 65.000 bis 68.000 DM übernehme und diesen von Gheorghiu bereits bezahlten Betrag erstatte.“

Was ist ein Autoanalyzer?

Ein Autoanalyzer ist ein Gerät zur Untersuchung von Blutproben. Die Bedeutung des Geräts lag in seiner Präzision bei der Analyse der Blutproben, aber auch darin, dass sehr viele Proben gleichzeitig gemacht werden konnten. Es war damals Medizintechnik der Spitzenklasse.

Verstehe ich das richtig? Marcu hatte das Gerät schon gekauft, und Sie sagten ihm: Wenn der Fall Schmidt gelöst wird, dann erstatten wir Ihnen den Betrag, den Sie dafür bezahlt haben.

Ja, so war es. Ich muss noch hinzufügen: Die Beschaffung des Geräts war nicht einfach. Denn wir mussten ja sagen, dass es nach Rumänien geht. Ich bin mit Marcu nach Frankfurt, glaube ich, gefahren, wo die Niederlassung des Unternehmens war, das das Gerät baute. Eigentlich gab dieses Unternehmen keine Erzeugnisse an Privatpersonen ab. Aber eine gute Verhandlungsführung öffnet schon mal Türen. Und dann haben wir das Gerät sofort mitnehmen können. Marcu bezahlte es. Ich habe ihm den Kaufpreis später, wie eben geschildert, erstattet.

Mal abgesehen von der Sonderzahlung für das medizinische Gerät, haben Sie für die Familie von Hansi Schmidt trotzdem auch noch den damals üblichen Ablösebetrag an die rumänische Seite gezahlt?

Ja. Die Rumänen haben das regulär abgewickelt, und das war ja völlig in Ordnung. Also, die Angehörigen der Familien Schmidt und Pries standen irgendwann auf der nächsten Liste und dafür haben wir, weil sie ja in Deutschland eingetroffen waren, bezahlt. Hansi Schmidts Vater war Akademiker. Also wurden für ihn – wie für jeden Akademiker – 11.000 DM bezahlt.