Der mittelgroße Schuldenerlass

Staat erlässt Reschitzaer Kanonenfabrik und Maschinenbauwerk Millionenschulden

Auf der Regierungssitzung von Dienstag wurde eine Eilverordnung angenommen, die einige Unternehmen der Verteidigungsindustrie betreffen, denen u. a. Altschulden erlassen werden. Es geht um die Umsetzung jüngster Rüstungsbeschlüsse des Obersten Verteidigungsrats CSAT, die im Zusammenhang stehen auch mit der „leichten” Aufstockung des Verteidigungshaushalts als Folge der Krim- und Ukrainekrise, aber auch um ein altes Problem: die insolventen Großbetriebe aus kommunistischer Zeit. Die Maßnahme des teilweisen Schuldenerlasses bezieht sich ausschließlich auf Staatsunternehmen im Rüstungssektor bzw. Unternehmen, die ausschließliches Staatskapital haben, und sie bezieht sich auch auf die seit Jahren „in Konservierung” befindliche Reschitzaer Kanonenfabrik „Arsenal”, Teil des staatlichen Rüstungskonzerns Nationale Kompanie Romarm. Die wichtigste Maßnahme, welche die Reschitzaer Kanonenfabrik betrifft, ist der Erlass von ausstehenden Zahlungsverpflichtungen an den Fiskus „in der Höhe der Summen, die zum Zeitpunkt des Erscheinens des Regierungserlasses anstanden”. Praktisch werden also der stillstehenden Kanonenfabrik „Arsenal“ von Reschitza alle bis zum 13. Mai 2014 akkumulierten Steuerschulden sowie die Schuldenverzinsung gestrichen. Alle Schulden und Schuldenverzinsungen werden in Staatsaktien – „Wertetitel“ – umgewandelt (was das Insolvenzgesetz ausdrücklich untersagt – aber die Kanonenfabrik steht ja wegen Auftragsmangel still, sie hat keine Insolvenz angemeldet...). Dazu ist, laut Regierungserlass, nur die schriftliche Einverständniserklärung des Gläubigers – in diesem Fall letztinstanzlich des Finanzministeriums – nötig. An den Gläubiger werden auch die Anteile aus den konvertierten Schulden übereignet, die ausgegeben werden sollen.

Als eine Art Ergänzungsmaßnahme ist der neue Haushaltsplan 2014 der Nationalen Kompanie Romarm – sie untersteht dem Wirtschaftsministerium – von der Regierung genehmigt worden. Laut Regierungsangaben wird der Haushalt der Nationalen Kompanie Romarm ausgeglichen sein, mit Einnahmen von 61,62 Millionen Lei und Gesamtausgaben von 61,61 Millionen Lei.
Auf derselben Regierungssitzung von Dienstag verabschiedete die Regierung eine ähnliche Eilverordnung, die die Verfügung des jüngst novellierten Insolvenzgesetzes aushebelt, dass Schulden von insolventen Unternehmen unter gewissen Umständen nicht in Gesellschaftsanteile umgewandelt und also implizite erlassen werden können. Der jüngste Dringlichkeitsbeschluss zum Thema sieht ausdrücklich diese Schuldenkonversion vor, indem er festlegt, dass der Staat die Möglichkeit hat, seine Anteile an Handelsgesellschaften zu erhöhen, indem Schulden gegenüber dem Haushalt in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden. Was natürlich die Besitzverhältnisse in solchen Unternehmen ändert.
Im Falle des Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR – eines der Unternehmen, an dessen Rettung aus der Insolvenz seit mehreren Jahren gebastelt wird – hieße das, dass der Staat neuerlich Mehrheitseigner werden wird. Dass es sich also um eine Neuverstaatlichung handelt. Die Schuldenkonversion in Gesellschaftsanteile zugunsten des Staates dürfe, besagt die Regierungsverordnung, ab sofort auch in den Umstrukturierungsplänen insolventer Unternehmen festgeschrieben werden, was das Insolvenzgesetz ausdrücklich verbietet.

Der Karasch-Severiner PSD-Abgeordnete Ion Mocioalcă, einer der Politiker, die sich für eine derartige Regierungsverordnung stark gemacht haben, sagte: „Das ist ein wichtiger Schritt, der die Gesundung der Situation des Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR ankündigt. Und er ist auch auf den Rüstungsbetrieb ‘Arsenal’, ehemals IMR (=Mechanikwerk Reschitza) anwendbar, wofür wir uns bemühen werden. Indem wir also das Gesetz in seinem Wortlaut respektieren, werden wir den gegenwärtigen finanziellen Engpass hinter uns lassen.“ „Das Gesetz” ist die Regierungsverordnung, versteht sich. Die Maßnahme ist angeblich auch mit dem Internationalen Währungsfonds IWF abgesprochen, muss aber jeweils mit den Regeln der EU bezüglich staatlicher Hilfen für finanziell ins Trudeln geratene Unternehmen im Einklang stehen. Oder in Einklang gebracht werden. Als Steuerverpflichtungen definiert die Regierungsverordnung jene fiskalischen Abgaben, die von der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung ANAF verwaltet werden – Steuern, Gebühren, verpflichtende Sozialbeiträge, allgemeine Beiträge zum Staatshaushalt, einschließlich der Strafverzinsungen für nicht zeitgerecht bezahlte Abgaben, die, wie Strafgelder, ebenfalls dem Staatshaushalt zufließen. Noch immer steht aber die Regierungsverordnung aus, in welcher das konkrete Prozedere der Umwandlung von Schulden gegenüber dem Staat in Staatsanteile geregelt wird.