Die „Berichtigung“, die Băsescu gerettet hat

Oberster Verfassungsrichter vor Staatsanwaltschaft

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Generalstaatsanwaltschaft, geleitet von Tiberiu Niţu, vernimmt seit Tagen Mitglieder des Verfassungsgerichts und des Obersten Magistraturrats als Zeugen in der sogenannten Angelegenheit „Erata“ (Berichtigung).

Es handelt sich um den Sommer 2012, als durch die Veröffentlichung dieser Berichtigung im Staatsanzeiger Ex-Präsident Traian Băsescu vor der Absetzung bewahrt wurde.

Mittwoch war der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Augustin Zegrean, als Zeuge geladen. Bei der Volksbefragung vor drei Jahren hatten etwa 8,5 Millionen Bürger  gestimmt, diese machten jedoch nicht 50 Prozent plus einer Stimme aus, sodass das Referendum nicht gültig war. Am 2. August 2012 hatte das Verfassungsgericht einen Beschluss über das Referendum veröffentlicht, darin fehlte aber der Absatz über die Gesamtzahl der Wähler.

Dieser Absatz (mehr als 18 Millionen Wähler) wurde später nachgeschickt, allerdings nicht mit der Unterschrift von Augustin Zegrean. Jetzt prüfen die Staatsanwälte, ob diese Berichtigung vom 7. August 2012 die „Wiedergutmachung eines menschlichen Irrtums“ war oder eine Fälschung. Dadurch war jedenfalls eine unmittelbar organisierte Volkszählung, die die USL-Regierung durchführen wollte, verhindert worden. Zegrean meint,  dass es ungewöhnlich sei, dass Verfassungsrichter vor die Staatsanwaltschaft zitiert werden, um Rechenschaft abzulegen.