Die schwierigen Verhandlungen 1983

ADZ-Interview mit Dr. Heinz Günther Hüsch, dem deutschen Verhandlungsführer in der Familienzusammenführung (IV)

Symbolfoto: sxc.hu

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Der Anwalt Dr. Heinz Günther Hüsch war von 1968 bis 1989 Deutschlands Verhandlungsführer in der Frage der Familienzusammenführung von Rumäniendeutschen. Die Verhandlungen erfolgten mit Vertretern der Securitate. Rumänien hat sich das Erteilen von Ausreisegenehmigungen mit Millionen DM bezahlen lassen. Im Folgenden drucken wir Teil 4 des von Hannelore Baier Anfang September geführten Interviews ab.

Warum waren die Verhandlungen für das Abschließen der „vertraulichen Vereinbarung“ 1983 so langwierig und kompliziert?

In meinem 2000-Seiten-Bericht zum Vorgang Familienzusammenführung umfasst das Zustandekommen dieser Vereinbarung die Seiten 896 bis 1976, woraus man ableiten kann, wie komplex die Verhandlungen waren. Sie standen im Zeichen des Dekretes 402/1982 (betreffend das Rückzahlen der Ausbildungs- und anderer Kosten durch die Ausreisenden). Wir hatten erfahren, dass in der rumänischen Presse ein Dekret des Staatsrates vom 22. Oktober 1982 veröffentlicht worden war.

Hatte man Sie, d. h. die deutsche Seite nicht informiert?

Nein, hatte man nicht. Es kam sofort eine relativ große Aufregung zustande, weil alles, was im Dekret stand, nicht vereinbar war mit der noch bestehenden Übereinkunft. Und es war auch nicht auszumachen, was die rumänische Seite künftig fordern werde. In den acht Punkten des Dekrets war im Prinzip beschrieben, wie die rumänischen Behörden sich verhalten wollten, es war aber nicht erkennbar, in welcher Höhe die Rückzahlungen hätten sein können. Es gab keine Ausführungsbestimmungen, was wir daraus schlossen, dass über die Höhe der finanziellen Forderungen ganz unterschiedliche Berichte eintrafen. Das Auswärtige Amt hat dann in einer Presseerklärung am 9. November 1982 reagiert und sich auf die Abmachungen mit Kanzler Schmidt von 1978 berufen und auch darauf, dass dieses Dekret mit Corp 3 der KSZE-Schlussakte von Helsinki oder Vereinbarungen des Internationalen Roten Kreuzes nicht vereinbar sei.

Ich wurde am 10. November 1982 förmlich von meinem Auftraggeber unterrichtet. In der Zwischenzeit hatte es aber ein Treffen gegeben zwischen dem Staatssekretär im AA, Berndt von Staden, und Außenminister Stefan Andrei und Vasile Pungan, der damals als Botschafter bezeichnet wurde. Am 15. November nahm ich an einem Treffen im AA teil, bei dem man mich über den Verlauf der Gespräche unterrichtete. Man muss sehen, dass zu jenem Zeitpunkt das AA und nicht das Innenministerium das Wort führte. Im Verlauf der Beratungen bin ich gefragt worden, wie ich die Sache aus der Sicht unserer Vereinbarung bewerte. Ich habe erklärt, dass es sich um eine krasse Verletzung der Vereinbarungen handelt und die Bundesregierung dürfe sich meiner Meinung nach nicht unter Druck setzen lassen. Auch solle man sich von der bevorstehenden Wahl in keiner Weise beeinflussen lassen und versuchen, den Druck international zu organisieren, sagte ich.

Nun hatten alle Botschafter der NATO-Staaten in allen Hauptstädten eine Konferenz und dieses Dekret wurde sofort von der NATO-Botschafter-Konferenz in Bukarest thematisiert. Es stellte sich heraus, dass es sich auf Personen auswirken sollte, die nicht nach Deutschland, sondern in die Schweiz, nach Kanada oder in die USA ausreisen wollten. Es ergab sich dann das große Glück, dass im Jahre 1983 die Meistbegünstigungsklausel für den rumänischen Außenhandel in den USA zur Abstimmung stand. Da bestand nun die Gefahr, dass der Kongress gegen die Zuerkennung der Klausel stimmen könnte, erfuhren wir. Es hat dann eine Reihe intensive Gespräche auf internationaler Ebene gegeben, an denen auch die deutsche Diplomatie beteiligt war.

Unabhängig davon – aber zeitlich im Gleichklang – standen meine Verhandlungen, d. h. die „normalen“ Abrechnungstreffen und der Beginn der Gespräche über ein neues Abkommen. An sich sollte das am 1. Juli 1983 in Kraft treten, weil das bestehende bis zum 30. Juni lief. In diesen sehr intensiven und hart geführten Verhandlungen vertraten die rumänischen Verhandlungspartner die Rechtsauffassung, es sei internes rumänisches Recht, solche Bestimmungen wie im Dekret zu treffen. In den Diskussionen, die nun geführt wurden, u. a. dazu, ob nationale Regelungen völkerrechtliche Vereinbarungen aufheben können – was in der Bundesrepublik nicht möglich gewesen wäre – beharrten die rumänischen Gesprächspartner auf diesem Standpunkt.

In den USA verschärfte sich jedoch der Streit um die Meistbegünstigungsklausel und die rumänische Seite begann nach einer Alternative zu fragen. Nach internen, umfangreichen Besprechungen erklärte ich: die Aufhebung des Dekrets. Das war auch die Auffassung des AA und eines Teiles im Innenministerium.

In den internen Besprechung hatte ich allerdings dagegen gehalten, das wäre eine Desavouierung Ceauşescus, denn es war durchgesickert, dass er persönlich hinter dem Dekret stand. Wenn Ceau{escu nun eines Tages erklärt: dann reist keiner mehr, dann haben wir ein schönes Prinzip verfolgt aber den Scherbenhaufen. Ich habe empfohlen zu versuchen, Formulierungen zu entwickeln, die das Thema Bestand oder Nichtbestand des Dekretes ausklammern, seine Auswirkungen aber beseitigen. Das wurde letztendlich dann auch in der Vereinbarung 1983 festgehalten und zwar, dass einzelne Ansprüche von den Ausreisenden nicht erhoben werden. Etwa 14 Tage nach der Unterzeichnung hat Stefan Andrei beim Besuch von Außenminister Genscher in Bukarest offiziell mitgeteilt, dass das Dekret auf die deutschen Auswanderer keine Anwendung fände.

Die deutsche Seite war mit dem Wortlaut der Vereinbarung von 1983 nicht zufrieden. Die Beamten hätten einen neuen Vertrag gewollt, in dem gesagt wird, das Dekret ist aufgehoben. Dies hätte man aber meinen Einschätzungen nach nicht erreichen können und für eine solche Forderung einen bitteren anderen Preis zahlen müssen. Es hat Ausgereiste gegeben, die Belege vorlegen konnten, dass man ihnen Kosten für Studien im Sinne des Dekretes abverlangt hatte. Es war mir nicht klar geworden, ob das in den Zeiträumen vor oder nach dem Abkommen 1983 gewesen war. Jedenfalls haben wir diese Belege in Abrechnungstreffen vorgelegt und die rumänische Seite hat die nachgewiesenen Beträge abgezogen.

Könnte es nicht Absicht gewesen sein, dass das Dekret erlassen wurde, um den Druck auf die Kopfprämienerhöhung zu verstärken?

Sicher, die Vereinbarung 1983 brachte die Erhöhung. Nun muss man aber wissen, dass wir uns in einer relativ inflationären Entwicklung befanden, der Dollar wurde immer teurer, und das Rohöl ebenfalls. Die rumänischen Partner hatten immer wieder den Dollarkurs als Argument für eine Erhöhung der Zahlungen erwähnt und mir wurde klar, was ich auch meinem Auftraggeber mitteilte, dass wir nicht an einer Vereinbarung festhalten können, die wir 1978 abgeschlossen hatten, und dass wir Konzessionen machen müssen. Wir haben dann Konzessionen gemacht, rechnerisch nicht unbedingt im Gleichklang mit den internationalen Währungsentwicklungen, weil wir der Auffassung waren, dass man durch ein Entgegenkommen in der Höhe des Kopfgeldes die Bereitschaft, die Zahlen der Aussiedler zu erhöhen, stimulieren könnte. So war es dann auch.

Es heißt in „Recuperearea“, man habe so viel rumverhandelt, bis man die Ergebnisse des Dekretes wieder eingeholt hätte. Das ist nicht richtig. Es hat keiner durchgerechnet, ich auch nicht, weil wir nicht genau wussten, wie viele Personen unter das Dekret fielen. Wir hatten aber erfahren, dass in Einzelfällen bis zu 120.000 DM gefordert worden waren.  
 
Aus „Recuperarea“ erhält man den Eindruck, es wurde sehr viel gerechnet. In einer Zuschrift des Zentralkomitees der RKP an den rumänischen Innenminister von Januar 1983 wird diesem vorgeschlagen, die vertraulichen Verhandlungen mit der BRD (und Israel) fortzuführen und im Fall der Bundesrepublik 13.000 Auszureisende zu akzeptieren. Ihre Verhandlungspartner wollten dann aber nur 11.000 – 12.000 ausreisen lassen ... 

Die Zahlen der Ausreisenden wurden immer wieder in den Gesprächen erwähnt. Wir waren immer bereit, mehr zu zahlen, wenn wir die Ausreisezahlen erhöhen konnten, und es gab ja auch intern die Anweisung von Kanzler Kohl – zum Teil zusammen mit Außenminister Genscher – an mich, zu versuchen, mehr Aussiedler zu bekommen. Ich habe die Auffassung vertreten, dass eine Erhöhung erreichbar sei, wenn man etwas als Gegenleistung bringe, aber nicht in der Größenordnung von 25.000, wie sie Genscher als möglich erachtete.

Nun war ich aber auch Abgeordneter und als solcher mit dem Haushalt befasst und da sagte ich Kanzler Kohl: „Sie müssen für eine Deckung sorgen, für was Sie zusätzlich anweisen, sonst wird sich manches im Gestrüpp der Beamten im Finanzministerium und beim Rechnungshof festfahren“. Der Kanzler erklärte mir daraufhin, ich brauche mir keine Sorgen zu machen, er werde auf jeden Fall für jede Deckung sorgen. Das war für mich das Signal, dass er mehr Aussiedler haben möchte, selbst wenn es nun mehr kostet.

Wie wurde verhandelt mit den rumänischen Partnern? War es eine Art Feilschen?

Ich weiß nicht, ob Sie das Feilschen nennen können. Wenn Sie eine genaue Antwort auf diese Frage haben möchten, müssen Sie die 200 Seiten meines Berichtes lesen. Da gibt es ein Auf und Ab, nicht wie etwa am Viehmarkt, sondern es werden klare, harte Argumente ausgetauscht. Andronic hörte die Argumente. Ob er sie akzeptierte, war ein anderer Punkt, denn er war doch ein absolut linientreuer Verhandlungsführer. Aber nicht wie Marcu, der war aufbrausend, cholerisch, rechthaberisch. Andronic war lange Zeit an der Botschaft in Den Haag gewesen und hatte erkennbare Erfahrung im Umgang mit westlichen Institutionen. Er brachte seine Argumente, die er oftmals bei den nächsten Verhandlungen wiederholte. Mein wesentliches Argument war in dieser Zeit das völkerrechtliche, denn 1983 fand die KSZE-Folgekonferenz in Madrid statt, da schnitt Rumänien nicht sonderlich gut ab und es gab Rückwirkungen davon auch auf meine Verhandlungen.

Aber letztendlich ging es doch um Personen und Geld …

Ja, um Personen, Geld und Nebenleistungen. Aber das Wort „Feilschen“ würde ich nicht akzeptieren, das klingt zu sehr nach Jahrmarkt. Es war ein zähes Hin und Her über Monate. Andronic hat als Person eine positive Rolle gespielt, da er ein absolut beherrschter Verhandlungsführer war, er ist nie ausfällig geworden. Wenn es Schwierigkeiten gab, hatte er seine bestimmten Formulierungen. Er trieb es bis zu einer Krachgrenze und dann sagte er, na ja, da kommen wir an dieser Stelle nicht weiter, könnten wir nicht mal überlegen. Dann wusste ich, jetzt ist der Zeitpunkt, wo man vielleicht ein neues Argument einbringen könnte. Die meisten Einigungen, die an diesem Tisch hier in Neuss vorbereitet wurden, haben wir dann in Bukarest unter den Wanzen abgeschlossen. Da war seine Sprache auch härter als hier. Dann wurde Andronic abgelöst, warum weiß ich nicht, man hat mir später gesagt, er sei korrupt gewesen. Da muss ich sagen, dazu habe ich keine Feststellung gemacht. Gut, dass er jedes Mal Medikamente für Tausende DM mitgenommen hat. Aber die waren nur in ganz geringem Maß für ihn, was sich aus den jeweiligen Krankheitsbildern zu den Medikamenten ergab. Es waren Mittel, die man im Ostblock nicht bekam. Ich habe bei keinem Verhandlungsführer festgestellt, dass er sich hätte persönlich bereichern wollen.