Die Spitze eines Eisbergs

Das Protokoll einer Polit-Büro-Sitzung des ZK der RKP von 1958 zur Aus- und Einwanderung

Über die Zusammenführung von durch den Krieg getrennten Familien, die sich zur Auswanderung und dem „Verkauf“ des Großteils der deutschen sowie der jüdischen Gemeinschaften aus Rumänien entwickelt hat, wurde viel geschrieben. Dennoch sind immer noch nicht alle Details des Ablaufs bekannt. Ein bisher von den Forschern in Sachen Familienzusammenführung der Rumäniendeutschen nicht beachtetes, von Radu Ioanid im Falle der Ausreise nach Israel (in „Securitatea și vânzarea evreilor. Istoria acordurilor secrete dintre România și Israel, 2015) jedoch erwähntes Dokument aus dem Jahr 1958 sah ich kürzlich im Historischen Zentralarchiv (auch Staatsarchiv) in Bukarest (Arhivele Istorice Centrale ale României) ein. Es gibt Aufschluss darüber, dass das Thema der Emigration aus Rumänien sowie der Rückkehr ins Land im Politbüro des Zentralkomitees der zu jener Zeit Rumänische Arbeiterpartei genannten Kommunistischen Partei verhandelt und Richtlinien für die Aus- und Einwanderung beschlossen worden sind. Die Parteistrategen hatten dem Politbüro eine unterschiedliche Handhabung der Ausreise nach Israel – wofür bereits Zahlungen im Gegenzug zur Visa-Erteilung im Gange waren, in jenen Jahren vorrangig in Form von Gütern, und es bereits, auch angesichts der antisemitischen Stimmung im Land, zu einem massiven Ausreisebestreben gekommen war – und jener in die Bundesrepublik Deutschland sowie in andere Staaten vorgeschlagen. Wie bei den offiziellen Dokumenten der RKP generell, stellt auch das hier vorgestellte die Spitze eines Eisbergs dar.


Der Kontext

In den 1950er Jahren fanden Verhandlungen im Hinblick auf eine Vereinbarung in der Frage der Familienzusammenführung von Deutschen aus Rumänien am Rande von Wirtschaftsgesprächen statt und wurden vom Roten Kreuz geführt. Eine detaillierte Schilderung diesbezüglich bringt Laura Gheorghiu anhand der Urkunden aus dem Rumänischen Außenministerium in ihrem Buch „Comunitatea disparută“ (2015). In der Einleitung zu der 2011 erschienenen Quellenedition „Acțiunea ‚Recuperarea’. Securitatea și emigrarea germanilor din România (1962-1989)“ gehen Florian Banu und Florica Dobre anhand der im Archiv des CNSAS (Nationalrat für die Erforschung der Unterlagen der Securitate) aufbewahrten Dokumente insbesondere auf die Verhandlungen zur Regelung der finanziellen Aspekte als Gegenleistung für das Erteilen der Ausreiseerlaubnis ein. 

In von mir im Staatsarchiv eingesehenen Urkunden wird der Ausreisewille von Rumäniendeutschen erstmals 1951 im Stenogramm der Sitzung mit den „demokratischen Komitees der mitwohnenden Nationalitäten“ erwähnt. Im Falle der Rumäniendeutschen war dies das Antifaschistische Deutsche Komitee, dessen von der KP festgelegte Hauptaufgabe war damals jedoch der „Kampf gegen den Nationalismus und Chauvinismus beziehungsweise das Bekämpfen der ‚deutschen Einheit’“ (d. h. des Zusammenhalts in den Gemeinschaften), während die Hauptaufgabe des Demokratischen Jüdischen Komitees im „Kampf gegen den Zionismus“ und die Ausreise nach Israel bestand.

In den im Zuge der Rehabilitierung der deutschen Minderheit in der ersten Hälfte der 1950er Jahre ausgearbeiteten Parteidokumente wurde auf das Problem der infolge des Krieges getrennten Familien hingewiesen. Im Juni 1955 kam es zur Verabschiedung des Dekrets 253, das eine Rückkehr ins Land, ohne Strafverfolgungen zu erwarten, ermöglichte. Das Dekret wurde auch in späteren Jahren von Ceaușescu in offiziellen Gesprächen stets dahingehend angeführt, dass Rumänien die Familienzusammenführung befürworte, die in beide Richtungen zu erfolgen habe. Mitte der 1950er Jahre begannen die damals gegründeten Landsmannschaften der Banater Schwaben und Siebenbürger Sachsen auf die bundesdeutschen Politiker Druck auszuüben, sich für die Ausreise der in Rumänien verbliebenen Familienmitglieder und möglichst auch der gesamten Gemeinschaften einzusetzen. Die Anwälte Ewald Garlepp und Henry Jakober (letztgenannter vor allem für jüdische Familien) erwirkten die Ausreise von Einzelpersonen und Familien durch Zahlen von Ablösesummen. Die Ausreise von Sachsen und Schwaben war in Gang gekommen.


Die Richtlinien


Eingegangen wird im Folgenden auf Unterlagen aus Dossier 15/1958 im Fond ZK der RKP, Abteilung Kanzlei. Da ist zunächst das Protokoll der Politbüro-Sitzung des ZK der RKP vom 31. Mai 1958 abgeheftet, dessen Punkt 5 auf der Tagesordnung „Betreffend die Ansuchen um endgültige Ausreise aus der RVR einiger Bürger und Repatriierungsgesuche“ lautet. Geleitet wurde die Sitzung von KP-Generalsekretär Gheorghe Gheorghiu-Dej. Nicht erhalten ist leider das Stenogramm der Diskussion, in der Akte befinden sind jedoch die von der „Direktion Angelegenheiten“ des ZK (Direcția treburilor CC al PMR, ab den 1960ern Kanzlei des ZK) erarbeiteten Unterlagen zum Problem.

Laut dem von Gheorghiu-Dej unterzeichneten und mit dem 4. Juni 1958 datierten Protokoll der Sitzung vereinbarte das Politbüro in dieser Frage folgende sechs Punkte:

„1. Die (von der Direktion Angelegenheiten des ZK ausgearbeiteten) Vorschläge betreffend die endgültige Ausreise von Bürgern werden genehmigt, außer im Fall von Bürgern, deren Ausreise der Sicherheit des Staates schadet.

2. Die Ausreiseanträge sollen von den zuständigen Behörden stufenweise genehmigt werden, um nicht den Eindruck einer Ausreisekampagne zu vermitteln. Mit der Ausreisegenehmigung sollen auch die Unterlagen ausgestellt werden, die den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft und jedwelche Ansprüche auf ihre materiellen und immateriellen Güter darstellen, die im Land bleiben.

3. Was die Ausreise jener angeht, die eine Familienzusammenführung in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR beabsichtigen, so soll eine Gegenseitigkeit mit den jeweiligen Staaten zugelassen sein, da es Personen gibt, die zwecks Familienzusammenführung nach Rumänien kommen möchten.
Die in die BRD erteilten Ausreisegenehmigungen sollen im Hinblick auf die Normalisierung unserer Beziehungen zur BRD verwendet werden. (Rumänien war bemüht, diplomatische Beziehungen zur BRD aufzunehmen.)

4. Die Rückkehr jener Bürger, die auf die rumänische Staatsbürgerschaft verzichtet haben und in ein anderes Land ausgereist sind, soll künftig nicht mehr erlaubt werden.

5. Es sollen Maßnahmen getroffen werden, um Personen, die die endgültige Ausreise beantragt haben, aus der RKP und VKJ (Verband Kommunistischer Jugend) auszuschließen und aus Verantwortungsämtern zu entlassen.

6. Was die Bürger angeht, die eine Repatriierung beantragt haben, so soll jedes Gesuch einzeln geprüft und die Genehmigung je nach Fall erteilt werden.“

Diese Punkte des Protokolls wurden, mit den Stempeln „Streng geheim“ und „wird nicht vervielfältigt“ versehen, an Innenminister Alexandru Dr˛ghici, Außenminister Avram Bunaciu, Ghizela Vass, die Leiterin der Abteilung internationale Beziehungen der RKP, und Alexandru Moghioro{, Mitglied im Politbüro des ZK aber auch stellvertretender Ministerpräsident, gesandt. Punkt 5 des Protokolls (über das Entfernen jener, die den Ausreiseantrag gestellt haben, aus der KP, der VKJ sowie aus Verantwortungsposten) ging an die Ersten Sekretäre der Regionalparteikomitees.


Die Lage


In der Ausarbeitung der Kanzlei des ZK heißt es, der Miliz lägen 36.816 Ausreiseanträge und 1603 Repatriierungsgesuche vor. Allein in den ersten Monaten des Jahres hätten 13.228 Personen Ausreiseanträge eingereicht, weitere 9000 Bürger, die eine Ausreise nach Israel beantragen wollten, haben keine Papiere zur Antragsstellung erhalten. Der beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, dass die meisten Ansuchen – 26.302 – für die endgültige Ausreise nach Israel vorliegen, gefolgt von der BRD – 8426 Personen – und weitere 2088 Ansuchen nach Österreich, die USA, Kanada und andere Staaten. Seit Anfang des Jahres waren 1919 Ausreisen genehmigt worden, und zwar 555 in die BRD, 55 nach Österreich und 321 nach Israel, Repatriierungen waren 67 aus sozialistischen und 13 aus kapitalistischen Ländern genehmigt worden. Repatriierungsgesuche nach Rumänien lagen aus insgesamt 25 Staaten vor, die meisten aus Israel (953), gefolgt von Österreich (204) und der BRD (164), doch wollten auch Personen aus Jugoslawien (31), der UdSSR (25) oder Ungarn (23) nach Rumänien zurückkommen.

Da der Bearbeitung der Papiere und Erteilung der Ausreise- bzw- Einreisegenehmigungen nur schleppend nachgekommen wird, herrsche Unzufriedenheit bei den Antragstellern, so die Kanzlei weiter. Aus diesem Grund habe die Staats- und Parteiführung Tausende Denkschriften oder Reklamationen erhalten und die „reaktionären Kreise“ im Ausland verwenden diese Situation in ihrer Propaganda gegen Rumänien. Die Analyse der Anträge auf Familienzusammenführung habe ergeben, dass manche der Ansuchen berechtigt seien, bei den meisten Ausreiseanträgen nach Israel handele es sich jedoch um ehemalige Händler und „Geschäftemacher“, die mit ihrer Lage unzufrieden sind. Ihre Gegenwart im Land trage zu einer dem Regime feindlichen Stimmung bei, ihr Verbleiben im Land habe wenig Sinn. Nach Ansicht der Verfasser der Unterlage müsse im Falle der Ausreise nach Israel anders verfahren werden als bei den Ausreisen in die BRD sowie die anderen Staaten. Da es sich jedoch um eine „Staatsangelegenheit“ handele, müsse das Problem von Grund auf gelöst werden. Zu den Empfehlungen gehört ferner, die Ausreise zeitlich und auf Regionen bzw. Ortschaften gestaffelt durchzuführen – um den Eindruck einer Ausreisewelle zu vermeiden.

Anhang 2 zu der Ausarbeitung umfasst eine Übersicht der Ausreiseanträge in die Bundesrepublik Deutschland. Die meisten der insgesamt 8426 Anträge waren in der Region Temeswar gestellt worden – 4468 – gefolgt von der Region Stalin/Kronstadt – 2559. Es folgen Suceava (530), Klausenburg (in der sich Bistritz befand – 291) und die Stadt Bukarest (271). Die Antragsteller werden weiter aufgegliedert auf Geschlecht, Alterskategorien (die meisten – 2983 – sind über 55 Jahre alt) und politische Zugehörigkeit (24 Partei-, 128 VKJ-Mitglieder, der Rest parteilos). Interessant ist die Kategorisierung nach Beschäftigung: 2109 Arbeiter, 324 LPG-Bauern, 727 selbstständige Bauern, 33 Intellektuelle, 1427 minderjährige Kinder aber 3359 Beschäftigungslose, d. h. Personen, die ihrer politischen Vergangenheit oder Zugehörigkeit zur „Ausbeuterklasse“ wegen keine Anstellung erhielten. Beantragt haben die meisten die Zusammenführung zu den Kindern (2873) oder Eltern (2303), 913 zu Geschwistern und 900 zu Ehepartnern. Anhang 4 beinhaltet die Prioritätskriterien, nach denen die Zusammenführung erfolgen sollte: 1. zu Ehepartnern, 2. minderjährige Kinder zu Eltern, 3. minderjährige Kinder zu großjährigen Geschwistern, sofern sie im Land weder Eltern noch großjährige Geschwister haben, 4. alte und kranke Eltern zu erwachsenen Kindern, wenn sie im Land keine anderen Kinder haben, die sie unterstützen können.

Diese Kriterien wurden auch in späteren Jahren als geltend betrachtet – und sehr oft nicht eingehalten. Wem wann die Ausreisegenehmigung erteilt wurde, hing oftmals von ganz anderen Faktoren ab. Unter der Spitze des Eisbergs entwickelte sich auch im Fall der Rumäniendeutschen aus der Familienzusammenführung eine Ausreisewelle, die Höhe der Wogen hing von Zahlungen und wirtschaftlichen Vergünstigungen ab.