Dragnea-Gesetz: Diffamierung wird zum Straftatbestand

Zivilgesellschaft wittert Maulkorb für die Presse

Bukarest (ADZ) - Im Eiltempo hat Rumäniens Senat am Mittwoch eine vor kaum zwei Wochen eingebrachte umstrittene Gesetzesinitiative von PSD-Interimschef Liviu Dragnea verabschiedet, aufgrund der Verunglimpfung bzw. „gesellschaftliche Diffamierung“ zum Straftatbestand werden.

Dem Urheber zufolge soll sein Gesetzentwurf dem „Schutz der menschlichen Würde sowie Förderung der Toleranz gegenüber ethnischen, religiösen, sexuellen u. a. Gruppen“ dienen. Da Verleumdung, Volksverhetzung und Diskriminierung allerdings längst als Straftat gelten (Strafrecht, Art. 369), befürchtet die Zivilgesellschaft, dass es sich dabei um einen neuen Versuch zur Einschränkung der Pressefreiheit handelt. So verwies das Zentrum für Unabhängigen Journalismus darauf, dass der Terminus „gesellschaftliche Diffamierung“ und seine in der Gesetzesvorlage angeführte Definition („Herabwürdigung einer Person“) viel zu vage sind, während der EU-geförderte Thinktank Expert Forum erläuterte, dass ein derart schwammiger Wortlaut „Politikern die Möglichkeit bietet, unter den Schutzmantel benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen zu schlüpfen“.

Der von den Medien auf „Dragnea-Gesetz“ getaufte Entwurf, der nun auch vom Unterhaus verabschiedet werden muss, sieht saftige Geldstrafen von bis zu 30.000 Lei wegen „gesellschaftlicher Diffamierung“ Einzelner und von bis zu 60.000 Lei im Fall ganzer Gruppen vor.