Ehe als Kernpunkt sakraler oder säkularer Beweisführung?

Geistliche Würdenträger Europas debattieren in Siebenbürgen über christliche und zivile Verantwortung in der interkonfessionellen Ehe

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Am Morgen des 8. März begrüßte im Terrassensaal der Evangelischen Akademie Neppendorf/Turni{or in Hermannstadt/Sibiu (EAS) Prof. Dr. Stefan Tobler, Dozent für Systematische Theologie und Geschäftsführer des Instituts für Ökumenische Forschung in Hermannstadt (IÖFH) vonseiten des Departements für Geschichte, Kulturerbe und Protestantische Theologie an der Lucian-Blaga-Universität Hermannstadt (ULBS), geistliche Vertreter der Römisch-Katholischen Kirche, der Orthodoxen Kirche und der Evangelischen Kirche A.B. sowie ausländische Studierende, die derzeit die Vorlesungen im Rahmen des Ökumenischen Studiensemesters an der ULBS besuchen, und Vertreter des IÖFH und der Presse zur Teilnahme an der englischsprachigen Konferenz „Inter-confessional Marriages between Orthodox and Protestant Christians“ (Interkonfessionelle Eheschließungen zwischen Christen orthodoxer und protestantischer Herkunft), die am Freitagnachmittag, dem 9. März 2018, ein offenes Ende fand, und der, laut Prof. Dr. Tobler, eine mehrjährige Planung vorangegangen war. An den zwei Tagen der Konferenz, die dank der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Europa (GEKE) unter der Schirmherrschaft des IÖFH durchgeführt werden konnte, hielten 13 Geistliche, Dozenten und Würdenträger der drei erwähnten Konfessionen Referate zu dem aktuell vieldiskutierten Thema der christlichen Mischehe. Die Konferenz war international besetzt und verzeichnete eine hohe Teilnehmerzahl, weswegen bereits am eröffnenden Vormittag zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer aufmerksam Platz am Rundtisch nahmen.

Einführend erwähnte Prof. Dr. Tobler den Wunsch des Bischofs der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich und Ex-Generalsekretärs der GEKE, Hon.-Prof. Dr. Michael Bünker, dass man in Siebenbürgen, dem Land zahlreicher unterschiedlicher Bräuche, Sitten, Sprachen und christlicher Konfessionen, in Demut und gegenseitigem Vertrauen aufeinander zugehen müsse. Wie in kaum einem anderen Gebiet auf der europäischen Landkarte sind in Siebenbürgen in- und außerhalb kirchlichen Lebens verschiedene Formen der Äußerung christlichen Glaubens simultan anzutreffen. Dass das Gesprächsthema der Mischehe nicht nur auf die kurze Dauer einer Heiratshandlung begrenzt werden kann, sondern auch gesamtkirchliche Aspekte partnerschaftlichen Lebens nach einer kirchlichen Hochzeit im ökumenisch toleranten Sinne eine große Rolle spielen, war in der Überzeugung Prof. Dr. Toblers die eigentliche Zielvorgabe der Konferenz. Man habe sich die Frage zu stellen, ob der Gesprächsgegenstand ökumenisch zusätzliche Probleme schafft oder doch eher in Richtung Befreiung drängt. Hierzu erklärte Prof. Dr. Tobler die schriftliche Aufgabe der Konferenz, geistliche Statements zu veröffentlichen, die der großzügigen GEKE als Feedback und auch als Dank für deren finanzielle Unterstützung vorgelegt werden müssen. Auch hoffe er darauf, dass möglichst viele Referenten ihre Fachvorträge dem Redaktionsteam der Schriftreihe „Review of Ecumenical Studies“ (Rezension Ökumenischer Studien, RES) zur Veröffentlichung in einer im Dezember 2018 folgenden Publikation des IÖFH bereitstellen.

Zusammenspiel von Kirche und Staat

Den ersten Vortrag hielt Prof. Dr. Ciprian Streza, Dozent für Liturgik an der Fakultät für Orthodoxe Theologie „Andrei Șaguna“ der ULBS, der einen umfassenden Rückblick über die Art und Weise bot, wie sich in zwei Jahrtausenden das geistlich-liturgische Ritual der Hochzeit zu einem der sieben eigenständigen Sakramente der Orthodoxen Kirche entwickelt hat. Prof. Dr. Streza versicherte, dass er in seinem Referat versucht habe, den dogmatischen Tonfall so weit wie möglich zu reduzieren. Jedoch sei die Orthodoxe Kirche davon überzeugt, dass das gegenseitige zivile Einverständnis der zu verheiratenden Eheleute nur ein Drittel des geistlichen Inhalts der Hochzeitsfeier darstellen könne und der Segen des zuständigen Bischofs anzufordern ist, der dem Brautpaar den Segen des Himmels zu gewähren hat. Gleichwohl räumte Prof. Dr. Streza ein, dass die Geschichte der Christenheit ein durch viele Jahrhunderte hinweg konstant positives Zusammenspiel von Kirche und Staat nicht bestätigen kann. Ein mutiges Vorantasten, das von einigen Zuhörenden mit gutgesinntem Augenzwinkern quittiert wurde. Anlässlich einer späteren Nachbesprechung wurde der zu Beginn des eröffnenden Vormittags von Prof. Dr. Streza vorsichtig angeschnittene Gedanke ausführlicher besprochen und seziert.

Am selben Vormittag lag es an Andrei Pinte, Pfarrer der Evangelischen Kirchgemeinde A. B. Bukarest, durch das Referat „Das Eheverständnis in der lutherischen Tradition“ die protestantische Richtlinie in Sachen christlicher Hochzeit zu erläutern, und man möchte davon ausgehen, dass er von der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien (EKR) nicht den Auftrag erhalten hatte, Argumentationskapital aus der patriarchalischen Sichtweise der orthodoxen Bruderkirche zu schlagen. Entgegen des englischsprachigen Rahmens der Konferenz hatte Andrei Pinte die Erlaubnis erhalten, seinen Vortrag in deutscher Sprache zu halten, stellte jedoch allen Beteiligten auf Anfrage eine englische Übersetzung seines Referats zur Verfügung. Die lutherisch-protestantische Glaubensgemeinschaft ist für die liberale Handhabung der kirchlichen Hochzeit weltweit bekannt und macht keinen Hehl daraus, dass dem gegenseitigen zivilen Einverständnis zukünftiger Ehepartner große Bedeutung zukommt, da der im Himmel regierende Gott wohlwollend all jenen seinen Segen zu schenken bereit sei, die einander in christlicher Liebe zugetan sind.

Obwohl die EKR und die Orthodoxe Kirche Rumäniens sich auf höchsten Ebenen nicht explizit gegeneinander aussprechen, birgt die theologisch variable Auslegung, vor allem aber die in beiden Kirchen unterschiedlich segnende Kompetenz des beauftragten Geistlichen ein christliches, und, wie man während der Konferenz leider feststellen musste, auch ziviles Konfliktpotenzial. Andrei Pinte sah sich mit der von einem Vertreter der Orthodoxen Kirche artikulierten Frage konfrontiert, warum die EKR sich bis dato nicht öffentlich von der gleichgeschlechtlichen Eheschließung klar distanziert habe.

In diesem Zusammenhang kann als Beispiel erwähnt werden, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) die zivile Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare durch einen rechtskräftigen Beschluss des Bundestages am 1. Oktober 2017 legitimiert hat. Dieser zivilen ehelichen Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare steht in den Reihen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) in den einzelnen Bundesländern der BRD eine von Ort zu Ort unterschiedliche Haltung gegenüber. Zum Vergleich hat in keiner der Kirchgemeinden der EKR bislang je eine gleichgeschlechtliche Ehe den Segen Gottes erhalten, laut Andrei Pinte steht jedoch vonseiten der EKR in der Öffentlichkeit Rumäniens die mögliche Erneuerung des Ehebegriffs als eine ausdrückliche Verbindung zwischen Mann und Frau noch aus. Dass das Bischofsamt der EKR diesbezüglich kein aktualisiertes Statement veröffentlicht, sollte weder von innen noch außen als eine Missachtung der Zivilverantwortung herabgewürdigt werden dürfen. Schließlich engagiert sich die EKR stark für den Erhalt eines traditionellen Kulturerbes in Form von Gotteshäusern, Kirchenburgen und Orgeln und leistet in ihrer angestammten Heimat Siebenbürgen zivile Aufbauhilfe, vor welcher kein gläubiger Christ aus politisch restriktiver Haltung die Augen verschließen darf.

In jeder Kirche Kanoniker und Freigeister

Sollte der fragende Vertreter der Orthodoxen Kirche in der unlauteren Absicht gehandelt haben, mittels Diskreditierung der liberalen Ausrichtung der EKR die Stärke des geistlichen Kanons der eigenen Konfession profilieren zu wollen, hat die Antwort von Pfarrer Andrei Pinte einen einseitig gewollten Streit souverän beigelegt, ohne von der Selbstverteidigung oder gar der Möglichkeit eines Gegenangriffs Gebrauch zu machen. Auf den frontalen Vorwurf antwortete Andrei Pinte in zutiefst christlicher Art und Weise, dass die gleichgeschlechtliche Eheschließung in dieser Konferenz nicht zur Debatte steht, und erhielt diesbezüglich stillschweigende Rückendeckung nicht nur von protestantischen Mitvertretern, sondern auch von römisch-katholischen und orthodoxen Teilnehmern.

Es muss auch die Tatsache erwähnt werden, dass das Spektrum geistlicher Gesinnungen in jeder einzelnen der drei Konfessionen die volle Bandbreite einnimmt und es in jeder Kirche Kanoniker und Freigeister zugleich gibt. Bei Beachtung des Gebots der Toleranz musste der Vortrag von Dr. Alexandru Ioniță, wissenschaftlicher Forscher am IÖFH und Studienleiter des Ökumenischen Semesters an der ULBS, zwar dezent, aber doch eindrücklich offenlegen, dass selbst in der Mehrheitskirche Rumäniens liberale Keime aus der harten Scholle schießen wollen, absichtlich aber weder gedüngt noch gewässert werden. Dr. Ioniță stellte klar, dass die verpönte Mischehe nicht ein Produkt der Neuzeit ist. Unter diesem Gesichtspunkt habe man vor allem die Aufgabe der Kindererziehung aufzufassen.

Ist Kindererziehung eine geistliche oder zivile Aufgabe? 2016 fand auf Kreta das Panorthodoxe Konzil statt, laut dem autonome Orthodoxe Kirchen einzelner Länder Europas frei entscheiden dürfen, Ehepartnern unterschiedlicher Konfessionen den Heiratssegen nur unter der Bedingung zu spenden, dass Nachkommen in streng orthodoxer Weise erzogen werden. Dr. Ioniță räumte ein, dass diese Auflage in der orthodoxen Diaspora nicht tragbar ist, da die westliche Zivilgesellschaft nicht viel auf geistliche Inputs in der Kindererziehung gibt. In Rumänien hingegen fürchtet sich die Orthodoxe Kirche noch immer davor, die Mischehe als einen Ausdruck christlicher Freiheit zu feiern. Dr. Ioniță steht einer vermehrt liberalen Haltung offen gegenüber.

Dass die Orthodoxe Kirche die Regierung Rumäniens veranlasste, gleichgeschlechtliche Eheschließung durch eine geplante Verfassungsänderung gesetzlich zu verbieten, ist gefährlicher Zündstoff für latenten Nationalismus. Wenn Staat und Mehrheitskirche diese Bestimmung gemeinsam erfolgreich durchsetzen sollten, droht Rumänien der Rückfall in die geistige Vergangenheit der Zwischenkriegszeit, als die Garde der „Legionäre“ unrühmlich von sich reden machte. Verbieten Staat und Kirche gemeinsam gleichgeschlechtliche Eheschließung, nehmen sie dadurch nicht heterogen lebenden Staatsbürgern jede restliche Spur von sozialer Würde. Rechnet man noch die restriktive Auflage betreffend Kindererziehung hinzu, gleicht die geistliche Struktur der Orthodoxen Kirche einer zivilen Behörde, die sich dem Vorwurf des populistischen Rechtsradikalismus nicht entziehen kann.

In Rumänien richten sich orthodox-protestantische Mischehen zwecks Hochzeit an die Evangelische Kirche, die keine restriktiven zivilen Auflagen stellt. Und doch entspricht ein unterschwelliges Detail traurigerweise noch immer der Realität, nämlich jenes, dass einige wenige evangelische Siebenbürger Sachsen gerne vergangenen Jahrzehnten nachtrauern, als es sich einfach in der Enklave leben ließ. Die Gruppe der Evangelischen und ethnisch Deutschen ist in Rumänien stark geschrumpft, doch glauben Einzelne, dass junge evangelische Gemeindemitglieder nach wie vor dieselbe unverminderte elitäre Sozialbürde zu tragen haben. In der Orthodoxen Kirche wird die Mischehe von der geistlichen Führung, in der EKR gerne von konservativen Gemeindegliedern stigmatisiert. Welche Kirche ist in Siebenbürgen und Rumänien bereit, heterogene Mischehen rest- und vorbehaltlos willkommen zu heißen?

Nichts Persönlicheres als die Beziehung zu Gott

Dass sich an der homogenen Eheschließung die Gemüter erhitzen, kann man verstehen, schließlich scheint die Gesellschaft in Rumänien größtenteils für derartige Fragestellungen noch nicht reif. Anstatt das Thema zu verbrennen und die Asche in alle Winde zu verstreuen, müsste man es konservieren und für die europäische Zukunft des Vaterlandes aufheben. Ziviles Misstrauen eingestehen, es aufarbeiten und gemeinsam an christlichem Vertrauen arbeiten, das allerdings ist Aufgabe der Gegenwart. Diejenige Kirche, die eine gesellschaftliche Veränderung verhindern möchte, wird über kurz oder lang ohne Kirchenglieder dastehen. Alexia Tob², studierte Theologin und pädagogische Leiterin des Ernst-Weisenfeld-Schülerheims Hermannstadt der EKR, entstammt selbst einer christlichen Mischehe und sprach es aus: Kirche, in der die Gängelung der Zivilgesellschaft betrieben wird, beraubt sich über kurz oder lang der eigenen Lebensgrundlage. Für einen Menschen gibt es nichts Persönlicheres als die Beziehung zu Gott. Diese Beziehung für zivile Zwecke missbrauchen zu wollen, ist eine Unbotmäßigkeit aller Kirchen, die aus christlichem Glauben weltliches Kapital schlagen wollen.
Auf der Konferenz zum Thema Mischehen waren auch Vorträge folgender Geistlicher und kirchlicher Würdenträger zu hören: Gianandrea Di Donna (Italien), Pál Diószegi Szabó (Ungarn), Răzvan Perșa, Alexandru Marius Crișan (Rumänien), Ștefan Cosoroabă (Deutschland/Rumänien), Pekka Metsö (Finnland), Mihailo Smiljanic (Serbien), Martin Illert (Deutschland), Hans Bruno Fröhlich und Radu Gârbacea (Rumänien).