Endlich überschaubare Rechtslage

Kronstadt – Mit der Unterzeichnung des Überführungsdekretes für das Grundstück, auf welchem sich die Start- und Landebahn des zukünftigen Internationalen Flugplatzes Kronstadt/Braşov befindet, wurde eine klare Rechtslage geschaffen. Das Dekret, welches vom Parlament befürwortet wurde, ist von Staatspräsident Klaus Johannis diese Woche unterzeichnet worden. Es sieht die Übergabe/Übernahme des Grundstückes innerhalb von 30 Tagen vor und zwar von dem Nationalen Forschungsinstitut für Kartoffel- und Zuckerrübenanbau in das öffentliche Eigentum des Kreises Kronstadt, mit der Auflage, darauf den Flughafen zu bauen. Für den Bau der Anlagen sieht das Gesetz eine Frist von 10 Jahren vor.     
Ein anderer Artikel des Dekretes sieht vor, dass nach Fertigstellung des Flughafen und vor dessen Inbetriebnahme die gesamte Fläche des Flughafens in öffentlichen Besitz des Staates übergehen wird. Als nächsten Schritt wird nach der Übernahme erwartet, dass der Kreisrat über den mit dem Bau der Anlagen beauftragten Gesellschaft die Ausschreibungen für das Terminalgebäude, den Wartungsbereich und den Kontrollturm einleitet.