Erklärungen bis zum 1. November einreichen

Der Hermannstädter Stadtrat hat das Regelwerk zur Sondergebühr für die Müllabfuhr angenommen

Hermannstadt – Das Regelwerk zur Einführung und Verwaltung der neuen Sondergebühr für die Müllabfuhr in der Stadt Hermannstadt/Sibiu hat der Stadtrat in seiner ordentlichen Sitzung von vergangenem Donnerstag angenommen. Infolgedessen werden die Hermannstädter die Gebühr für die Sammlung und den Transport der Abfälle  aus den Wohnungen und Häusern sowie den Räumen, die für andere Zwecke genutzt werden, direkt an das Hermannstädter Bürgermeisteramt abführen. Die neue Gebühr ersetzt diejenige, die bisher an die Müllabfuhrfirmen bezahlt wurde, mit welchen die Eigentümer Verträge geschlossen hatten – S.C. Schuster & Co. Ecologic oder S.C. Getesib S.A. Damit die Steuerdirektion die Gebühr berechnen kann, die jedem Haushalt zukommt, sind alle Hermannstädter (Privat- und Rechtspersonen) verpflichtet, das ausgefüllte Erklärungsformular bis zum 1. November einzureichen. Ab diesem Datum wird die Gewinnerin des Zuschlags im Rahmen des neuen Abfallmanagementvertrages, S.C. Soma S.R.L. Bac˛u, die Sammlung und den Transport der Haushaltsabfälle übernehmen.

Die Erklärungen werden wie folgt eingereicht:

Die Privatpersonen, die Immobilien besitzen, welche für Wohnungszwecke verwendet werden, füllen das Formular 1 aus, für jede Immobilie, die sich in ihrem Besitz befindet, unabhängig davon, wer sie bewohnt.
Wenn der Eigentümer, der eine Privatperson ist, seine Räume an eine Rechtsperson vermietet und diese nicht zu Wohnzwecken verwendet werden, reicht er das Formular 2 ein und bezahlt ebenfalls die Gebühr. Zusätzlich wird auch das Formular 4 für jede Rechtsperson ausgefüllt, welche die Immobilie oder Teile hiervon angemietet hat.
Befindet sich das Objekt im Eigentum einer Rechtsperson und dient es als Mietwohnung für eine Privat- oder Rechtsperson, reicht der Eigentümer die Erklärung 3 ein.
Die Rechtspersonen (Immobilieneigentümer, deren Sitze oder Betriebsstandorte sich in Immobilien befinden, die von anderen Rechtspersonen angemietet wurden) werden das Formular 4 für jede Immobilie getrennt ausfüllen, damit die Sondergebühr für den Sitz und alle bestehenden Betriebsstellen berechnet werden kann.

Wenn sich eine Wohnung im Besitz des Staates oder der Stadt Hermannstadt befindet, und sie von Privatpersonen bewohnt wird, reichen die Mieter die Erklärung im Anhang 1 ein.
Im Fall der vorübergehend bewohnten Immobilien (Ferienhäuser etc.), die nicht als Wohnsitz genutzt werden, reicht der Eigentümer die Erklärung ein, die Gebühr wird für eine einzige Person berechnet.
Die Formulare sind ab kommendem Montag beim Bürgerinfozentrum im Rathaus am Großen Ring/Piața Mare, Zimmer 10, 18, 20 und den Schaltern der Steuerdirektion im selben Gebäude sowie an den Schaltern des alten Rathauses in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 1-3 erhältlich. Seit dem gestrigen Freitag sind die Formulare in elektronischem Format bei der Internetadresse www.sibiu.ro/index.php/primaria/formulare herunterzuladen.

Was passiert, wenn Sie die Erklärung nicht einreichen:
Sollte eine Privatperson die Erklärung nicht einreichen, wird die Gebühr von Rechtswegen festgesetzt, wobei jeweils vier Personen für jede Wohnung geschätzt werden. Reicht eine Rechtsperson die Erklärung nicht ein, wird die Gebühr ebenfalls von Rechts wegen festgesetzt, berechnet werden dabei 12 Tonnen Abfall pro Jahr.
Nach Eingabe der Erklärungen berechnet die Steuerdirektion die zu entrichtende Gebühr und stellt Festsetzungsbescheide aus, welche den Eigentümern auf dem Postweg zugestellt werden. Privatpersonen bezahlen infolge der Festsetzung 9,23 Lei pro Person und Monat, Rechtspersonen bezahlen 372 Lei pro Tonne Abfall. Die Gebühr wird ab dem 1. November berechnet und kann an den Schaltern des Bürgermeisteramtes oder online entrichtet werden. Weil heuer die Sondergebühr eingeführt wird, können die Gebühren für November und Dezember ausnahmsweise bis zum 15. Dezember entrichtet werden. In den Folgejahren wird die Sondergebühr jeweils am 15. der Monate Januar, April, Juli und Oktober fällig.