Erlassen von Verordnungen mit Einschränkungen

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem der Senat zu Wochenbeginn das Gesetz über die Ermächtigung der Regierung, während der Parlamentsferien Verordnungen zu erlassen, als Ganzes abgewiesen hatte, hat die federführende Abgeordnetenkammer anders entschieden. Der Rechtsausschuss hatte aus dem Entwurf sämtliche Kapitel entfernt, die sich auf Justiz, Kultur, Verwaltung des Staatsvermögens bezogen. Hingegen hat das Plenum die Regierung ermächtigt, Verordnungen in den Bereichen Haushaltsumschichtung 2016 und Verwaltung der europäischen Fonds zu erlassen. Ebenso können Maßnahmen im Transport, der Umorganisation der Straßenbaubehörde CNADNR und in einigen medizinischen Bereichen beschlossen werden.