Europaparlament fordert Schutz nationaler Minderheiten

Minderheitenfragen haben auf der Agenda der EU bisher keinen hohen Stellenwert

Das Europäische Parlament in Straßburg hat einen Entschließungsantrag zum Schutz und zur Nichtdiskriminierung von Minderheiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angenommen. Darin halten die Parlamentarier ausdrücklich fest, dass die Bekämpfung der Diskriminierung autochthoner, nationaler und sprachlicher Minderheiten nicht nur eine einzelstaatliche, sondern auch eine europäische Verantwortung ist. Darüber hinaus komme der Europäischen Union die Verantwortung zu, die Rechte von Minderheiten zu schützen und zu fördern. Die Mitgliedstaaten werden vom Europaparlament aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Rechtssysteme es nicht zulassen, dass Angehörige von Minderheiten diskriminiert werden. Auch stellt das Parlament fest, dass es der Europäischen Union an wirksamen Instrumenten fehlt, um die Achtung der Minderheitenrechte zu überwachen. Das zeigt beispielsweise die Unterdrückung der Pomaken und Türken in Griechenland, aber auch die Missachtung der Minderheiten- und Regionalsprachen in Frankreich.

Ein spezielles Minderheitenrecht der Europäischen Union in Bezug auf nationale Minderheiten ist bisher noch nicht entwickelt worden. Lediglich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet Diskriminierungen auf Grund der Sprache oder der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit und verpflichtet zur Achtung der Kulturen, Religionen und Sprachen. Angelegenheiten von Minderheiten werden zwar in einigen Rechtsakten explizit genannt, doch auf das Prinzip des Minderheitenschutzes konnte sich die Europäische Union bisher nicht verständigen. Das Minderheitenrecht wird bisher von den Staaten selbst geregelt, oder auch nicht, wie das Beispiel Rumänien zeigt. Ein Minderheitenschutzgesetz wurde in Bukarest bis heute nicht unterzeichnet. Darüber hinaus verweist die Europäische Union auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die beiden wichtigsten internationalen Vertragswerke, die allerdings noch nicht von allen EU-Staaten umgesetzt wurden. Die Resolution des Europäischen Parlaments stellt dementsprechend fest, „dass Minderheitenfragen auf der Agenda der EU keinen ausreichend hohen Stellenwert haben.“

Explizit erwähnt werden in der Resolution auch die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen. Dabei müsse die Europäische Kommission dafür Sorge tragen, „dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie über die Freizügigkeit korrekt umsetzen und dabei u. a. durchweg die Bestimmungen im Zusammenhang mit Familienangehörigen achten sowie Diskriminierung aus jeglichem Grund untersagen.“ Die Resolution bezieht sich dabei auf die Europäische Freizügigkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2004, die allen Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums das Recht einräumt, in jedem anderen Mitgliedsstaat zu leben und zu arbeiten. Hintergrund ist ein Streit über die Anerkennung von homosexuellen Paaren in Rumänien. Der Rumäne Adrian Coman und sein amerikanischer Ehemann Robert Clabourn Hamilton klagen derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Rumänien. 2013 verweigerte Rumänien dem US-Bürger Hamilton eine Aufenthaltsgenehmigung, obwohl er mit einem EU-Bürger verheiratet ist. EU-Generalanwalt Melchior Wathelet argumentierte Mitte Januar, dass Rumänien mit der Nichtanerkennung gegen das Grundrecht der Freizügigkeit für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen verstößt.