Evakuierungen und Zwangsdomizil

Anmerkungen zu der vor 60 Jahren praktizierten Repressionsmaßnahme des kommunistischen Regimes

Unter den Rumäniendeutschen ist die Deportation in die Bărăgan-Steppe von 1951 sowie das Umsiedeln und Verordnen von Zwangsdomizil einer Gruppe Personen aus mehreren Orten im Burzenland im Jahre 1952 als Repressionsmaßnahme des kommunistischen Regimes bekannt. An Letzteres hat Christof Hannak, einer der Betroffenen, aus Anlass der 60 Jahre seit der Jährung, kürzlich in einem Beitrag in der „Siebenbürgischen Zeitung“ erinnert. Diese Zwangsumsiedlungen innerhalb der Landesgrenze gehörten zum weiten Spektrum der Disziplinierungsmaßnahmen sowie sozialen Umgestaltungsbemühen, mittels derer das Regime seine Herrschaft zu festigen und bewahren versuchte. Für die Betroffenen bedeuteten sie einen tiefen Einschnitt in die Existenz und Laufbahn – und waren dennoch, verglichen mit den willkürlichen Verhaftungen und/oder Exterminierungen im Gefängnis oder in Arbeitslagern ein weniger lebensbedrohliches Vorgehen. Getroffen wurden sie, wie es der „strikt geheime“ Plan beinhaltete, gegen jene „Kategorien Bürger zusammen mit ihren Familien (mit denen sie in demselben Haus leben)“, bei denen nicht genügend „Beweise“ vorlagen, um sie zu verhaften und vor Gericht oder in Arbeitskolonien zu schicken. Die 14 Seiten umfassende Urkunde (im Historischen Zentralen Archiv in Bukarest im Fonds des Zentralkomitees der RKP, Abteilung Verwaltungspolitik in Dossier 60/1952 aufbewahrt) ist mit handschriftlichen Notizen des damaligen RKP-Sekretärs Gheorghe Gheorghiu-Dej versehen. Das Dokument beinhaltet den genauen Ablaufplan der Evakuierungen und was mit den zurückgelassenen Gütern zu geschehen hat: Sie sollten von den Delegierten des Volksrates übernommen werden.

Im Folgenden einige weniger bekannte Informationen über die „Dislozierung aus dichtbevölkerten Zentren von Personen, die dem Aufbau des Sozialismus in der Rumänischen Volksrepublik schaden“, wie die Aktionen betitelt wurden, zu denen auch jene im Burzenland gehört hat. Enthalten sind sie zu großen Teilen in dem gut dokumentierten Buch der Bukarester Historikerin Nicoleta Ionescu-Gură „Dimensiunea represiunii din România în regimul comunist. Dislocări de persoane şi fixări de domiciliu obligatoriu“ (Die Dimension der Repression im kommunistischen Regime. Dislozierungen von Personen und Festlegen von Zwangsaufenthalt), das 2010 erschienen ist.

Der gesetzliche Rahmen

Ionescu-Gură listet die gesetzlichen Regelungen auf, die oftmals nach Durchführung der Maßnahme erlassen wurden, um das Vorgehen zu legitimieren. Das Zwangsumsiedeln von „den Sozialismusaufbau schädigenden Personen“ erfolgte zunächst auf Grund von Ministerratserlass (HCM) Nr. 1154 vom 26. Oktober 1950. Dieser legte die „dichtbevölkerten Zentren“ fest, aus denen Personen, die ihren Aufenthalt dort nicht rechtfertigen können, evakuiert werden durften und andernorts Zwangsdomizil erhielten. Im Klartext handelte es sich um Personen, die der ehemaligen „Ausbeuterklasse“ angehört hatten oder deren Familienmitglieder, die wegen der „ungesunden“ sozialen Herkunft oder weil sie aus politischen Gründen im Gefängnis gesessen hatten, niemand mehr beschäftigen durfte. Durch Ministerratserlass Nr. 344 vom 15. März 1951 wurde Artikel 6 des ursprünglichen Erlasses dahingehend novelliert, das ein Umsiedeln von Personen aus jedwelcher Ortschaft ermöglichte. Durch Artikel 1 des Ministerratserlasses Nr. 326 vom 27. August 1951 wurde die Verschleppung in den Bărăgan nachträglich legalisiert, da er das Bilden von Bevölkerungszentren in Folge von Umsiedlungen aus anderen Gegenden genehmigte, um die für die Landarbeit in den Regionen Ialomiţa und Galatz notwendige Arbeitskraft zu sichern. Per Ministerratserlass Nr. 1554 vom 22. August 1952 wurde das Verordnen eines Zwangsdomizils und verpflichtenden Arbeitsplatzes in von der Regierung festgelegten Ortschaften für „feindliche und suspekte Elemente“ legitimiert. Zu diesen „Elementen“ gehörten u. a. alle, die mal ein Eigentum besessen hatten, aber auch Angehörige von „Vaterlandsverrätern“ oder solchen, die Verwandte im Ausland hatten. Auf Grund des zuletzt genannten Erlasses wurden Kommissionen konstituiert, welche die Dossiers der zu Evakuierenden genehmigten. In den Registern der Miliz waren 1952 in Bukarest 7000 Familien mit rund 16.000 Personen und im Land 10.324 Familien mit 23.300 Mitgliedern identifiziert worden (so das oben zitierte Archiv-Dokument).

Der Beginn

Die Zwangsumsiedlungen innerhalb der Landesgrenzen haben in Rumänien im März 1949 begonnen im Zuge der „Liquidierung des Großgrundbesitzes“. Verschleppt wurden die ehemaligen Großgrundbesitzer und Verwalter von Gütern. Diese Disziplinierungsmaßnahme ist von Ceauşescu zuletzt gegen Beteiligte am Arbeiteraufstand von 1987 in Kronstadt/Braşov und die regimekritischen Brief- oder Artikelunterzeichner 1989 angewandt worden. 

Im Dezember 1951 wurden vorwiegend aus Bukarest 801 Personen, Verwandte von Ministern und Politikern der Zwischenkriegszeit, die teilweise im Gefängnis saßen, aus ihren Wohnungen evakuiert und diese beschlagnahmt. Zu den 1952 Dislozierten gehörten 935 Personen aus Mangalia, als Grund wurde zum Beispiel „ehemaliger Wirtshausbesitzer, Bessaraber, vor dem Sowjetregime geflüchtet oder „Ausbeuter“ angegeben. Sie erhielten Zwangsdomizil u. a. in den Rayons Schäßburg/Sighişoara, Kleinkopisch/Copşa Mică, Rosenau/Râşnov und Hermannstadt/Sibiu. In demselben Jahr wurden 1114 Personen aus Konstanza nach Bicaz umgesiedelt. 181 Familien mit 560 Mitgliedern mussten Giurgiu verlassen. Die Aktion war (angeblich) nötig, weil in der Grenzstadt die Brücke zur Volksrepublik Bulgarien gebaut wurde und Sondervorkehrungen für die Sicherheit des Bauvorhabens getroffen werden mussten, man aber auch für die sowjetischen Fachleute sowie die rumänischen Arbeiter und Techniker Unterkunft benötigt hat. In demselben Jahr wurden 51 Familien mit 171 Personen aus den Westkarpaten vertrieben. Dort hatten die Sowjets im Băiţa-Tal sowie an der Schwarzen Kreisch/Crişul Negru mit dem Uranium-Abbau begonnen. Dementsprechend wurden „Sicherheitsmaßnahmen“ getroffen und die Personen mit „bürgerlicher“ Vergangenheit in den Bărăgan verschleppt.

Anfang Mai 1952 fanden die in rumäniendeutschen Kreisen bekannten Evakuierungen aus den Regionen Hunedoara und Kronstadt (damals Stalin) statt. Dokumentiert hat Christof Hannak sie in dem Buch „Zwangsaufenthalt mit Demütigungen“ (2006 bei aldus und AKSL erschienen). Nach deren Durchführung wurden 1200 Zimmer frei, die den Arbeitern der „Brainer Bella“- und „6 Martie Tohan“-Werke hätten zur Verfügung gestellt werden sollen, in die jedoch die an der Evakuierung beteiligten Milizleute einzogen, zitiert die Autorin des oben genannten Buches aus einer Urkunde im Archiv des CNSAS (S. 157). Mit rund 9000 Personen liegt das Jahr 1952 an zweiter Stelle nach 1951 (mit ca. 44.000 Umgesiedelten in den Bărăgan) in der Statistik der Securitate, was die Anzahl der Evakuierten in den Jahren 1949-1966 angeht. 

Benötigte Arbeitskräfte

Der RKP-Sekretär Gheorghe Gheorghiu-Dej informierte das Politbüro des Zentralkomitees erst am 24. Februar 1953 über den im Vorjahr von der Securitate ausgearbeiteten Plan, „ehemalige Großgrundbesitzer, Industrielle, Bankiers, Häuserbesitzer, Würdenträger des bürgerlich-gutsherrlichen Regimes oder Familienangehörige von Verrätern, die das Land verlassen haben, usw.“, in Orte und Landesteile umzusiedeln, wo Arbeitskräfte benötigt wurden. Mit dessen Umsetzung war längst begonnen worden. Zu entstehenden Industriebetrieben in der Holz-, Bau- und Keramikindustrie gehörten auch Einheiten in Hermannstadt, Lugoj, Klausenburg/Cluj, Schäßburg oder Sathmar/Satu Mare. Im Jahr 1953 sind laut Statistik der Securitate „nur“ 890 Personen, 1954 „nur“ 498 Personen und von Jahr zu Jahr weniger Personen zwangsumgesiedelt worden. Insgesamt sollen es bis 1968 knapp über 13.000 Menschen gewesen sein. Die Zahl ist vermutlich stark untertrieben.

Die Dislozierung aus Städten von Personen, die dem neuen Regime nicht geheuer waren, hatte die Rumänische KP von den Sowjets übernommen und sie wurde in allen unter Sowjeteinfluss geratenen Staaten praktiziert. Diese „Elemente“ sollten aus Städten in Ortschaften gebracht werden, wo sie leichter überwacht und kontrolliert und durch Arbeit umerzogen werden können, lautete die ideologische Motivation. Ein willkommener und mitbedachter Nebeneffekt war das Freiwerden von Wohnraum, der zu jener Zeit ohnehin knapp war. Die Mitglieder des neuen Machtapparates konnten dadurch zu Wohnungen gelangen, die ihrem neuerworbenen Status vermeintlich entsprachen.