Ex-Folterknecht Vişinescu zu 20 Jahren Haft verurteilt

Erstinstanzliches Urteil noch nicht rechtskräftig

Bukarest (ADZ) – Der frühere Leiter der Haftvollzugsanstalt Râmnicu Sărat, Alexandru Vişinescu, ist wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Berufungsgerichts Bukarest gegen den 90-Jährigen, der zwischen 1956 und 1963 den Tod von mindestens 12 politischen Häftlingen verschuldet hat, gilt als historisch, da es das erste gegen einen kommunistischen Folterknecht gefällte ist.

Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verurteilte kann dagegen Rechtsmittel einlegen. Vor dem Urteilsspruch hatte die Generalstaatsanwaltschaft aufgezeigt, von einer Forderung nach „lebenslänglich“ wegen seines hohen Alters abgesehen zu haben. Die Gerichtsinstanz verdonnerte Vişinescu, der seine Unschuld stets beteuert hatte, außerdem zu Entschädigungen in Höhe von 300.000 Euro, die er gemeinsam mit dem Justiz- und Finanzministerium – als Nachfolger der früheren kommunistischen Institutionen – zahlen muss, ließ sein Vermögen beschlagnahmen und ihm seine militärischen Grade entziehen.

Zu Vişinescus Opfern gehören u. a. der Gründer der Bauernpartei PNŢ und frühere Minister Ion Mihalache. Reue zeigte der Folterknecht, der dem Urteilsspruch am Freitag fernblieb, im Übrigen nie; zudem schien er trotz seines Alters nichts von seiner Aggressivität eingebüßt zu haben, da er während des Prozesses öfters mit der Faust auf die ihn belagernden Reporter losging.