Festnahmen nach mutmaßlichem Mord in Mediasch

Diskussionen um Aufhebung des Kompensationsgesetzes für Gewaltverbrecher

Nach dem Besuch einer Diskothek in Mediasch soll ein 30-jähriger Mann einen jungen Erwachsenen getötet haben. Wie die Staatsanwaltschaft Hermannstadt/Sibiu am Montag mitteilte, wurde die Kriminalpolizei der Direktion Hermannstadt in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag davon verständigt, dass im Mediascher Krankenhaus ein Mann aufgrund von Gewalteinwirkungen verstorben sei. Der mutmaßliche Täter wurde am Sonntag nahe Blasendorf/Blaj festgenommen.

Ion Veștemean, erster Staatsanwalt am Gericht in Hermannstadt, erklärte in einer Pressemitteilung am Montag, dass am Sonntagmorgen gegen 00.40 Uhr drei Männer den Serabeva-Club am Mediascher Freibad betreten haben. Um 1.05 Uhr kam dann eine Gruppe von 10 Männern in die Diskothek, die umgehend den Tisch der ersten Gruppe aufsuchte, stellte Veștemean weiter fest. Zwischen beiden Gruppen kam es sofort zu einer körperlichen Auseinandersetzung, dies zeigen die Bilder der Überwachungskamera.

Die Bilder zeigen auch, dass die kleinere Gruppe die anderen Männer aus dem Club drängt und der Beschuldigte dabei mit einem Messer bewaffnet ist. Die Auseinandersetzung setzte sich dann auf der Straße vor der Diskothek fort. Auf Bildern einer weiteren Überwachungskamera ist zu erkennen, dass dem auf dem Boden liegenden jungen Erwachsenen ein Messer an den Kopf gehalten wird, während ein zweiter Mann ihm mehrmals gegen den Kopf tritt. Gleichzeitig zu den Schlägen sticht der Beschuldigte R. M. der am Boden liegenden Person mehrmals in die unteren Gliedmaßen. Nachdem die beiden Männer von ihrem Opfer ablassen, schlägt und tritt der dritte Mann der Gruppe auf den 25-Jährigen ein, der wenige Minuten später im Mediascher Krankenhaus verstirbt.

Wie Ion Veștemean weiter mitteilte, wurden gegen zwei Personen strafrechtliche Ermittlungen wegen Mordes eingeleitet. Gegen die dritte Person wird wegen begangener Straftaten und anderer Gewalttaten ermittelt. Alle drei Personen wurden für 30 Tage in Untersuchungshaft genommen.

Das Landgericht Alba teilte schon am Sonntag mit, dass R. M. bereits 2010 zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes, 12,5 Jahren wegen versuchten besonders schweren Mordes und vier Jahren wegen Raubes verurteilt wurde. Entsprechend der Gesetzgebung wurde die schwerste Strafe endgültig vollstreckt. Im Jahr 2011, während der Mann im Gefängnis von Straßburg am Mieresch/Aiud einsaß, beantragte er eine Zusammenlegung der Strafen. Dieser Antrag wurde akzeptiert und R. M. schließlich mit einer 13-jährigen Gefängnisstrafe belegt.

Wie das Gericht weiter mitteilte, wurden dem Mann, durch das Gericht in Deva, 408 Tage Haft aufgrund des Kompensationsgesetzes (Gesetz 169/2017) und weitere 96 Tage aufgrund seiner im Gefängnis geleisteten Arbeit erlassen. In einer Mitteilung wies die Organisation „Stimme für Demokratie und Gerechtigkeit“ (Asociația Voci pentru Democrație și Justiție – VeDem Just) auf die steigende Zahl von Gewaltverbrechen in Rumänien hin, die durch vorzeitig aus dem Gefängnis entlassene Personen in den vergangenen Monaten begangen wurden. Dazu führte „VeDem Just“ die Überfälle auf eine junge Frau in Karlsburg/Alba Iulia, zwei Jugendliche in Konstanza bzw. Jassy/Iași sowie einen Barmann in Temeswar/Timișoara an. Gründungsmitglied der Denkfabrik ist u. a. Cristi Danileț, früheres Mitglied des Hohen Magistraturrates (CSM).

Das erwähnte Gesetz 169/2017 besagt, dass bei Haftstrafen unter ungeeigneten Bedingungen – einer Unterbringung, die den europäischen Normen nicht entspricht – für 30 abgesessene Tage sechs weitere Tage nicht vollstreckt werden. Über 11.000 Straftäter, einschließlich Gewaltverbrecher, sind nach Angaben des Justizministeriums zwischen Oktober 2017 und November 2018 vorzeitig entlassen worden. Von diesen Personen mussten 649 wieder zurück in den Strafvollzug, 188 von ihnen begingen nach ihrer Entlassung Vergewaltigungen, Morde oder Raubüberfälle, so das Justizministerium.

Die rumänischen Gefängnisse standen in den vergangenen Jahren mehrfach in der Kritik von Menschenrechtsorganisationen. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), einer Institution des Europarates, konstatierte in einem Bericht aus dem Herbst 2016 zwar eine deutliche Verbesserung der Behandlung mutmaßlicher Straftäter in den Polizeistationen, bemängelte aber weiterhin die Praktiken im Strafvollzug. 2017 wurde Rumänien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer Grundsatzentscheidung wegen überfüllter Gefängnisse zur Zahlung von Entschädigung verurteilt. Häftlinge lebten zum Teil auf weniger als drei Quadratmetern, bemängelten die Straßburger Richter in ihrem Urteil.

„VeDem Just“ appellierte an das Parlament, ein Gesetz „zum Schutz unschuldiger Menschen“ zu verabschieden. „Die Polizei muss sofort reagieren, um die Bösewichte einzufangen. Die Staatsanwaltschaft muss die Nachweise schnell bearbeiten. Die Justiz muss die Straftäter streng bestrafen, die die Sicherheit und das Leben der Bürger gefährden.“

Der PNL-Abgeordnete Florin Roman aus dem Kreis Alba erklärte noch am Sonntagabend, dass er einen Gesetzesentwurf vorlegen wird, wonach Personen, die Gewalttaten begangen haben, nicht mehr vom Kompensationsgesetz profitieren sollen. Auch die USR hatte am Montag eine Gesetzesänderung angeregt. Justizminister Tudorel Toader erklärte, dass sich Initiatoren einer vermeintlichen Änderung der entsprechenden Gesetze über die Konsequenzen bewusst sein sollten. Toader versuchte darüber hinaus, sich vom Kompensationsgesetz zu distanzieren, da dieses auf einer Initiative der Regierung von Dacian Cioloș beruhe. Der USR-Abgeordnete Silviu Dehelean stellte dazu allerdings fest, dass der ursprüngliche Entwurf darauf abzielte, den Forderungen des EGMR nachzukommen und das Strafvollzugssystem zu modernisieren. Angenommen wurde ein „verzerrter“ Gesetzesentwurf von der PSD-ALDE-UDMR-Koalition unter Ministerpräsident Sorin Grindeanu. In der Vergangenheit wurde der damaligen Regierungskoalition vorgeworfen, mit Hilfe des Kompensationsgesetzes verurteilte Politiker aus den eigenen Reihen vorzeitig aus dem Gefängnis zu entlassen. Diesen Vorwurf erneuerte Dehelean.