Gedächtnis und Politik (III)

Platz der Deportation von Rumäniendeutschen in die Sowjetunion in der Erinnerungspolitik

1950 – 1989 in der BRD

Wenn man z. B. die Ausgaben aus den 50er und 60er Jahren der „Siebenbürgischen Zeitung“ oder der „Banater Post“ durchliest, ist man erstaunt zu sehen, dass das Interesse für die Deportation im Großen und Ganzen viel kleiner war – zumindest im Vergleich zu heute. Auf Seite eins der Januarausgabe von 1965 der „Siebenbürgischen Zeitung“ finden wir kein Wort über die Deportation. Die Verschleppung war kein Tabu, aber das Interesse dafür war eher gering. Anders gesagt: In den Identitäts- und Gedächtnisdiskursen der Landsmannschaften und auch des Hilfskomitees der ersten Nachkriegsjahrzehnte und in der von diesen gesteuerten Gedächtnispolitik hatte die Deportation nur eine untergeordnete Rolle.

Die Deportation wurde, erstens, nur als ein kleiner Teil des großen deutschen Opfernarrativs betrachtet, ein Narrativ, das in der unmittelbaren Nachkriegszeit weit verbreitet war. In einer bundesdeutschen Öffentlichkeit, die von den Erfahrungen der Sudetendeutschen oder Schlesier dominiert war, betonten die rumäniendeutschen „ethnopolitischen Unternehmer” die Schicksalsgemeinschaft mit den anderen Vertriebenen. In diesem Kontext waren z. B. die Erfahrungen der Sachsen aus Nordsiebenbürgen viel bedeutender, und sie konnten auch leichter zu einer Integration in diese Vertriebenengemeinschaft beitragen. Die Deportation wurde zwar oft erwähnt, aber eben nur erwähnt: z. B. in den Schilderungen der jüngsten sächsischen Geschichte, mit denen Heinrich Zillich, Wilhelm Bruckner, Erhard Plesch und andere ihre Vorträge bei den Heimattagen oder bei anderen ähnlichen Veranstaltungen fast immer begannen.

In solchen Texten findet man die Aufzählung der wichtigsten Ereignisse in der jüngsten sächsischen oder rumäniendeutschen Geschichte: der Zweite Weltkrieg, die Flucht aus Nordsiebenbürgen, die Deportation, der Neuanfang in der Bundesrepublik und in Österreich. Alles ohne jedwelchen Hinweis auf die Vernichtung der Juden oder auf Deutsche und Rumäniendeutsche als „Täter”. Die Deportation ist da, aber ohne einen unabhängigen Platz in dieser Geschichte zu haben, im Gegensatz zur Flucht aus Nordsiebenbürgen, die in den ersten zwei Nachkriegsjahrzehnten viel öfter ein Thema von Erinnerungsartikeln in der „Siebenbürgischen Zeitung“, im „Licht der Heimat“ oder im „Siebenbürgisch-Sächsischen Hauskalender“ ist.

Zweitens war die Deportation ein Teil des argumentativen Gerüstes zugunsten der von den Landsmannschaften unterstützten Politik der Familienzusammenführung. Artikel, die für die Familienzusammenführung plädieren, integrieren oft die Deportation in die Argumentation und stellen sie als eine Ursache der Spaltung der Familien vor. Ich zitiere zum Beispiel aus einem Artikel Hans Hartls aus dem Jahr 1953: „Als im Januar 1945 aus Siebenbürgen und dem Banat rund 70.000 Deutsche zwischen 17 und 45 Jahren in die Sowjetunion verschickt wurden, waren darunter mehr als die Hälfte Frauen und Mädchen. Viele Tausend Kinder, die bereits ihres Vaters beraubt waren, verloren durch diese Aktion auch die Mutter. Als die Überlebenden der Verschleppung aus den russischen Bergwerken entlassen wurden, rollten ihre Transporte nicht nach Rumänien zurück, sondern größtenteils nach Deutschland, weil die russischen Behörden es so wollten. Nun befinden sich in Deutschland zahllose Mütter. Was haben diese armen Frauen schon unternommen, um ihre Kinder nachkommen zu lassen! Es hat nichts genützt. Die rumänischen Behörden, die den Kindern die Ausreise verweigern, ahnen vielleicht gar nicht, welchen grausamen und sinnlosen Schmerz sie diesen Müttern und Kindern zufügen. Es sind Menschen, die nicht die geringste Schuld auf sich geladen haben; schlichte Frauen, die nie in ihrem Leben sich mit Politik oder ähnlichem befassten, die nur den einzigen Wunsch haben: endlich ihre Kinder und Angehörigen in die Arme schließen zu können.” Die Deportation wird also als Grund der gespaltenen rumäniendeutschen Community konstruiert, obwohl das von Hartl Gesagte den Realitäten nicht komplett entsprach. 

In der offiziellen landsmannschaftlichen siebenbürgisch-sächsischen Erinnerungspolitik scheint es, drittens, dass die Deportation teilweise der Kriegsgefangenschaft untergeordnet war. Die Historikerin Elke Scherstjanoi schreibt über den Begriff „Russlandheimkehrer“ im Nachkriegsdeutschland: „’Russlandheimkehrer’ war nach 1945 in Deutschland ein sehr geläufiger Begriff. (...) Gemeint sind zuvor gefangene deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, die aus sowjetischem Gewahrsam (meist auf sowjetischem Territorium) wieder entlassen wurden und in das durch Alliiertenbeschluss verkleinerte Deutschland heimkehrten. Zunächst wurden unter diesem Begriff auch jene Deutsche gefasst, die im Frühjahr 1945 als zivile Arbeitskräfte in sowjetische Lager gebracht worden waren, um Reparationsleistungen zu erbringen.“

Ich behaupte, dass das siebenbürgisch-sächsische Denkmal in Dinkelsbühl, „unseren Toten in aller Welt“ gewidmet, mit einem solchen Lektüreschlüssel entziffert werden kann. Das Mahnmal steht als eine Hinterlassenschaft für die zukünftigen Generationen und der Text auf der Gedenktafel lautet: „Wir gedenken aller Söhne und Töchter Siebenbürgens, die in der Heimat und in der Fremde der Pflicht gehorchend, kämpfend fielen, und wehrlos, auf Flüchtlingsstraßen, in Gefangenschaft und Zwangsarbeitslagern von uns gerissen wurden.“
Ursprünglich gab es auch Vorschläge, die verschiedenen Lager in der Ukraine und in der Ural-Region nominell zu erwähnen. Die Endentscheidung war aber eine andere, nämlich die Deportation unter dem Sammelbegriff „hinter Stacheldraht“ vorzustellen. „Hinter Stacheldraht“ war aber in Nachkriegsdeutschland eine Metapher der sowjetischen Kriegsgefangenschaft, wie Andrea von Hegel, Kuratorin des Deutschen Historischen Museums in Berlin, in einem vor einigen Jahren erschienenen Beitrag zeigt. Auf keinen Fall unwichtig ist außerdem, dass „Hinter Stacheldraht“ eines der Motive ist, die sich wie ein roter Faden durch „alle Kategorien der Holocaust-verbundenen Kunst“ (Ziva Amishai-Maisels) ziehen.

In derselben Periode der ersten Nachkriegsjahrzehnte war die Deportation für den westdeutschen Staat nur ein Teil der großen „Flucht und Vertreibung“ der Deutschen. Die Bundesrepublik hatte auch ihr eigenes diskursives „Integrationsangebot“ für die Rumäniendeutschen. Ich beziehe mich auf die achtbändige „Dokumentation der Vertreibung“, die in den 50er Jahren erscheint. Dass es aus Rumänien de facto keine Vertreibung gab, wird schon vom Titel des Bandes suggeriert: „Das Schicksal der Deutschen aus Rumänien“. In der „Dokumentation“ gibt es einerseits einen wissenschaftlichen Bericht (fünf Seiten lang) über die Verschleppung und ande-rerseits 17 Zeitzeugenberichte von Verschleppten. Interessanterweise wurde der Rumänien-Band der „Dokumentation“ in der rumäniendeutschen Presse der Bundesrepublik nicht wahrgenommen.

Die „Dokumentation“ wurde also offiziell von den zentralen rumäniendeutschen Institutionen nicht rezipiert. Dass das Buch aber bekannt und als positiv bewertet war, können wir der lokalen Ebene entnehmen. Im Jahr 1965, als die Deportation in der rumäniendeutschen Presse in der Bundesrepublik Deutschland nicht in einem erinnerungspolitischen Kontext erwähnt wurde (das heißt, dass es keine vom Zentrum organisierte Veranstaltungen gab), fand trotzdem min-destens eine Gedenkveranstaltung statt: in Österreich, von der Heimatortsgemeinschaft Zeiden organisiert. Im „Zeidner Gruß“ wurde die langatmige Rede Balduin Herters veröffentlicht, der damalige Jüngere Nachbarvater der HOG. Herter bezog sich unmittelbar auf die „Dokumentation der Vertreibung“ und stellte seine eigenen Bestrebungen, an die Deportation zu erinnern, in direkter Verbindung mit der „Dokumentation“ vor. Er zitierte ausführlich aus Erinnerungen von Verschleppten, die unter seinem Impuls zu Papier gebracht worden waren.

Um zusammenzufassen: In den ersten zwei Nachkriegsjahrzehnten spielte die Deportation in der Bundesrepublik Deutschland eine weitgehend untergeordnete Rolle in den rumäniendeutschen Gedächtnisdiskursen und in der zentral gesteuerten rumäniendeutschen Gedächtnispolitik. Die Versuche, der Deportation zu gedenken, kommen eher von „lokaler” Ebene, wie es das Beispiel der Zeidner HOG zeigt. Man findet aber auch andere kleine Hinweise auf Veranstaltungen, die von HOGs, von „Kreisgruppen” oder anderen lokalen Vereinen organisiert wurden.
Diese „lokale” Ebene wird auch später eine sehr wichtige Rolle spielen, aber dann eher in Verbindung mit der „zentralen“ Ebene. In den 80er Jahren gibt es viel mehr Bestrebungen zur Erinnerung an die Deportation, die diesmal sowohl auf der „lokalen“, als auch auf der „zentralen“ Ebene stattfinden. Auch die Erinnerungsliteratur über die Deportation beginnt Ende der 70er und in den 80er Jahren veröffentlicht zu werden. Das heißt, die Deportation beginnt nun ein echtes wichtiges Thema auch für die rumäniendeutschen Landsmannschaften zu werden. Festzustellen ist das auch auf der ersten Seite der „Siebenbürgischen Zeitung“ und der „Banater Post“ aus dem Januar 1985.