Gegensätzliche Deutung der Gesetze zum Referendum

Volksbefragung vermutlich aufgrund der Eilverordnung

Symbolbild: sxc.hu

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Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Referendum-Gesetz, das ihm vorgelegt wurde, verfassungsgemäß ist, wenn sich an der Abstimmung wenigstens die Hälfte plus einer der Bürger beteiligen, die auf den Wählerlisten eingetragen sind. Das würde bedeuten, dass sich am 29. Juli etwa neun Millionen Bürger an der Volksbefragung beteiligen müssen, damit diese gültig ist.

Dazu hat die Regierung erklärt, dass sie sich an das Urteil des Verfassungsgerichts halten werde, allerdings müsse das Gesetz seinen Lauf nehmen, dem interimistischen Präsidenten zugeleitet werden, dieser könne es unterzeichnen oder ans Parlament zurückschicken. Das alles erfordere Zeit.
Gültig sei gegenwärtig die Eilverordnung der Regierung zur Abhaltung der Volksbefragung, niemand habe gesagt, dass diese verfassungswidrig sei. Dieser Eilverordnung zufolge kann der Präsident mit einfacher Mehrheit, also mit der Hälfte plus einer Stimme der Wahlbeteiligten abgesetzt werden, was bedeutend einfacher ist. Die Vorbereitungen zum Referendum würden nach dieser Eilverordnung erfolgen, sagte der Minister für die Beziehung zum Parlament, Mircea Duşă. Es sei gegenwärtig das einzige gültige Gesetz in dieser Sache.

Die PDL hingegen fordert die Regierung auf, die Bestimmung mit der Hälfte plus einem der auf den Wählerlisten Eingetragenen in eine neue Eilverordnung aufzunehmen.