Grenze der liberalen Demokratie ist die Unterdrückung von Minderheiten

Erst Bürgerrechte garantieren Gleichheit vor dem Gesetz

Eine der Errungenschaften der Europäischen Union ist es, liberale Demokratien in den Mitgliedsstaaten als Ideal zu propagieren. Gleichwohl entwickeln sich Staaten wie Ungarn und Polen in Richtung illiberaler Demokratien, während die Union selbst, durch die Abgabe der politischen Gestaltung an technokratische Gremien, einen undemokratischen Liberalismus verkörpert (Yascha Mounk).

In einer liberal-demokratischen Gesellschaft, die das Volk als einzigen legitimen Träger der Staatsgewalt begreift und in der die Gleichheit vor dem Gesetz herrschen soll, können weder Parlamentarier noch das Staatsvolk durch direkt-demokratische Entscheidungen die Möglichkeit bekommen, einem Teil der Bevölkerung Freiheiten und Rechte abzuerkennen. Direkt-demokratische Referenden dürfen nicht als Werkzeug zur Unterdrückung von Minderheiten eingesetzt werden.

Wie illiberale Demokratien gegen Bürgerrechte vorgehen, hat das ungarische Parlament im Sommer dieses Jahres gezeigt. Fast alle Parlamentarier stimmten für ein Gesetzespaket, welches es Obdachlosen im ganzen Land verbietet, sich an öffentlichen Orten aufzuhalten oder niederzulassen.

Einzig liberale Demokratien verteidigen neben Eigentumsrechten und Politischen Rechten auch Bürgerrechte und persönliche Freiheiten. Sie stellen die vermeintlich höchste Stufe der Demokratien dar. Während Eigentumsrechte insbesondere die Vermögen der Eliten schützen und politische Rechte der Mehrheit der Bevölkerung politische Mitsprache ermöglichen, garantieren erst Bürgerrechte die Gleichheit vor dem Gesetz. Gerade für Minderheitengruppen sind sie von besonderer Bedeutung.

„Minderheiten verfügen weder über Ressourcen (wie die Elite) noch über große Zahlen (wie die Mehrheit). Damit bringen sie nichts an den Verhandlungstisch mit und können folglich auch mit nichts drohen. Die politische Logik der Demokratisierung erzwingt die Verteilung von Eigentumsrechten und politischen Rechten, aber nicht die von Bürgerrechten“, schreiben Sharun Mukand und Dani Rodrik in „The Political Economy of Liberal Democracy“. „Bürgerrechte („civil rights“) sind für andere, hauptsächlich ethnische, religiöse oder auch andere Minderheiten.“

Grundsätzlich gilt in einer liberal-demokratischen Gesellschaft, dass die Freiheit eines Menschen nur dann eingeschränkt werden darf, wenn eine mindestens ebenso wichtige Freiheit eines anderen Menschen gefährdet ist, oder wie Immanuel Kant feststellte: „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“

Im Falle des in Rumänien anstehenden Referendums zur Änderung von Paragraph 48 der Verfassung – der Definition von Familie – werden keine Freiheiten gegen höher geschätzte Freiheiten eingetauscht. Tatsächlich werden noch nicht einmal die Freiheiten von Menschen eingeschränkt, denn gleichgeschlechtliche Paare haben auch bisher nicht das Recht, den Bund der Ehe einzugehen.

Und trotzdem hat das Referendum einen Nutzen: Es verstärkt bestehende Aversion gegen Homosexuelle im Land. Ähnlich wie die Orthodoxe Kirche und die „Sozialdemokraten“ vor der letzten Präsidentschaftswahl ethnische und religiöse Vorbehalte gegen Klaus Johannis geschürt haben, ist dies auch aktuell wieder zu beobachten. Das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien und die deutsche Minderheit im Land sahen sich in den vergangenen Monaten wiederholt Verleumdungen von Seiten rumänischer Politiker ausgesetzt. Niemand kann garantieren, dass nicht auch die Rechte der deutschen oder anderer nationaler Minderheiten eines Tages wieder eingeschränkt werden. In vielen Staaten im östlichen Europa sind Roma bereits davon betroffen.

Slowaken, Bulgaren und Deutsche bringen nichts an den Verhandlungstisch mit und können auch mit nichts drohen. Sie können einzig Unterstützer für die Verteidigung ihrer Rechte gewinnen, doch dazu sollten sie auch selbst solidarisch handeln. Ethnische Minderheiten müssen die ersten sein, die für die liberale Demokratie eintreten und sich darüber hinaus ihrer doppelten Verantwortung ihr gegenüber bewusst sein – als Individuum und als ethnische Gemeinschaft. Sie dürfen ein Referendum zur Unterdrückung einer Minderheit, egal ob religiös, ideologisch oder sexuell, niemals zulassen.