Hoch- und Geheimnisverrat: PNL-Chef klagt gegen Dăncilă und Dragnea

Orban: „Diese Menschen treten Land und Verfassung mit den Füßen“

Der 54-jährige Spitzenliberale Ludovic Orban hat gegen Regierungschefin Vasilica Viorica Dăncilă und ihren vorbestraften Parteichef Liviu Dragnea am Donnerstag Strafanzeige erstattet. Im Unterschied zu Dragnea ist Dăncilă kein Parlamentsmitglied, sie wird daher von keiner parlamentarischen Immunität geschützt.
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Bukarest (ADZ) - Die umstrittenen Botschaftsverlegungspläne der PSD könnten für ihre Spitzenpolitiker ein strafrechtliches Nachspiel haben: Der Chef der oppositionellen PNL, Ludovic Orban, erstattete nämlich am Donnerstag bei der Generalstaatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Regierungschefin Viorica Dăncilă und ihren Parteichef Liviu Dragnea, denen er gravierende Verstöße gegen Verfassung und geltendes Recht vorwirft.

Konkret wirft Orban der Premierministerin Hochverrat und Amtsanmaßung vor, da das außenpolitische Weisungsrecht laut Verfassung beim Staatsoberhaupt liegt, weiters vorsätzliche Falschangaben gegenüber dem Staatschef und schließlich Geheimnisverrat, da Dăncilă gegenüber der Presse ausgiebig über das von ihrem Kabinett gebilligte Memorandum betreffend den Botschaftsumzug nach Jerusalem geplaudert hatte, obwohl es vom Außenministerium als Verschlusssache eingestuft worden war. Geheimnisverrat wirft Orban auch Dragnea vor, da dieser als erster den Inhalt des geheimen Memorandums bekanntgegeben hatte.

Der Liberalenchef sagte, seine Strafanzeige „als Bürger“, nicht als Chef einer Oppositionspartei erstattet zu haben – er könne nicht zusehen, wie „Land, Verfassung und geltendes Recht“ mit den Füßen getreten werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte wenig später mit, die Strafanzeige an die Antimafia-Staatsanwaltschaft DIICOT weitergeleitet zu haben, da Hochverrat in deren Kompetenzbereich fällt. Sollte die DIICOT nach Prüfung der Vorwürfe tatsächlich strafrechtliche Ermittlungen einleiten, wird die Lage vor allem für Dăncilă brenzlig: Zum einem kann sie der Präsident gemäß Art. 109 der Verfassung vom Amt suspendieren, zum anderen wird Hochverrat mit einer langen Haftstrafe (zwischen 25 Jahren und lebenslang) geahndet.