Höhere Gehälter im Rathaus

Die Maßnahme muss in zwei Etappen vorgenommen werden

12 Prozent mehr Gehalt für vorerst 67 Prozent der Angestellten des Rathauses.
Foto: Vlad Popa

Hermannstadt – Zwei Drittel der Mitarbeiter des Hermannstädter Rathauses und jener der untergeordneten Dienste können sich ab dem 1. September auf um 12 Prozent höhere Gehälter freuen. Die Gehaltserhöhung der restlichen Angestellten der Stadtverwaltung ist für den 1. November vorgesehen. Den Beschluss fasste der Hermannstädter Stadtrat in seiner ordentlichen Sitzung vergangenen Donnerstag infolge eines im Amtsblatt erschienenen Dringlichkeitserlasses der Regierung, welcher die Erhöhung der Gehälter gestattet. In Hermannstadt kann die Maßnahme jedoch aufgrund einer anderen Vorgabe der Regierung, der Höchstgrenze für Personalkosten, nicht gleichzeitig für alle Mitarbeiter angewandt werden.

„Unter diesen Bedingungen sehen wir die 12-prozentige Erhöhung der Gehälter unserer Mitarbeiter als angebracht an. Sie wird etappenweise erfolgen, ab 1. September für die Beamten im öffentlichen Dienst und das Vertragspersonal, ab 1. November dann im Fall der Mitarbeiter der verbleibenden Einrichtungen, welche dem Stadtrat untergeordnet sind. Diese Anhebung der Löhne ist nicht nur willkommen sondern absolut notwendig. Es wäre gut gewesen, diese Entscheidungen auf lokaler Ebene fassen zu können. Aufgrund der für Personalkosten vorgesehenen Höchstgrenze können vorerst nur 67 Prozent unserer Mitarbeiter von dieser Maßnahme profitieren.“ so Astrid Fodor, die Hermannstädter Interims-Bürgermeisterin. Keine Gehaltserhöhung erhalten die öffentlichen Bediensteten und das Vertragspersonal, deren Löhne 5.500 Lei übersteigen.

Angehoben werden in einer ersten Phase die Gehälter der Angestellten des Bürgermeisters, der Lokalpolizei, des städtischen Zoos, des Dienstes zur Verwaltung der Straßenhunde, des Kulturhauses, des Altenheimes, des Einwohnermeldeamtes, des Katasteramtes, des Volksbades, der städtischen Kantine, der Schulverwaltung, des Dienstes für Parks und Grünanlagen, jenes zur Verwaltung der öffentlichen Domäne sowie der Mitarbeiter des Dienstes zur Verwaltung des städtischen Friedhofes.