Honorarerhöhung für Pflichtverteidiger

Bukarest (ADZ) - Nachdem Anwälte in Bukarest und weiteren 14 Kreisen Anfang der Woche gegen zu niedrige amtliche Honorare protestiert hatten und Präsidenten mehrerer Rechtsanwaltskammern zu Verhandlungen mit dem Justizminister angereist waren, ist nun eine Vereinbarung zwischen der Vereinigung der Rechtsanwaltskammern, dem Justizministerium und der Generalstaatsanwaltschaft unterschrieben worden. Die amtlichen Honorare werden um bis zu 141,02 Prozent erhöht, ein Pflichtverteidiger wird pro Fall mindestens 313 Lei, maximal 1253 Lei verdienen.