Horia Georgescu zu vier Jahren Haft verurteilt

Erstinstanzliches Urteil gegen Ex-ANI-Chef

Bukarest (Mediafax/ADZ) – Der frühere Vorsitzende der Nationalen Integritätsbehörde (ANI), Horia Georgescu, ist am Mittwoch in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er als Mitglied des Leitungsgremiums der Nationalen Behörde für Eigentumsrückerstattung (ANRP) gemeinsam mit elf weiteren angeklagten früheren ANRP-Vertretern für die Freigabe überhöhter finanzieller Erstattungen verantwortlich war.

Bereits 2009 hatte der Rechnungshof Nachforschungen zu Transaktionen durch die zur ANRP gehörende Zentrale Kommission zur Festsetzung von Entschädigungszahlungen durchgeführt. Im Visier waren 2008 vorgenommene Entschädigungen. Die ANRP wandte sich im Januar 2015 schließlich an die DNA. Der Verdacht: Das frühere Leitungsgremium der ANRE, dem 2008 auch Georgescu angehörte, habe die Zahlungen zu hoch angesetzt, um von den Entschädigten wiederum finanziell bedacht zu werden. Der Staatskasse sei dadurch ein Verlust von über 84 Millionen Euro entstanden.

Noch 2008 wechselte Georgescu zur ANI, zunächst als Generalsekretär, ab 2012 bis zum Beginn seiner viermonatigen Untersuchungshaft im März 2015 als Präsident.