„ICA“-Prozess: Voiculescu und Co. bangen vor rechtskräftigem Urteil

Anklage fordert zehnjährige Haftstrafe wegen Geldwäsche

Bukarest (ADZ) - Das Berufungsverfahren des Ehrenvorsitzenden der Konservativen Partei (PC), Dan Voiculescu, und seiner zwölf Mitangeklagten im jahrelangen Prozess um die Privatisierung des staatlichen Lebensmittelforschungsinstituts ICA neigt sich dem Ende zu – ein Ende, das Voiculescus Anwälte am Montag angesichts seiner erstinstanzlichen Verurteilung wegen Geldwäsche erneut hinauszuzögern versuchten. Die Instanz des Berufungsgerichts Bukarest entschied jedoch nach elfstündiger Anhörung der Angeklagten, die Gerichtsverhandlung schon am Dienstag fortzusetzen – und zwar mit den Schlussplädoyers der Verteidiger, wonach dann die Urteilsfindung ansteht.

Die Verteidiger des umstrittenen Medienmagnaten, Unternehmers und Ex-Securitate-Spitzels griffen am Montag zu allen erdenklichen Rechtskniffen, um den 68-Jährigen vor der drohenden Haft zu retten – erstinstanzlich ist Voiculescu nämlich bereits zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, das Berufungsgericht ist für ihn letzte Station. Die DNA-Ankläger bestehen indes auf einer zehnjährigen Haftstrafe. Voiculescus Anwälte versuchten daher zunächst, die Gerichtsinstanz abermals abzulehnen – jedoch vergeblich. Anschließend forderten sie die Vernehmung einer Vielzahl neuer Zeugen – darunter Staatschef Traian Băsescu, EU-Agrarkommissar Dacian Cioloş sowie Ex-Agrarminister Ilie Sârbu (PSD), der Schwiegervater des Premiers – und letztlich sogar eine zeitweilige Einstellung des Gerichtsverfahrens, um den Europäischen Gerichtshof anrufen zu können.

Schwer dürfte in den Augen der auf Geldwäsche spezialisierten Richter vor allem die Aussage des mitangeklagten früheren Kommunikationsministers Sorin Pantiş gewogen haben, der zu Protokoll gab, dass Voiculescu die Liegenschaften und Ländereien des zu einem Spottpreis erworbenen Lebensmittelforschungsinstituts benutzt habe, um eine 40 Mio.-Euro-Hypothek aufzunehmen und das Darlehen sodann in den Ausbau seines Medienkonzerns zu investieren. Angesichts der Tatsache, dass Voiculescus Anwälte u.a. um die Änderung der rechtlichen Einordnung seiner Straftat von Geldwäsche auf Verschleierung bemüht sind, könnte sich Pantiş‘ Aussage als durchaus vernichtend für ihren Klienten erweisen.