Integrität ist Grundkriterium für Chefankläger

Bukarest (ADZ) - Justizministerin Raluca Prună und der Hohe Magistraturrat (CSM) haben am Donnerstag ein umgehend durchzuziehendes Auswahlverfahren des neuen Generalstaatsanwalts beschlossen. Als Grundvoraussetzungen für die Besetzung des Postens nannte Prună neben der gesetzlich vorgesehenen mindestens 10-jährigen Berufserfahrung auch erwiesene Kompetenz, Managementfähigkeiten und „vor allem Integrität“.

Der Posten wird zurzeit interimistisch vom bisherigen Vize-Generalstaatsanwalt des Landes, Bogdan Licu, gehalten, nachdem Chefankläger Tiberiu Niţu bekanntlich letzte Tage wegen seiner Verstrickung in die „Polizeieskorten“-Affäre des früheren Vizepremiers und Innenministers Gabriel Oprea zurückgetreten war.