Internationale Kritik an den vom Parlament vorgenommenen Änderungen im Strafgesetzbuch

Westliche Botschaften und EU-Kommission mahnen Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit an

Bukarest (ADZ) - Die vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzesbuches, durch die bei Volksvertretern, Zentral- und Kommunalpolitikern Korruptionsdelikte wie Amtsmissbrauch, Einflussnahme und Bestechung schwerer geahndet werden können und der Straftatbestand des Interessenskonflikts verwässert wird, haben am Mittwoch für erste kritische Reaktionen seitens der diplomatischen Vertretungen Deutschlands, der USA, der Niederlande, Großbritanniens sowie der EU-Kommission gesorgt.

So rügte die US-Botschaft die Neuregelungen: Sie seien „ein Rückschritt für Rumänien“, eine Abwendung von den „Prinzipien der Transparenz und Rechtsstaatlichkeit“ und ein „entmutigendes Signal für Investoren“.

Die deutsche Botschaft in Bukarest verlautete ihrerseits, die „aktuellen gesetzgeberischen Maßnahmen aufmerksam und besorgt“ zu verfolgen. Sie unterstütze „die fortdauernden Bemühungen der rumänischen Regierung und Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Korruption“, aus ihrer Sicht sei es jedoch „entscheidend, dass die Arbeit der verschiedenen Institutionen, die den rumänischen Rechtsstaat stützen, schützen und weiterentwickeln – wie z. B. ANI, CSM, DNA, Staatsanwaltschaft oder das Verfassungsgericht – frei von politischem Druck und ohne Beschränkungen erfolgen“ könne.

Die „Integrität von Trägern öffentlicher Ämter, zu denen auch Parlamentarier gehören“, sei „auch jenseits strafrechtlicher Aspekte von wichtiger Signalwirkung für die Weiterentwicklung einer politischen Kultur der Verantwortlichkeit in Rumänien“, stellte die deutsche Botschaft in einer Pressemitteilung klar. Ähnlich äußerten sich auch die diplomatischen Vertretungen der Niederlande und Großbritanniens.

In Brüssel erklärte Sprecher Mark Grey, dass die von der rumänischen Legislative verabschiedeten Neuregelungen in dem im Januar anstehenden CVM-Bericht der EU-Kommission zum Stand der Korruptionsbekämpfung und Justizreform in Rumänien erfasst werden. Der Kommissionssprecher fügte hinzu, dass die in puncto Korruption und Interessenskonflikt geltenden Regelungen auch von den rumänischen Amtsträgern eingehalten werden müssen.