Isărescu: Kunden müssen zu missbräuchlichen Kreditklauseln stehen

Konsumentenschutz-Regelung aus neuer Zivilprozessordnung wird weiter hinausgeschoben

Notenbankchef Mugur Isărescu
Archivfoto: Agerpres

Bukarest - Bankkunden, die Verträge unterzeichnet haben, in welchen missbräuchliche Kreditklauseln enthalten sind, müssen dem Chef der Nationalbank (BNR) Mugur Isărescu zufolge zu diesen Klauseln stehen. „Klauseln, ob missbräuchlich oder nicht, sind Teile der Kreditverträge, die Personen unterzeichnet haben. Wenn man in einem Rechtsstaat etwas unterzeichnet, steht man auch dazu“, erklärte der Notenbankchef in einer Pressekonferenz am Mittwoch. Weiter sagte Isărescu, dass das unterschätzte Wechselkursrisiko ein Argument sei, rügte aber, dass Personen, die sich vor einigen Jahren an den Warnungen durch die BNR vor Krediten in Fremdwährung gestört haben, nun von missbräuchlichen Klauseln sprechen.

Seit Februar wird ein Artikel der neuen Zivilprozessordnung (ZPO) immer wieder hinausgeschoben, der es der Behörde für Konsumentenschutz (ANPC) oder Konsumentenverbänden erlaubt hätte, missbräuchliche Klauseln in Dienstleistungsverträgen – inklusive Bankkrediten – kollektiv vor Gericht anzufechten. Die Nationalbank sowie der rumänischen Bankenverband (ARB) vertreten die Meinung, dass – aus Gründen der Finanzmarktstabilität und zum Schutze der Einleger – nur das oberste Gericht zu Entscheidungen befugt sein sollte, welche im Zuge eines Urteils in einem einzigen Prozess missbräuchliche Klauseln in allen Verträgen annullieren. Im ursprünglichen Gesetzesartikel würden auch durch Entscheidungen tieferer Instanzen Banken gezwungen diese Klauseln aus allen Verträgen zu streichen, in denen sie existieren.

Entsprechend einer Mitteilung der Nachrichtenagentur Mediafax soll die Nationalbank im Juni der Regierung eine Studie vorgelegt haben, derzufolge auf den Bankensektor Verluste von circa fünf Milliarden Lei (1,1 Mrd. Euro) zukommen, sollten missbräuchliche Kreditklauseln kollektiv vor Gericht angefochten werden können. Zuletzt wurde die Anwendung der Regelung aus der ZPO vom Parlament auf Oktober verschoben. Ende Juli hatte auch die für Rumänien zuständige  Chefunterhändlerin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Andrea Schächter, zum Thema Stellung bezogen und gesagt, dass ein Gleichgewicht gefunden werden muss zwischen dem Schutz für Kunden , die Bankkredite aufgenommen haben, und der Finanzmarktstabilität. Aufsicht und Reglementierung des Bankensektors sowie die Wahrung der Finanzmarktstabilität fallen in den Aufgabenbereich der Nationalbank.