Ist das Verfassungsgericht zurzeit unrechtmäßig zusammengesetzt?

Amtszeit eines Verfassungsrichters längst abgelaufen

Symbolbild: pixabay.com

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Bukarest (ADZ) - Rumäniens neunköpfiges Verfassungsgericht (VG) ist gegenwärtig allem Anschein nach unrechtmäßig zusammengesetzt: Wie Richter Bogdan Mateescu, Mitglied des Hohen Magistraturrates (CSM), als erster aufzeigte, ist Verfassungsrichter Petre Lăzăroiu nämlich seit mehr als zehn Jahren im Amt, obwohl sowohl Verfassung als auch ein Urteil des Verfassungsgerichts festlegen, dass die Amtszeit der Verfassungshüter auf neun Jahre begrenzt ist.

Lăzăroiu war im Jahr 2008 von Staatspräsident Traian Băsescu zum Höchstrichter ernannt worden – zunächst als Nachfolger eines ausgeschiedenen Verfassungshüters für dessen restliche und anschließend für eine weitere, neunjährige Amtszeit. Am 20. März laufenden Jahres befand das Verfassungsgericht infolge einer Verfassungsbeschwerde der Opposition jedoch, dass die Verfassung „eindeutig eine einzige, neunjährige Amtszeit“ für Höchstrichter vorsehe, die nicht durch „Rest-Mandate“ verlängert werden kann. Dieses VG-Urteil wurde am 4. Mai im Amtsblatt veröffentlicht – mit anderen Worten ist es seither rechtskräftig, wurde jedoch just vom Verfassungsgremium nicht umgesetzt. Rechtsexperten und Mateescu werfen daher nun die Frage der Rechtmäßigkeit aller vom VG seither gefällten Urteile auf, einschließlich jenes betreffend die Absetzung der DNA-Chefin und Einschränkung der Befugnisse des Staatschefs und des Magistraturrates.

Die Europaabgeordnete und frühere Justizministerin Monica Macovei bezeichnete die aktuelle Lage des Höchstgremiums als „verfassungswidrig“ und forderte VG-Präsident Valer Dorneanu am Montag zum umgehenden Rücktritt auf. Dieser hätte Staatschef Johannis längst über die abgelaufene Amtszeit eines VG-Richters informieren müssen, damit das Staatsoberhaupt einen Nachfolger ernenne, so Macovei.