Justizgesetze: VG lehnt Beschwerde ab

Foto: pixabay.com

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von Staatschef Klaus Johannis gegen die von der Parlamentsmehrheit vorgenommenen Änderungen des Gesetzes betreffend den Hohen Magistraturrat (CSM) – das zweite der insgesamt drei wesentlichen Justizgesetze – für unzulässig befunden. Die CSM-Gesetzesnovelle steht damit vor der Ausfertigung, da es für Johannis keine anderen Einspruchswege mehr gibt. Dafür gaben die Verfassungsrichter einer anderen Klage des Staatschefs nach – nämlich gegen das neue Heimvollzug-Gesetz, das für gänzlich verfassungswidrig befunden wurde.