„Keine Gesetze für Führungspolitiker mit strafrechtlichen Problemen“

Staatschef unterzeichnet Gerichtsverfassungsnovelle

Staatschef Klaus Johannis hat am Donnerstag die Novelle der ersten der drei wesentlichen Justizgesetze, nämlich des Gerichtsverfassungsgesetzes (304/2004), unterzeichnet.
Foto: Präsidialamt

Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Klaus Johannis hat am Donnerstag die von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit verabschiedeten Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (304/2004) unterzeichnet – gezwungenermaßen, wie Johannis selbst in einer Presseerklärung einräumte. Er habe alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Anfechtung der umstrittenen Novelle (Zurückschicken ans Parlament, Verfassungsbeschwerde) ausgereizt, daher bleibe ihm nunmehr nichts anderes übrig, als sie gegenzuzeichnen.

Das Parlament sei jedoch „ausdrücklich“ aufgefordert, diese Novelle schon im Herbst unter die Lupe zu nehmen und die hierzu abgegebenen Empfehlungen der Venedig-Kommission umzusetzen. Letztere habe in ihrem Vorgutachten bescheinigt, dass „diese Änderungen die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte“ und damit des „rumänischen Justizsystems insgesamt“, beeinträchtigen. Eine Missachtung der Empfehlungen der Venedig-Kommission käme einem „de facto“-Verstoß gegen „europäische Normen“ gleich, Rumänien dürfe kein „negatives Beispiel“ in der EU werden, und kein Land, „in dem Gesetze für Führungspolitiker mit strafrechtlichen Problemen“ erlassen werden, so Johannis. Die Parlamentsmehrheit erinnerte der Präsident daran, dass ihre Loyalität den „Wählern, den Rumänen“ zu gelten habe – „und letztere wünschen eindeutig, in der EU zu bleiben“.

Ob Johannis’ Rüffel im Herbst allerdings auch Früchte tragen wird, bleibt dahingestellt, auf das Gesetzgebungsverfahren hat das Staatsoberhaupt nämlich keinerlei Einfluss.

Die umstrittenen Gesetzesänderungen sehen u. a. die Gründung einer „Sonderabteilung für strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte“ vor, die allgemein als Druckmittel gegen die Magistraten gewertet wird.