Keine Mobilfunkantennen auf Reschitzaer Wohnblocks

Wohngemeinschaft 471 bekommt gerichtlich gegen Vodafone Recht

Reschitza – Das Gericht des Bukarester Stadtteilbezirks 1 urteilte zugunsten der Reschitzaer Bewohnergemeinschaft 471 und verpflichtete die Mobilfunkgesellschaft Vodafone, die Antenne, die sie aufgrund eines Vertrags mit dieser Wohngemeinschaft aufgestellt und betrieben hatte, wieder abzumontieren. Die Bewohner des Wohnblocks Nr.30 B in der Petru Maior-Straße hatten Unwohlsein und Übelkeitsanfälle als Grund genannt, ihrer und der Meinung der von ihnen zitierten Experten nach verursacht durch die Strahlungen der Mobilfunkantenne.

Im Urteil heißt es, die Beklagte sei „binnen 60 Tagen nach Endgültigwerdung dieses Urteils verpflichtet, die Mobilfunkantenne abzumontieren und an anderer Stelle aufzubauen, die gegenwärtig auf der Terrasse des Wohnblocks Nr. 30 B in der Petru Maior-Straße aufgestellt ist. Die Klägerseite wird autorisiert, für den Fall, dass die beklagte Seite die Demontage und Übernahme der Antenne an der besagten Stelle und in der gegebenen Frist nicht vollzieht, diese Arbeiten auf Kosten der beklagten Seite durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Forderung der Beklagten auf Stornierung des Mietvertrags wird zurückgewiesen. Die beklagte Seite muss keinen Schadenersatz an die Klägerseite entrichten, aber die Gerichtskosten übernehmen.“

Den Prozess hatten laut Anwalt Adrian Cuculis mehrere Bewohner des letzten Stockwerks angestrengt, die wegen Unwohlsein und Gesundheitsproblemen sehr oft den Arzt aufsuchen mussten und auf der Suche nach einer gemeinsamen Ursache für ihr Unwohlsein waren. Sie legten eine Expertise vor, in welcher gesagt wird: „GSM-Antennen produzieren nichtionisierte elektromagnetische Strahlungen. Diese transportieren Energie. Diese Energie durchdringt die menschlichen Gewebe bis in diverse Tiefen. Die Energie, die die Strahlen abgeben, ist in Form von Wärme wahrnehmbar. Der menschliche Organismus verfügt über eigene Mechanismen, mit denen er sein thermisches Gleichgewicht regelt. Aber diese Mechanismen können mit lokalen Erwärmungen des Körpers nicht umgehen. Daher das Unwohlsein.“

Das Papier ist von der wissenschaftlichen Sekretärin des Bukarester Instituts für Öffentliche Gesundheit, Irma Csiki, unterzeichnet. Des weiteren ist in der Expertise des Instituts nachzulesen: „Die lokalen Erwärmungen, die von nichtionisierten elektromagnetischen Strahlungen ausgelöst werden, betragen bis zu einem Grad Celsius über der Körpertemperatur. Das wissen wir aus Tierexperimenten. Durch diese Bestrahlungen wird das Eiweiß P53 gehemmt, dessen Rolle die Reparatur von DNA-Defekten ist, implizit der Krebsprävention dient. Aus diesem Grund ist es angezeigt, Mobiltelefone und –antennen aus der Nähe von Kindern, Schwangeren und Senioren fernzuhalten. Die Wachstumszellen können beeinflusst werden, die Hemmsubstanz kann nicht mehr richtig arbeiten. Es besteht also die Wahrscheinlichkeit, dass Zellen mit Fehlformationen entstehen, die mit der Zeit zu Krebs ausarten können. Verschlimmernd kommt hinzu, dass der Mensch für solcherart Strahlungen kein Empfinden, keine spezialisierten Sinne hat, aber auch, dass die Folgen meist erst nach 10-15 Jahren auftreten. Dieser Erwärmungseffekt ist allerdings auch die Erklärung, weshalb bei langem Reden mit dem Mobiltelefon das Ohr wärmer wird.“

Bisher ist von Vodafone keinerlei Reaktion aufs Urteil bekanntgeworden.