Keine Weidesubvention ohne Weideinstandhaltungsplan

Erst 49 der 77 Gemeinden des Banater Berglands für EU-Subventionen fit

wk. Reschitza – Die EU-Subventionen für das Weideland der Kommunen waren immer an die Durchführung von Weidepflege gebunden. Nur wurde hierzu oft ein Auge zugedrückt. Ab 2018 gilt eine strikte Anweisung, derzufolge keine EU-Weidesubventionen ausgezahlt werden, wenn die kommunalen Weiden nicht gepflegt sind, d.h. von Verbuschung und störenden Unkräutern (Disteln z.B.) befreit werden. Die EU-Zahlstelle APIA kündigte an, vor jeder Subventionszahlung Kontrollen durchzuführen und zu prüfen, ob die Weiden gepflegt sind, d.h. die „Weideeinrichtung“ durchgeführt wurde.

Besitzer und Nutzer von Naturwiesen und –weiden wird also die Flächenprämie nur ausgezahlt, wenn die Weideeinrichtungen („amenajamentele pastorale“) durchgeführt wurden und diese von der jeweils zuständigen Landwirtschaftsdirektion gegengezeichnet sind. Daraus ergibt sich zu Beginn von 2018 eine „besorgniserregende Situation“ für die Kommunalverwaltungen, aber auch für die Pächter der kommunalen Wiesen und Weiden: wenn die entsprechenden Entwürfe nicht rechtzeitig abgeschlossen und der Landwirtschaftsdirektion vorgelegt werden, darf APIA den Kommunen die ihnen zustehenden Flächenprämien nicht auszahlen. Es handelt sich um durchaus hohe Euro-Summen. Deshalb wandte sich die Landwirtschaftsdirektion Karasch-Severin über die Medien an die Pächter kommunaler Wiesen und Weiden, aber auch an die Kommunen selber, die entsprechenden Einrichtungsdokumentationen in beschleunigtem Tempo abzuschließen.

Im Banater Bergland haben nämlich bis Ende 2017 erst 49 der 77 Gemeinden die Weideeinrichtungspapiere abgeschlossen. Und nur fünf Kommunen unter den Nachzüglern arbeiten noch daran. Trotzdem tröstet die Landwirtschaftsdirektion: Anfang 2016 habe man viel schlechter dagestanden: damals hatten nur 18 der 77 Kommunen ihre Weideeinrichtung um diese Zeit fertig...

Dazu Dumitru Stepanescu, der Direktor von APIA Karasch-Severin: „Nachdem das Gesetz 34 über die Bewirtschaftung von Wiesen und Weiden in Kraft getreten ist, konnten nur noch diejenigen Kommunen, die laufende Verträge mit den Farmern hatten, Subventionen beantragen. Neue (Pacht-)Verträge sind 2017 keine abgeschlossen worden. Die Präfektur Karasch-Severin hat keinerlei Genehmigung ausgegeben, wenn Kommunalverwaltungen Langzeitverträge ohne Weideeinrichtungen abschließen wollten. Und auch laufende Verträge bekamen keine Vertragsverlängerung ohne die Weideeinrichtung. Insgesamt ist die Bescheinigung in zehn Fällen von der Präfektur verweigert worden.“
Dagegen haben sich mehrere Kommunalverwaltungen gewehrt und vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Gemeinden Glimboca, Obreja, Buco{ni]a und Teregova bekamen vom Gericht recht.

Die Weideeinrichtung ist eine „Komplettskizze bezüglich der permanenten Weide- und Wiesenpflege, welche die Grundlage für die Subventionierung der Farmer bildet“. Landwirte schließen Pachtverträge für die Dauernutzung von Wiesen und Weiden ab, aufgrund derer sie um Subventionierung der Pacht ansuchen. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, diese Wiesen und Weiden zu pflegen. Wiesen- und Weideeinrichtungen müssen nicht nur für die verpachteten, sondern für alle Wiesen- und Weideflächen einer Kommunalverwaltung ausgearbeitet werden. Das heißt, auch Privatpersonen, die Wiesen- und Weidebesitzer sind, müssen solche Einrichtungsskizzen der Kommunen einhalten. Die Einrichtungsskizze der Wiesen und Weiden einer Kommune ist Teil des Pachtvertrags, durch den die Kommune ihren Besitz zu Geld machen kann.

Es sei daran erinnert, dass es im Banater Bergland in den vergangenen Jahren mehrere aufsehenerregende Fälle von Missbrauch des Weiderechts und der EU-Subventionen für Wiesen und Weiden gegeben hat (der APIA-Skandal mit Hauptperson Ex-APIA-Direktor Romică Anculia, oder jüngst der Fall des Bürgermeisters von Rumänisch-Tschiklowa, Puiu Percea).